Baubroschüre Landkreis Würzburg

19 5. Verfahrensfreie Bauvorhaben Neben der unter Ziffer 4 dargestellten Genehmigungsfreistel- lung gibt es auch Bauvorhaben, die verfahrensfrei errichtet werden dürfen. Bei diesen verfahrensfreien Vorhaben benö- tigen Sie weder für die Gemeinde oder das Landratsamt ir- gendwelche Pläne, noch müssen Sie eine Nachbarbeteiligung durchführen. Im Sinne eines guten Miteinanders empfehlen wir jedoch immer, in allen Fällen die Nachbarn zu informieren, wenn Sie etwas bauen wollen. Die Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben ist recht lang; im Ein- zelnen finden Sie diese in Art. 57 der Bayerischen Bauordnung. Die relevantesten sind Gartengerätehäuser, Terrassenüber­ dachungen, Sonnenkollektoren, Antennen einschließlich deren Masten, Mauern und Einfriedungen, nachträgliche Wärmedäm- mung an Außenwänden oder Spielgeräte. Beachten Sie aber un- bedingt, dass die Errichtung der beispielhaft genannten Bauten nicht generell und nicht überall verfahrensfrei ist. Grundsätzlich gibt es Größen- und Flächenmaße, die nicht überschritten wer- den dürfen; manche Bauten dürfen auch, gleichgültig, wie klein sie sind, nicht im planungsrechtlichen Außenbereich errichtet werden. Im Zweifel wenden Sie sich an die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde oder an das Landratsamt. Werden die Vorgaben für ein verfahrensfreies Bauwerk nicht eingehalten, ist für die Rea- lisierung eine Baugenehmigung erforderlich. © Jürgen Fälchle - Fotolia © Ant Clausen – Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=