Baubroschüre Landkreis Würzburg

44 11. Besonderheiten beim Bauen Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspit- zengefühl und Erfahrung. Hier müssen schon im Planungs- stadium Architekt und Denkmalschützer zurate gezogen werden. Soweit die Baumaßnahme nicht bereits der Bauge- nehmigungspflicht unterliegt, bedürfen Änderungen an einem Baudenkmal einer gesonderten denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, die beim Landratsamt als untere Denkmalschutz­ behörde über die zuständige Gemeinde zu beantragen ist. Dies gilt auch für Gebäude oder bauliche Anlagen, die Bestandteil eines denkmalgeschützten Ensembles sind, sowie für Gebäude und bauliche Anlagen, die sich in der Nähe eines Baudenkmals befinden. Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu stellen und ist mit den für die Prüfung erfor- derlichen Unterlagen zu versehen (Lageplan, Bauzeichnungen, Beschreibung der Maßnahme, ggf. Fotos usw.). Für Denkmaleigentümer stellt sich die Frage, wie sie die Mittel für die Sanierung ihres Objektes aufbringen. Hier helfen Zu- schüsse aus Mitteln der Bundesländer wie auch der Landkreise und Gemeinden. Man muss sich nur rechtzeitig vor Beginn ei- ner Baumaßnahme und nach Absprache mit dem zuständigen Denkmalpfleger an die entsprechenden Behörden wenden. Der Landkreis Würzburg leistet eine entsprechende Unterstützung im Rahmen seiner Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege. Informationen zu Fördervoraussetzungen und Verfahren erhalten Sie unter www.landkreis-wuerzburg.de Neben Zuschüssen des Bundes, des Bundeslandes, des Land- kreises oder der Gemeinde können auch steuerliche Vergüns- tigungen durch erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen bei Baudenkmälern in An- spruch genommen werden. Modernisierung Meist ist die Instandsetzung gleichzeitig mit einer Moderni- sierung des Gebäudes verbunden. Typische Modernisierungs- maßnahmen sind die Erneuerung von Fenstern und Türen, eine neue Sanitär-, Elektro- oder Heizinstallation sowie eine Ver- besserung des Wärmeschutzes. Sanierung Die schwierigste Stufe baulicher Maßnahmen an Altbauten ist die Sanierung. Sie wird erforderlich, wenn ein Gebäude bereits erhebliche Schäden durch Alterungs- und Witterungseinflüs- se aufweist. Feuchte, windschiefe oder rissige Mauern, stark durchhängende Decken, mürbe Fundamente oder zerstörte Holzkonstruktionen gehören zu den häufigsten Schadensbil- dern. Neben den ausführenden Fachfirmen müssen in aller Re- gel Sachverständige oder ein Architekt hinzugezogen werden. Dies gilt umso mehr, wenn denkmalpflegerische Belange eine Rolle spielen. Dann muss die Sanierung in enger Zusammen- arbeit mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden. Listen über Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde einzusehen. Auch gibt der Bayerische Denkmalatlas im Internet hierüber Auskunft (https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas). 11.3 Der Denkmalschutz Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in dessen Substanz ein, vor allem dann, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet werden soll.

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