Titelbild Seniorenwegweiser des Landkreises Wunsiedel
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6.2 Testament

Niemand beschäftigt sich gerne mit den „letzten Dingen“ des Lebens. Trotzdem sollte jeder rechtzeitig überlegen, ob und in welcher Weise Bestimmungen über das Vermögen für den Fall des Todes getroffen werden sollen. Je eher man sich damit befasst, desto nüchterner und klarer kann man sich hierüber ein Urteil bilden. Nicht immer muss die gesetzlich geregelte Erbfolge den Wünschen des Einzelnen entsprechen. Es ist durchaus möglich, dass – aus welchen Gründen auch immer – bestimmten Personen bestimmte Gegenstände oder ein Teil des Vermögens vererbt werden sollen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein Testament zu machen. Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte, dass es bestimmte Anforderungen gibt, bei deren Nichtbeachtung das Testament ungültig ist.

Eigenhändiges (privates) Testament
Das (private) Testament muss von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben und mit Vor- und Familiennamen unterschrieben werden. Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein neueres Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Es ist sehr wichtig, den oder die Erben eindeutig, d. h. mit Namen, Vornamen und Anschrift, zu bezeichnen. Das eigenhändige Testament können Sie bei sich aufbewahren oder beim Amtsgericht in Wunsiedel, Kemnather Straße 33, in die sogenannte besondere Verwahrung geben.

6.2 Testament

Notarielles Testament
Neben dem eigenhändigen (privaten) Testament gibt es das notarielle Testament. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Erblasser dem Notar mündlich seinen letzten Willen erklären; hierüber fertigt der Notar eine Niederschrift an. Zum anderen kann dem Notar auch eine schriftliche Erklärung mit dem Hinweis übergeben werden, es handle sich dabei um den letzten Willen. Die Schrift kann offen sein, sich aber auch in einem geschlossenen Umschlag befinden. Über die Übergabe der Schrift an den Notar wird ebenfalls eine Niederschrift gefertigt. Im Gegensatz zum privaten Testament entstehen Ihnen bei Beratung und Errichtung des Testaments beim Notar Kosten.

Zu diesem Themenbereich gibt es auch eine Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Vorsorge für den Erbfall durch Testament, Erbvertrag, Schenkung“. Wie kann ich ein Testament errichten? Was passiert, wenn ich keines verfasse? Was genau hat es mit dem Pflichtteil auf sich? Die Broschüre gibt erste Anhaltspunkte, um sich in den erbrechtlichen Bestimmungen zurechtzufinden.

Der Zugang zur Materie ist leichter, als oft gedacht. Und wer die Grundprinzipien des Erbrechts kennt, kann im Testament manche Unsicherheit vermeiden und den Bedachten unnötigen Streit ersparen. Auch lässt sich mit diesem Wissen leichter abschätzen, wo fachlich- juristischer Rat eingeholt werden sollte. Die Broschüre ist im Buchhandel zum Preis von 6,90 EUR erhältlich (Buchnummer: ISBN 978- 3406597145)

Bitte wenden Sie sich an Ihre Buchhandlung oder direkt an den Verlag C. H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München (Icon Telefon089 38189-750, Icon Fax089 38189-358, Icon eMailbestellung@beck.de). Sie können die Broschüre außerdem im Internet kostenlos unter Icon Internethttp://www.justiz.bayern.de/ Service \ Broschüren und Infomaterial herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken.

Auch das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Bestimmung des Nachlasses herausgegeben. Die Broschüre „Erben und Vererben“ können Sie kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung im Internet unter Icon Internetwww.bmjv.de (> Publikationen > Broschüren und Infomaterial) herunterladen.