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Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Die Meldebehörde der Stadt Eislingen/Fils übermittelt nach § 58 c Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis zum 31.03.2016 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2017 volljährig werden (Geburtsjahr 1999). Die Daten dürfen vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden.  , Die Betroffenen haben nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.  , Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies der Meldebehörde der Stadt Eislingen/Fils, Hauptstr. 61, Zi. 5 – 7, bis 31.12.2015 schriftlich oder persönlich mitzuteilen. Ein Vordruck für den Widerspruch kann hier heruntergeladen werden.

Beitragsverfasser: PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)
Datum der Veröffentlichung: 05.10.2015

Baden-Württemberg, Göppingen, Eislingen

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