Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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9.4 Sicherheit

9.4 Sicherheit

Bei Haustürgeschäften ist besondere Vorsicht geboten. Ein gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit. Manche Vertreter suchen sich bewusst einen älteren Kundenkreis. Unterschreiben Sie nichts an der Haustür unter Zeitdruck. Sie haben ein grundsätzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Waren aus offiziellen Blindenwerkstätten werden nicht bei Haustürgeschäften angeboten.

Lassen Sie sich bei diversen Sammelaktionen einen Ausweis oder eine gewerberechtliche Erlaubnis zeigen.

Gewähren Sie fremden Personen keinen unbeaufsichtigten Zutritt zu Ihrer Wohnung.

Vorsicht ist grundsätzlich immer geboten bei unbekannten Personen, die sich als Ihr Enkel oder naher Verwandter vorstellen und schnelle Hilfe in Form von Geld oder Bankdaten benötigen. Hier wird oft Ihr Mitleid ausgenutzt. Gerade über das Telefon oder Internet sollten Sie niemals Ihre persönlichen Daten weitergeben. Umfangreiche Informationen finden Sie dazu unter dem Stichwort „Enkeltrick“ auf der Internetseite der Polizei unter www.polizei-beratung.de.

Weitere Formen von Trickbetrug: Betrüger geben sich als Polizisten, als Handwerker, als Mitarbeiter von Behörden aus. Wählen Sie die 110, wenn Sie unsicher sind.

Schützen Sie sich vor Einbrechern, indem Sie beim Verlassen der Wohnung alle Türen und Fenster schließen. Rauchmelder retten im Ernstfall Ihr Leben. Installieren Sie in Ihrer Wohnung in allen Räumen Rauchmelder, um sich und Ihre Mitmenschen vor Rauchvergiftungen oder Schlimmerem zu schützen. Seit dem 01.01.2018 sind Sie gesetzlich verpflichtet, Rauchmelder anzubringen.