TOURISMUS, KULTUR, FREIZEIT
eingetragen. Ensemble nennt man eine Gruppe
von Gebäuden, die zusammen ein historisches
Orts-, Platz- und/oder Straßenbild darstellen und
deshalb als Ganzes erhaltungswürdig sind. Einzelne
Gebäude innerhalb eines Ensembles können zwar
Denkmaleigenschaft besitzen; doch gibt es auch
viele Gebäude in Ensembles, die für sich allein
keinen Denkmalcharakter haben und trotzdem
als Ensemble-Bestandteil unter Denkmalschutz
stehen.
So bildet z. B. in Schongau der Mauerbering der
mittelalterlichen Stadtbefestigung die Umgren-
zung des Ensembles der Altstadt, während in Weil-
heim i. OB historische Bereiche wie die Admiral-
Hipper-Straße, die Hofstraße, der Kirchplatz, die
Ledererstraße mit der Kreuzgasse, der Marienplatz,
die Obere Stadt einschl. Rathausplatz und die Pölt-
nerstraße als Ensembles erfasst sind.
Auch historische Gartenanlagen können Denk-
malcharakter haben. Hierzu zählen nicht nur
gartenkünstlerisch gestaltete, durch Mauern,
Treppen und Wege gegliederte Parks bedeutender
Burgen oder Schlösser; auch schlichte Gärten
von Guts- oder Bürgerhäusern bis hin zu kleinen
Bauern-, Pfarr- oder Schulgärten können denkmal-
pflegerisch von Interesse sein. Nach eingehenden
Untersuchungen wurde im Sommer 1992 der
Bernrieder Park als Gartenanlage im Sinne des
Denkmalschutzgesetzes erfasst. Er stellt damit die
erste Gartenanlage dieser Art im Landkreis dar. Bei
den Bemühungen um seine Erhaltung sind neben
den denkmalpflegerischen Anforderungen auch
ökologische Belange zu berücksichtigen.
Zu den Baudenkmälern zählen auch „Technische
Denkmäler”. Mit „Technischen Denkmälern” ist
diejenige Gruppe von Gegenständen gemeint, die
für Handwerk und Industrie entstand und zugleich
deren Produkt war. So fallen z. B. unter diesen
Begriff Verkehrsanlagen, Kanäle, Brücken, Anlagen
der Energie- und Wasserversorgung, wie auch
Fabrikationsstätten von Industrie- und Konsum-
gütern, ferner auch Arbeitersiedlungen aufgrund
ihrer industriegeschichtlichen Bedeutung. Das
Wasserhaus des Hochschlosses Pähl, erbaut
um 1880, in der Pähler Schlucht, ist ein solches
„Technisches Denkmal”. Ebenso ist das mit 1869
bezeichnete Stollenmundloch mit Futtermauer,
Stollen und Belüftungsanlage hinter der „alten
Grubenschänke” am Tiefstollen 2 in Peißenberg ein
weiteres Technisches Denkmal.
Bei Bodendenkmälern handelt es sich um bewegli-
che oder unbewegliche Überreste vor allem aus vor
und frühgeschichtlicher Zeit (1500 v. Chr. bis 950
n. Chr.), die sich im Boden befinden oder im Boden
gefunden und geborgen werden.
Vom bayerischen Landes-
amt für Denkmalpflege
wurde in Zusammenar-
beit mit dem Landratsamt
und dem Kreisheimat-
pfleger eine umfangreiche
Denkmaltopographie
erstellt, die im Dezember
2003 fertiggestellt werden
konnte.
Schongau
Ballenhaus
Hochschloss Pähl
Hammermühle
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