Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  61 / 136 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 61 / 136 Next Page
Page Background

TOURISMUS, KULTUR, FREIZEIT

eingetragen. Ensemble nennt man eine Gruppe

von Gebäuden, die zusammen ein historisches

Orts-, Platz- und/oder Straßenbild darstellen und

deshalb als Ganzes erhaltungswürdig sind. Einzelne

Gebäude innerhalb eines Ensembles können zwar

Denkmaleigenschaft besitzen; doch gibt es auch

viele Gebäude in Ensembles, die für sich allein

keinen Denkmalcharakter haben und trotzdem

als Ensemble-Bestandteil unter Denkmalschutz

stehen.

So bildet z. B. in Schongau der Mauerbering der

mittelalterlichen Stadtbefestigung die Umgren-

zung des Ensembles der Altstadt, während in Weil-

heim i. OB historische Bereiche wie die Admiral-

Hipper-Straße, die Hofstraße, der Kirchplatz, die

Ledererstraße mit der Kreuzgasse, der Marienplatz,

die Obere Stadt einschl. Rathausplatz und die Pölt-

nerstraße als Ensembles erfasst sind.

Auch historische Gartenanlagen können Denk-

malcharakter haben. Hierzu zählen nicht nur

gartenkünstlerisch gestaltete, durch Mauern,

Treppen und Wege gegliederte Parks bedeutender

Burgen oder Schlösser; auch schlichte Gärten

von Guts- oder Bürgerhäusern bis hin zu kleinen

Bauern-, Pfarr- oder Schulgärten können denkmal-

pflegerisch von Interesse sein. Nach eingehenden

Untersuchungen wurde im Sommer 1992 der

Bernrieder Park als Gartenanlage im Sinne des

Denkmalschutzgesetzes erfasst. Er stellt damit die

erste Gartenanlage dieser Art im Landkreis dar. Bei

den Bemühungen um seine Erhaltung sind neben

den denkmalpflegerischen Anforderungen auch

ökologische Belange zu berücksichtigen.

Zu den Baudenkmälern zählen auch „Technische

Denkmäler”. Mit „Technischen Denkmälern” ist

diejenige Gruppe von Gegenständen gemeint, die

für Handwerk und Industrie entstand und zugleich

deren Produkt war. So fallen z. B. unter diesen

Begriff Verkehrsanlagen, Kanäle, Brücken, Anlagen

der Energie- und Wasserversorgung, wie auch

Fabrikationsstätten von Industrie- und Konsum-

gütern, ferner auch Arbeitersiedlungen aufgrund

ihrer industriegeschichtlichen Bedeutung. Das

Wasserhaus des Hochschlosses Pähl, erbaut

um 1880, in der Pähler Schlucht, ist ein solches

„Technisches Denkmal”. Ebenso ist das mit 1869

bezeichnete Stollenmundloch mit Futtermauer,

Stollen und Belüftungsanlage hinter der „alten

Grubenschänke” am Tiefstollen 2 in Peißenberg ein

weiteres Technisches Denkmal.

Bei Bodendenkmälern handelt es sich um bewegli-

che oder unbewegliche Überreste vor allem aus vor

und frühgeschichtlicher Zeit (1500 v. Chr. bis 950

n. Chr.), die sich im Boden befinden oder im Boden

gefunden und geborgen werden.

Vom bayerischen Landes-

amt für Denkmalpflege

wurde in Zusammenar-

beit mit dem Landratsamt

und dem Kreisheimat-

pfleger eine umfangreiche

Denkmaltopographie

erstellt, die im Dezember

2003 fertiggestellt werden

konnte.

Schongau

Ballenhaus

Hochschloss Pähl

Hammermühle

59