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Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie in eine Wohnung ziehen wollen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung), benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Bei vorliegendem Schwerbehindertenausweis und/oder gleichzeitigem Nachweis der häuslichen Pflegebedürftigkeit können Freibeträge berücksichtigt werden. Speziell können Sie sich beim Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Wohnungswesen (siehe unten), beraten lassen und den Wohnberechtigungsschein beantragen.

Den Antrag finden Sie online auf: www.duisburg.de, Suchbegriff: „Wohnberechtigungsschein“. Der Antrag liegt auch in den Bürger-Service-Stationen (s. S. 32) aus und wird dort entgegengenommen.

Amt für Soziales und Wohnen Bereich Wohnungswesen
Gutenbergstraße 24, 47051 Duisburg (Mitte), 3. Etage
Telefon 02 03 - 2 83-46 48, 2 83-36 92, 2 83-87 94, 2 83-56 54, 2 83-52 93
Das Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich.