Titelbild Älter werden in Duisburg
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Wohngeld

Wohngeld kann als Mietzuschuss für die Mieterin bzw. den Mieter einer Wohnung oder in einem Pflegeheim als Lastenzuschuss für die Eigentümerin bzw. den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bewilligt werden. Die Gewährung von Wohngeld ist von unterschiedlichen Faktoren (Einkommen, Miethöhe, Anzahl der Familienangehörigen) abhängig. Die Anträge nimmt die Wohngeldstelle entgegen, wo Sie auch persönlich beraten werden. Da im Einzelfall unterschiedliche Freibeträge berücksichtigt werden, ist eine persönliche Nachfrage immer sinnvoll. Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben keinen Anspruch auf Wohngeld, weil die Kosten der Unterkunft dort bereits berücksichtigt wurden. Wer jedoch nur ergänzende Leistungen der Grundsicherung erhält, kann durch eine Probeberechnung prüfen lassen, ob ein Wohngeldanspruch höher als die Grundsicherungsleistung ist, und dann gegebenenfalls die höhere Leistung in Anspruch nehmen.

Barrierefreie Toilette

Barrierefreier Aufzug

Zugänglich für Rollstuhlnutzung

Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen
Bereich Wohngeld
Schwanenstraße 5–7, 47051 Duisburg (Mitte), 1. Etage
Erreichbarkeit über Telefon Call Duisburg 02 03 - 94 000
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Wohngeldstelle oder bei
den Bürger-Service-Stationen (s. S. 32).
Sie können den Wohngeldantrag auch online stellen, unter:
www.wohngeldrechner.nrw.de