7.3 Hilfen für pflegende Angehörige: Pflegezeit und Familienpflegezeit
Pflegezeit
Wenn pflegende Angehörige eine Zeit lang ganz
oder teilweise aus dem Beruf aussteigen wollen,
um einen nahen Angehörigen zu pflegen, können
sie bis zu 6 Monate Pflegezeit beantragen.
Um die Zeit finanziell überbrücken zu können,
können sie beim Bund ein zinsloses Darlehen
beantragen.
Familienpflegezeit
Wenn die 6 Monate nicht ausreichen, können
pflegende Angehörige noch Familienpflegezeit
beantragen. Hier können sie ihre Arbeitszeit
reduzieren, um besser Pflege und Arbeit vereinbaren
zu können. Anstelle der Lohnfortzahlung
ihres Arbeitgebers gewährt ihnen der Bund in
der Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen.
Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen sichert ihre Sozialversicherung ab.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn berufstätige Angehörige kurzfristig die
Pflege eines nahen Angehörigen organisieren
müssen, können sie sich bis zu zehn Tage von
der Arbeit freistellen lassen. Um den Lohnausfall
in dieser Zeit auszugleichen, können sie Pflegeunterstützungsgeld
(Lohnersatzleistung) bei der
zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen
beantragen.
Pflegekurse
Die Pflegekassen haben für Personen, die einen
Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um
Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Schulungskurse
durchzuführen. In diesen Kursen werden
die Grundkenntnisse der häuslichen Pflege
vermittelt. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, ob
in Ihrer Nähe Kurse angeboten werden.
Absicherung der Pflegeperson in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
Für Pflegepersonen besteht ein gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz. Auch leistet die Pflegeversicherung
auf Antrag Beiträge zur gesetzlichen
Pflege- und Rentenversicherung.