Göppingen rund um das Standesamt

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Schlossplatz © Tobias Fröhner

1 Eine Stadt im Grünen – im Herzen von Baden-Württemberg Liebe Bürgerinnen und Bürger, die meisten von Ihnen denken vermutlich beim Standesamt in erster Linie an Eheschließungen. Doch die Arbeit im Standesamt ist vielseitiger und geht über die Eheschließung weit hinaus. Wir begleiten Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Tod. Bei allen Stationen Ihres Lebens haben Sie Kontakt mit uns. Die Broschüre soll Ihnen einen kleinen Einblick in die Aufgaben des Standesamtes geben und Ihnen als erste Information und Orientierung dienen. Natürlich kann sie das persönliche Gespräch im Einzelfall nicht ersetzen. Sie ist unterteilt in drei große Aufgabengebiete Geburt, Eheschließung und Tod und gibt auch weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten von Erklärungen und Anerkennungen. Da die Broschüre sicherlich nicht alle Fragen beantworten kann, freuen sich die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter des Standesamtes Göppingen auf Ihren Besuch und beraten Sie sehr gerne individuell und kostenlos. Wir freuen uns auf Sie! Es grüßt Sie Alex Maier Oberbürgermeister Vorwort Oberbürgermeister Alex Maier © Thomas Jones © Tobias Fröhner

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Oberbürgermeister Alex Maier 4 Das Standesamt Göppingen stellt sich vor 5 Bezirksämter 6 Alles beginnt mit der Geburt 8 Der Tag der Tage 13 Unsere Trauzimmer 14 Abschied nehmen 15 Das können Sie noch alles bei uns erledigen 16 Inserentenverzeichnis 17 Impressum © 2xSamara.com · adobestock.com © Daniel Berkmann · adobestock.com © Johanna Mühlbauer · adobestock.com FLIPPING-BOOK Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Rund um das Standesamt www.goeppingen.de www.facebook.com/stadt.goeppingen © BildManufaktur

4 Das Standesamt Göppingen stellt sich vor Egal obesumeineGeburt, Eheschließung, Namenserklärungoder einen Sterbefall geht – wir sind für Sie da und beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich. Öffnungszeiten: Montag 8:00 – 13:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr E-Mail: Telefon: standesamt@goeppingen.de 07161 650-3405 Anschrift: Fax: Standesamt Göppingen 07161 650-3409 Hauptstraße 1 73033 Göppingen © Stadt Göppingen

5 Bezirksämter Wohnen Sie in einem Stadtbezirk von Göppingen? Bitte informieren Sie sich direkt auf Ihrem Standesamt in den Bezirksämtern. Erreichbarkeit der Bezirksämter J Bartenbach Telefon: 07161 650-15105 E-Mail: bartenbach@goeppingen.de Anschrift: Bezirksamt Bartenbach Brunnenstraße 5 73035 Göppingen-Bartenbach J Bezgenriet Telefon: 07161 650-15205 E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de Anschrift: Bezirksamt Bezgenriet Badstraße 30 73035 Göppingen-Bezgenriet J Faurndau Telefon: 07161 650-15705 E-Mail: faurndau@goeppingen.de Anschrift: Bezirksamt Faurndau Bismarckstraße 6 73035 Göppingen-Faurndau J Hohenstaufen Telefon: 07161 650-15505 E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de Anschrift: Bezirksamt Hohenstaufen Reichsdorfstraße 34 73037 Göppingen-Hohenstaufen J Holzheim Telefon: 07161 650-15305 E-Mail: holzheim@goeppingen.de Anschrift: Bezirksamt Holzheim Schlater Straße 1 73037 Göppingen-Holzheim J Jebenhausen Telefon: 07161 650-15405 E-Mail: jebenhausen@goeppingen.de Anschrift: Bezirksamt Jebenhausen Boller Straße 12 73035 Göppingen-Jebenhausen J Maitis Telefon: 07161 650-15505 E-Mail: maitis@goeppingen.de Anschrift: Bezirksamt Maitis Gmünder Straße 32 73037 Göppingen-Maitis Die Öffnungszeiten der Bezirksämter sind identisch mit denen des Kernstandesamtes. © BildManufaktur

Alles beginnt mit der Geburt 6 Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Um Ihnen bei denwichtigsten Fragen rund umdas Thema Beurkundung einer Geburt und Formalitäten auf dem Standesamt helfen zu können, haben wir Ihnen einen kleinen Leitfaden zusammengestellt. Für dieBeurkundungderGeburt ist das Standesamt zuständig, indessen BezirkdasKindgeborenwurde.Wurde Ihr Kind imKrankenhaus geboren, erhalten Sie dort eine Geburtsanzeige; nachdem Sie diese ausgefüllt haben, wird die Geburtsanzeige mit Ihren Unterlagen zur Beurkundung vom Krankenhaus an das zuständige Standesamt per Kurier weitergeleitet. Das Standesamt benötigt Ihre Unterlagen/Dokumente stets im Original – diese erhalten Sie nach der Beurkundung der Geburt selbstverständlich von uns wieder zurück. Für dieBeurkundungbenötigt dasStandesamt jenach Ihrer persönlichen Situation verschiedene Dokumente. Wenn Sie … … miteinander verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen tragen: J beglaubigteAbschriftaus demEheregistermit Hinweisenoder eine Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden (bei deutschen Eheurkunden ab 2020 reichen diese aus, da die Geburtsdaten auf der Eheurkunde vermerkt sind) und Kopien Ihrer Ausweisdokumente. … miteinander verheiratet sindaber keinen gemeinsamen Ehenamen tragen: J beglaubigteAbschriftaus demEheregistermit Hinweisenoder eine Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden (bei deutschen Eheurkunden ab 2020 reichen diese aus, da die Geburtsdaten auf der Eheurkunde vermerkt sind) und Kopien Ihrer Ausweisdokumente. J Bitte geben Sie an, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll. Die Wahl, die Sie für Ihr erstes Kind treffen, ist verbindlich für alle weiteren Kinder. … nicht miteinander verheiratetet sind: J Mutter ledig: Geburtsurkunde und Kopie des Ausweisdokumentes J Mutter geschieden: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil und Kopie des Ausweisdokumentes J Mutter verwitwet: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerkoder eineEheurkundeundeineSterbeurkunde und Kopie des Ausweisdokumentes Klinik am Eichert Göppingen Helfenstein Klinik Geislingen Mehr Infos www.alb-fils-kliniken.de Die ALB FILS KLINIKEN sind Ihr verlässlicher Partner vor, während und nach Ihrer Schwangerschaft: Unsere Elterninformationsabende veranstalten wir an jedem ersten und dritten Dienstag des Monats, Teilnahme ohne Anmeldung. Termine und Startzeiten erfahren Sie auf der Homepage der ALB FILS KLINIKEN unter www.alb-fils-kliniken.de/aktuell/ veranstaltungen Informationsmaterial Nach Angabe Ihrer Postanschrift per E-Mail an dorothee.ballreich@af-k.de senden wir Ihnen gerne Informationsmaterial zu. Sie haben Fragen rund um das Thema Entbindung in den ALB FILS KLINIKEN? Wir beantworten Ihre Fragen individuell und persönlich. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an dorothee.ballreich@af-k.de. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website über die aktuellen Regelungen und Abläufe in unserer Geburtshilfe. ALB FILS KLINIKEN GmbH Klinik am Eichert, Frauenklinik/Geburtshilfe Eichertstraße 3, 73035 Göppingen Sicherheit unter einem Dach: Die Geburtshilfe, die Kinderklinik und das Perinatalzentrum der ALB FILS KLINIKEN Mehr als 1700 FamilienStart-Ups pro Jahr

7 Sie erhalten für Ihr Kind vom Standesamt eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde (12 Euro) und drei gebührenfreie Geburtsurkunden für den Antrag auf Elterngeld, Kindergeld und Hilfe bei Mutterschaft und Schwangerschaft (Krankenkasse). Falls Sie noch weitere Exemplare benötigen, sind diese gebührenpflichtig und kosten pro Urkunde 12 Euro. Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit eine neue Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten können. Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann notwendig, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet ist und der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll. EineVaterschaftsanerkennung ist bereits vor derGeburt desKindesmöglich und sinnvoll. Hierzu können sie entweder auf jedem Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter abgeben. Gern informieren wir Sie persönlich und umfassend, welche Rechtsfolgen diese Erklärung hat. Sorgeerklärung Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, dann ist Sie allein sorgeberechtigt. Daranändert auchdieVaterschaftsanerkennungnichts. Jedoch haben Sie als Eltern die Möglichkeit gemeinsam beim Jugendamt zu erklären, dass Sie die Sorgemiteinander teilenmöchten. Dies ist wie die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Bitte informierenSie sich frühzeitigbeimfür Sie zuständigenJugendamt. Beachten Sie hierbei unbedingt die 3-Monats-Frist bezüglich einer Neubestimmung des Geburtsnamens Ihres Kindes nach erfolgter Geburt. Name des Kindes Das Kind erhält den Namen, den die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt derGeburt führt. AucheineabgegebeneVaterschaftsanerkennungändert zunächst an dieser Tatsache nichts. Jedoch ist es durch eine zuvor abgegebene Vaterschaftsanerkennung möglich, dass die Mutter demKind mit Zustimmung des Vaters dessen Familiennamen erteilen kann. Die Namenserteilung nimmt jedes Standesamt auf, hierzu müssen beide Elternteilepersönlichauf demStandesamt erscheinen. SolltenSiebereits eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben haben, ist eine Namenserteilung nicht notwendig und Sie können als Eltern des Kindes entscheiden,welchenFamiliennamendas gemeinsameKind tragensoll. Alle diese Auskünfte entsprechen dem deutschen Recht. Sollten Sie jedocheineausländischeStaatsangehörigkeit besitzen, nichtmiteinander verheiratet sein, haben Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen oder Sie sind noch nicht volljährig, sprechen Sie uns bitte bereits vor der Geburt Ihres Kindes an und lassen Sie sich von uns individuell beraten, welche Dokumente/Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes notwendig sind. Vornamensgebung Die Wahl des richtigen Vornamens für Ihr Kind ist sicherlich für niemanden eine leichte Entscheidung. Schließlich wird dieser Name Ihr Kind das ganze Leben lang begleiten. Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich für die Vornamensgebung verantwortlich und in ihrer Wahl frei. Jedoch dürfen die gewählten Vornamen das Kindeswohl nicht gefährden. Bei Unklarheiten können Sie sichgernevonunserenMitarbeiterinnenundMitarbeiternberaten lassen. Bitte denken Sie daran, dass die Vornamensgebung für Ihr Kind un- widerruflich ist. © REDPIXEL · adobestock.com

Der Tag der Tage 8 Um Ihnen bei den wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema Eheschließung helfen zu können, haben wir Ihnen einen kleinen Leit- faden in Form der wichtigsten drei Schritte zum Ja-Wort zusammen- gestellt. Für eine Eheschließung in Deutschland muss das Paar zunächst alle erforderlichen Unterlagen organisieren und am Wohnsitzstandesamt die Anmeldung zur Eheschließung durchführen. Diese Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig, das bedeutet, dass Sie dann in den sechs danach folgendenMonaten heiraten sollten damit die Anmeldung ihre Gültigkeit nicht verliert. Die Eheschließung an sich hat nicht zwingend auf dem Wohnsitzstandesamt des Brautpaares zu erfolgen. Dies bedeutet, dass Sie nach der Anmeldung auf demWohnsitzstandesamt frei in der Wahl Ihres Trauortes innerhalb Deutschlands sind. Bitte beachten Sie, dass jedoch bei der Wahl eines anderen Trauortes zusätzlich Kosten auf Sie zukommen. Drei Schritte bis zum Ja-Wort 1. Schritt – Information und Termin – Zunächst ist für eine Eheschließung notwendig, dass Siewissen, welche UnterlagenSie für dieAnmeldungauf demStandesamt IhresWohnsitzes vorlegenmüssen. Hierzu ist es ratsamdie Informationenvorabbei Ihrem zuständigen Standesamt einzuholen. Kommen Sie doch einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei, rufen uns an oder schreiben uns vorab. Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung: J ein gültiges Ausweisdokument J ggf. eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung J eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen (wenn Sie in Deutschland geboren sind); bitte beachten Sie, dass diese bei der Anmeldung nicht älter als sechs Monate sein sollte J eine Geburtsurkunde eventuell mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale/mehrsprachige Geburtsurkunde (wenn Sie im Ausland geboren sind, bitte erkundigen Sie sich vorab welche Überbeglaubigung notwendig ist) J eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen und Auflösungsvermerk oder eine Eheurkundemit rechtskräftigemScheidungsurteil (wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet waren und rechtskräftig geschieden sind) J eine Eheurkunde eventuell mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale/mehrsprachige Eheurkunde und in beiden Fällen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil (wenn Sie im Ausland geheiratet haben und im Ausland rechtskräftig geschieden wurden, bitte erkundigen Sie sich vorab welche Überbeglaubigung notwendig ist) J einebeglaubigteAbschriftausdemEheregistermit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde (wenn Sie bereits verheiratet waren und Ihr erste/r Partner/in verstorben ist) J Geburtsurkunde eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder Wir beratenSiegerne,welcheÜberbeglaubigung (Apostille/Legalisation) Sie für die Eheschließung in Deutschland benötigen oder ob eine internationale/mehrsprachige Urkunde ausreicht. Gerne können wir Ihnen auch weitere Auskünfte zu Urkundenüberprüfungen, Ehefähigkeitszeugnissen, ausländische Staatsangehörigkeiten, etc. geben. Eine Beratung beim Standesamt, welche Unterlagen Sie benötigen ist in jedem Falle ratsam. Bitte sprechen Sie uns an!!! © Sondem · adobestock.com

9 2. Schritt – Anmeldung zur Eheschließung – Die Anmeldung zur Eheschließung ist grundsätzlich frühestens sechs Monatevor der Eheschließungmöglich. BittedenkenSiedaranandiesem Termin alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Bei diesem GesprächerfahrenSiealles rundumdasThemaGebühren, Namensführung, Trauzeugen, etc. Ein eventuell vorgemerkter Termin wird nun fix. Die Gebühren sind individuell und bestimmen sich zum einen danach ob eine Eheschließung nach deutschem oder ausländischem Recht angemeldet wird. Zumanderen wie viele Urkunden Sie benötigen, ob eine Urkundenprüfung oder eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vorab notwendig war. Die derzeit geltenden Gebühren: Prüfung der Ehefähigkeit bei der J Anmeldung der Eheschließung (ohne Beachtung ausländischen Rechts) 40 Euro J Anmeldung der Eheschließung (unter Beachtung ausländischem Rechts) 80 Euro J Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt 30 Euro Gebühren für Urkunden allgemein: J Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister 12 Euro J Ausstellung einer sonstigen Personenstandsurkunde 12 Euro J Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Ehe- register fortgeführten Familienbuch als öffentliche Urkunde 8 Euro Die Gebühren für Urkundenüberprüfungen und die Gebühren für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses über das Oberlandesgericht sind individuell. Des Weiteren kommen noch zusätzliche Kosten auf Sie zu, wenn Sie außerhalb der üblichen Öffnungszeiten heiraten möchten oder sich für ein gemeinsames Stammbuch entscheiden. Bei der Anmeldung stellt sich nun die Frage, wie Sie heißen möchten. Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten nach dem deutschen Recht: J getrennte Namensführung ( jeder behält seinen Namen) J g emeinsamer Ehename (Geburtsname bzw. der zum Zeitpunkt geführte Familienname eines Verlobten wird zum gemeinsamen Ehe- namen) J gemeinsamer Ehename und Doppelname (derjenige dessen Name nicht Ehename wird kann seinen Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen) Es gibt auch die Möglichkeit die Namensführung nach einem ausländischen Recht zu bestimmen, wenn Sie z. B. diese ausländische Staats- angehörigkeit besitzen. Bitte informieren Sie sich hierfür vorab bei uns. Trauzeugen sind bei der Eheschließung keine Pflicht mehr, aber wenn Siemöchten, können Sie einen oder zwei Trauzeugen benennen, die bei der Trauzeremonie dabei sein sollen. Die Trauzeugen sollten jedoch volljährig sein und sich durch gültige Ausweisdokumente legitimieren.

Der Tag der Tage 10 Wenn alles Rechtliche geklärt ist kommt oft die Frage auf, wie gestaltet sich der Rahmen der Trauung. Das Standesamt Göppingen hält eine bestimmte Auswahl an Serviceangeboten ausschließlich imRathaus für Sie bereit. Hier erhaltenSie einen kleinen Überblick. J Stehempfang mit Gläserservice und Stehtischen Gern können Sie nach der Trauung imRathausmit Ihren Gästen einen Sektempfang genießen. J Musik im Trauzimmer/Live-Musik Gerne können Sie unsere für Sie bereitgestellte Stereoanlage in Anspruch nehmen. Gerne können Sie auch einenMusiker selbstmitbringen, aucheinKlavier steht für Sie imTrauzimmer desRathausesbereit. J Autoparkservice für das Brautauto Am Tag der standesamtlichen Trauung können Sie das Brautauto bequem am Eingang des Rathauses in der Kirchstraße parken. J Samstagstrauungen und Sondertrautage BeimStandesamt Göppingen ist es möglich jeden Samstag den Bund fürs Leben einzugehen. Einmal imMonat bietenwir Eheschließungen von 10:00 bis 16:00 Uhr im Trauzimmer im Rathaus an. An den rest- lichen Samstagen ist es möglich von 10:00 bis 14:00 Uhr zu heiraten. Ansonsten sind Eheschließungen immer zu unseren üblichen Öffnungszeiten und freitags von 10:00 bis 16:00 Uhr möglich. Für Trauungen außerhalb der Dienstzeit wird eine zusätzliche Gebühr von 60 Euro sowie eine Verwaltungsgebühr von 55 Euro erhoben. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit einmal im Monat im Alten Farrenstall in Göppingen-Faurndau sich das Ja-Wort zu geben. Weitere Informationen und die Termine hierzu erhalten Sie in einemgesonderten Flyer oder direkt bei uns imRathaus. Bezüglich der Trauzeiten und Ihres Wunschtermins setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Foyer des historischen Rathauses © Stadt Göppingen © alenazamotaeva · adobestock.com © Stadt Göppingen

11 3. Schritt – Eheschließung – Da alle Formalitäten geklärt sind kommt jetzt der wichtigste Teil, die Eheschließung. Bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Finden Sie sich grundsätzlich spätestens 10 bis 15 Minuten vor Beginn der Trauung auf dem Standesamt ein, damit noch eventuelle Formalitäten zur Trauung geklärt, sowie die Trauzeugen eingetragen werden können. Bitte bringen Sie am Tag der Trauung stets Ihr Ausweisdokument mit, auch Ihre Trauzeugen müssen an diesem Tag ihr Ausweisdokument mit sich führen, damit Sie in die Niederschrift eingetragen werden können. Für die Trauung müssen Sie inklusive Trauansprache, Ringtausch und Verlesung der Niederschrift mit Unterschriften ca. 20 – 30 Minuten einplanen. Oft stellt sich die Frage ob der Ringtausch im Standesamt Pflicht ist? Nein, ist er nicht! Es bleibt Ihnen freigestellt ob Sie den Ringtausch in der Zeremoniemit aufnehmenmöchten. AuchdieFrageanwelcheHandder Ring angesteckt wird ist individuell und es gibt hierbei wie bei der Sitzordnung im Standesamt (Braut links oder rechts) keine Vorschriften. Gerne können Sie Ihre Eheschließung in der Familienchronik der NWZ und im Amtsblatt der Stadt Göppingen (GEPPO) veröffentlichen, wenn Sie inGöppingengeheiratet haben. HierzumüssenSieeineEinwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten auf dem Standesamt unterschreiben. Diese Einwilligung erhalten Sie bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung. © Aya Toda · adobestock.com

13 Unsere Trauzimmer Das Trauzimmer der Stadt Göppingen befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist der hauptsächlich genutzte Trausaal der Stadt Göppingen. Der Trausaal ist im klassizistischen Stil, modern mit hellen Möbeln ausgestattet. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit in allen Trau- zimmern der Bezirksämter sowie im Alten Farrenstall in Göppingen- Faurndau den Bund fürs Leben einzugehen. Weitere Informationen zum Alten Farrenstall erhalten Sie in einem gesonderten Flyer oder direkt bei uns im Rathaus. Im Foyer vor dem Trausaal im Rathaus können Sie im Anschluss an Ihre Trauung auf Ihre gemeinsame Zukunft anstoßen. Die dazu gebuchten Leistungen im Rathaus wie z. B. Stehtische und Gläser werden von uns für Sie bereitgestellt. Sowohl das Trauzimmer als auch das Foyer im Rathaus sind barrierefrei. Nur wenige Gehminuten um das Rathaus gibt es zahlreiche Parkmöglichkeiten. Trauzimmer des historischen Rathauses © Stadt Göppingen © Stadt Göppingen

Abschied nehmen 14 Um Ihnen bei den rechtlichen Fragestellungen zur Beurkundung eines Sterbefalls zur Seite zu stehen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig in dessen Bezirk die Person verstorben ist bzw. tot aufgefundenwurde. Ein Sterbefall ist spätestens amdritten auf den Tod folgendenWerktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. In der Regel erledigen die von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen die Formalitäten bei Behörden und anderen Insti- tutionen. Jedoch kann dies auch von den Angehörigen selbst über- nommen werden. Auf den Tag x sollten Sie gut vorbereitet sein und am besten alle Unterlagen bereits griffbereit haben. FolgendeUnterlagenwerdenzurBeurkundungeinesSterbefallsbenötigt: J Geburtsurkunde des/der Verstorbenen und J bei verheirateten, geschiedenenoder verwitwetenPersoneneinNachweis über den Personenstand (Eheurkunde, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners) J Meldebescheinigung J Ausweisdokument bei ausländischen Staatsangehörigen Eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist eventuell erforderlich, wenn Sie ausländische Urkunden besitzen. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall vorher beim zuständigen Standesamt. Nach der Beurkundung erhalten Sie für die Rentenversicherung, Krankenkasse, eventuell für die Feuerbestattung und den Friedhof (Bestattung) jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunde. Alle weiteren Sterbeurkunden für private Zwecke (Notar, Nachlassgericht, Bank und Versicherung) sind gebührenpflichtig und kosten je Urkunde 12 Euro. Die Frage nach demOrt der letzten Ruhestätte und der richtigen Bestattungsform kann jeder nur für sich selbst beantworten. Aufgrund dessen ist es sinnvoll sich schon zu Lebzeiten mit dem Thema zu befassen und den Angehörigen die eigenen Vorstellungen über die Bestattung mitzuteilen. Bei der Stadt Göppingen sind sowohl Erd- als auch Feuerbestattungenmöglich. Die Erdbestattung oder die Urnenbeisetzung findet auf einem der acht städtischen Friedhöfe, dem kircheneigenen Friedhof in Hohenstaufen oder dem muslimischen Grabfeld des Hauptfriedhofes statt. Außerdem stehen für Urnenbestattungen weitere Grabfelder wie die „Urnengemeinschaftsgrabfelder“ oder der „Baum der Erinnerung“ zur Verfügung. Wenn Angehörige bereits über ein Grabnutzungsrecht an einembelegbaren Wahlgrab verfügen, kann dieses Grab in Anspruch genommen werden. Des Weiteren ist eine Bestattung von nicht Göppingern auf den Göppinger Friedhöfen möglich. Grundsätzlich wird zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern unterschieden. Wahlgräber werden gemeinsammit den Angehörigen ausgewählt und können über Generationen verlängert und genutzt werden, während Reihengräber von der Friedhofsverwaltung zugeteilt werden und nur zeitlich begrenzt genutzt werden können. Mit welchen Kosten Sie für das jeweilige Grab, die Erd- oder Feuerbestattung, die Benutzung der Friedhofseinrichtungen und die Genehmigung eines Grabmals rechnen müssen, entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Göppingen, in der derzeit geltenden Fassung. Für Rückfragen zum Thema Bestattung und weitergehende Informationen zu den Friedhöfen der Stadt Göppingen steht Ihnen sehr gerne die Friedhofsverwaltung Göppingen zur Verfügung. Anschrift: Friedhofsverwaltung Göppingen Hohenstaufenstraße 87 73033 Göppingen Telefon: 07161 650-8780 Telefax: 07161 650-8789 E-Mail: friedhof@goeppingen.de Friedhof Göppingen © Stadt Göppingen

15 Das können Sie noch alles bei uns erledigen Sie erhalten bei uns J Geburtsurkunde, begl. Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, internationale/mehrsprachige Geburtsurkunde (CIEC-Übereinkommen) J Auskunft über die Geburtszeit J Eheurkunde, begl. Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen, internationale/mehrsprachige Eheurkunde (CIEC-Übereinkommen) J E hefähigkeitszeugnis (zur Verwendung im Ausland, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Göppingen haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) J Sterbeurkunde, begl. AbschriftausdemSterberegistermitHinweisen, internationale/mehrsprachige Sterbeurkunde (CIEC-Übereinkommen) J Abschriften aus den Familienbüchern wenn der Personenstandsfall bei der Stadt Göppingen beurkundet wurde und Sie darüber hinaus berechtigt sind Urkunden und Auskünfte zu erhalten. Hierfür fallen entsprechend Gebühren an. Wenn der Personenstandsfall vor 2011 in einem unserer Stadtbezirke beurkundet wurde, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Bezirksamt vor Ort in Verbindung (Kontaktdaten siehe Seite 5). Des Weiteren werden folgende Erklärungen bei uns aufgenommen und beurkundet: J Vater- und Mutterschaftsanerkennungen J Namenserklärungen J Kirchenaustritte J Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen die sich im Ausland ereignet haben (auf Antrag) Die Anerkennungen zur Vater- und Mutterschaft sind gebührenfrei. Namenserklärungenkostennachdemderzeit geltendenGebührenverzeichnis 25 Euro. Die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung,wenndiesenicht imZusammenhangmit der Entgegennahmeeiner namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird, kostet 10 Euro. Die Kirchenaustrittsgebühren belaufen sich auf 30 Euro für Erwerbstätige und 15 Euro für Nicht-Erwerbstätige. Die Kosten für Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland belaufen sich zwischen 40 und 100 Euro. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Auskünfte über öffentlich-rechtliche Namensänderungen erhalten Sie vom Referat Recht Nördliche Ringstraße 35 73033 Göppingen Telefon: 07161 650-3011 Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar sein, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie sehr gerne. © Tobias Fröhner

16 Inserentenverzeichnis Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de. Branche Unternehmen Seite Blumen Blumen Mendrok 16 Fotostudio PHOTO-KG Katarina Grießer 2 Friseur Coiffeur Christine 9 Hotel König Hotel- & Gastronomiebetriebe GmbH 16 Juwelier Uhren Haller 12 Kliniken Alb Fils Kliniken GmbH 6 Werbeagentur pulswerk Werbeagentur & Druckerei GmbH 11 © ankiro · adobestock.com

17 In Zusammenarbeit mit: Stadtverwaltung Göppingen, Hauptstr. 1, 73033 Göppingen Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadtverwaltung Göppingen, Hauptstr. 1, 73033 Göppingen Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Stadtverwaltung Göppingen Titel – großes Bild: Steinert / Titel – kleine Bilder von links nach rechts: S-Kobold · adobestock.com / Viktar Vysotski · adobestock.com / Anze · adobestock.com Umschlagseite 4: Tobias Fröhner Ansonsten stehen die Bildnachweise bei den jeweiligen Fotos. I MP R E S S UM Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info 73033048/2. Auflage/2022 Druck: wicher.print.medien.service. (haftungsbeschränkt) Schloßstr. 8, 07545 Gera Papier: Umschlag: 250 g/m2 Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g/m2, weiß, matt, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Marktplatz © Tobias Fröhner

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