Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Kamen

– siehe Grafik (Seite 55) „Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Kamen“

Parken auf den besonders gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen

Außergewöhnliche Gehbehinderte (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis), Blinde (Bl) und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie haben das Recht, die Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen. Sie benötigen dazu eine entsprechende Ausnahmegenehmigung (Parkausweis für Behinderte – blauer Ausweis). Dieser Parkausweis wird europaweit anerkannt. Neben dem v. g. Parkausweis gibt es noch eine weitere Parkerleichterung, die bundesweit anerkannt wird (orangefarbender Parkausweis). Dieser orange Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

Die entsprechende Ausnahmegenehmigung und alle Informationen zum Parkausweis für Behinderte (blauer Ausweis) und der orangefarbenden Parkerleichterung erhalten Sie bei der Stadt Kamen, Bürgerbüro
Telefon: 0 23 07 / 1 48 30 50.