Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Blindengeld / Gehörlosenhilfe

Antragstellung auf Leistungen nach dem Gesetz für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose nimmt die Rentenversicherungsstelle der Stadtverwaltung Kamen entgegen.

Kontakt: siehe Kapitel
„Beratung und Hilfe – Rentenversicherungsstelle”