Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Kurzzeitpflege

Wenn die Pflegeperson eine Auszeit benötigt, ins Krankenhaus oder in die Rehabilitation muss oder der zu Pflegende nach einem Krankenhausaufenthalt noch einen vorübergehenden Bedarf an intensiver pflegerischer Versorgung hat, kann die Kurzzeitpflege nutzen. Dies gilt ab dem Pflegegrad 2. Sie können Kurzzeitpflegeangebote im Umfang von maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr nutzen. Die Pflegeversicherung übernimmt maximal 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr. Sie können diesen Betrag für maximal sechs Wochen aufstocken, wenn Sie die Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft haben.

Das Pflegegeld wird in der Zeit, in der Sie Kurzzeitpflegeangebote nutzen, für bis zu 8 Wochen bzw. bis zu 14 Wochen bei Übertragung der Verhinderungspflegeleistung zur Hälfte weitergezahlt. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von maximal 125,00 Euro monatlich für Angebote der Kurzzeitpflege nutzen.

Sog. „eingestreute Kurzzeitpflegeplätze“ stellen alle in Kamen vorhandene Pflegeheime zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um freie Dauerpflegeplätze, die für einen bestimmten Zeitraum und auch kurzfristig den Betroffenen für die Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt werden können (siehe auch die Angaben der Einrichtungen zur stationären Pflege).

Kurzeitpflegeeinrichtungen in Kamen:
Haus am Koppelteich
Kurzzeitpflege
Am Koppelteich 15, 59174 Kamen

Telefon:   0 23 07 / 9 83 70
E-Mail:info@haus-am-koppelteich.de
Internet:www.haus-am-koppelteich.de
Anzahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze: 11

Residenz Heeren-Werve
Westfälische Straße 44, 59174 Kamen-Heeren-Werve
Ansprechpartnerinnen:
Nicola Dreisewerd, Tanja Leinkenjost

Telefon:   0 23 07 / 9 85 77 70 / 97 33 40
Fax:0 23 07 / 98 55 77 14
E-Mail:rezeption-hw@laureos-gmbh.de
Internet:www.laureos-heerenwerve.de
Anzahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze: 2 (10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze)