Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Stationäre Pflege

Nicht immer ist die Versorgung zu Hause möglich. Dann ist der Umzug in ein Alte- nund Pflegeheim eine Alternative.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, der Betreuung und der Ausbildungsumlage in pauschalierter Form. Diese Pauschalen rechnet das Pflegeheim direkt mit der Pflegekasse ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung sind selbst zu tragen und werden den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt.

Seit dem 01.01.2017 sind innerhalb der gleichen Einrichtung die Eigenanteile für pflegebedingte Aufwendungen inkl. der Ausbildungsumlage für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich hoch. Unabhängig davon, ob Leistungen nach dem Pflegegrad 2 oder 5 bezogen werden: Der Eigenanteil bleibt der gleiche. Damit ist für Pflegebedürftige und ihre Familien eine bessere Planbarkeit ihrer finanziellen Belastung gewährleistet.

Der Eigenanteil kann auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden.