Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
Schriftgröße   A   A   A   Kontrast   +  

Todesfall

Im Todesfall eines Angehörigen oder eines nahestehenden Menschen ist man tief betroffen.
Gerade dann kommt jedoch zum Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen noch die Belastung durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt werden müssen.
Das Beachten der nachstehenden Punkte kann Ihnen dabei helfen:

Übersicht der Formalitäten
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Formalitäten, die im Todesfall zu erledigen sind:

Hinweis: Bei diesen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte. Die Darstellung gibt keine Reihenfolge der zu erledigenden Formalitäten auf, sondern stellt eine Übersicht dar. Einige Aufgaben können auch von dem beauftragten Bestattungsunternehmen übernommen werden.

Für die Hinterbliebenen ist die erste Formalie nach dem Tod ihres Angehörigen die Benachrichtigung eines Arztes, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Dies sollte nach Möglichkeit der Hausarzt durchführen. Ist dieser nicht verfügbar, kann ein Notarzt den Totenschein ausfüllen. Parallel dazu sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt werden. Das Standesamt muss spätestens am nächsten Werktag über das Versterben des Angehörigen in Kenntnis gesetzt werden. Weiterhin müssen die Hinterbliebenen im Todesfall innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Tod des Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragen.

Benötigte Dokumente:
Im Todesfall müssen einige Dokumente bereitgehalten werden. Zu den Dokumenten gehört der Personalausweis des Verstorbenen. Ebenfalls muss das Familienstammbuch vorgelegt werden. Bei Ledigen wird zusätzlich die Geburtsurkunde benötigt. Sollte der Verstorbene verheiratet gewesen sein, so wird die Heiratsurkunde benötigt. War der Verstorbene verheiratet und der Ehegatte ist bereits verstorben, muss auch dessen Sterbeurkunde vorliegen. Bei geschiedenen Personen ist das Scheidungsurteil zu überreichen. Ebenfalls notwendig ist die Rentenanpassungsmitteilung mit dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Todes, die Mitgliedskarte der Krankenkasse und Policen von eventuell abgeschlossenen Lebensversicherungen. Sterbefälle müssen den Lebensversicherungen meist innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Existiert bereits eine Grabstätte, werden auch Grabdokumente, also die Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte, benötigt.

Sie können natürlich auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl mit den zuvor genannten Formalitäten komplett beauftragen.

Weitere Informationen zu allen Bestattungsfragen enthält auch der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale NRW. Dieser ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Kamen, Kirchstraße 7, 59174 Kamen, erhältlich (Abholpreis: 9,99 Euro).

Als Vorsorgemaßnahme für den Krankheits-, Pflege- oder Todesfall empfiehlt es sich, alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe oder Vorsorgemappe aufzubewahren. Diese Unterlagen sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienstammbuch, Zeugnisse, Versicherungspolicen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sparbücher oder auch ein Testament.