Titelbild Seniorenwegweiser des Landkreises Wunsiedel
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4.4 Bewohnervertretung

Grundsätzlich besteht in jeder Einrichtung eine Bewohnervertretung (ehemals Heimbeirat), der je nach Größe der Einrichtung eine bestimmte Zahl von Mitgliedern angehört. Die Mitglieder der Bewohnervertretung werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern der jeweiligen Einrichtung oder von hierzu beauftragten Außenstehenden gewählt.

Durch die Bewohnervertretung haben die Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die Möglichkeit, in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie z. B. Verpflegung, Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen und Freizeitgestaltung mitzuwirken und so aktiv an der Gestaltung ihres Alltags teilzunehmen.