Titelbild Seniorenwegweiser des Landkreises Wunsiedel
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4.3 Finanzierung des Aufenthaltes in einer Einrichtung

Wenn häusliche Pflege nicht oder nicht mehr möglich ist und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.

Nähere Informationen zur Höhe der Leistungen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Pflegekasse.

Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten weder aus ihren Einnahmen noch aus dem Vermögen zahlen können, kann die Übernahme der Kosten beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe beantragt werden. Die Vermögensverhältnisse werden überprüft, Ehepartner und Kinder können unter Umständen zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Zuständig für die Leistungen der Sozialhilfe in Pflegeheimen ist der Bezirk Oberfranken. Dort können Sie Ihren Antrag stellen und sich beraten lassen. Auch in der Verwaltung der Pflegeheime ist man dabei gerne behilflich.

Wichtig ist, dass der Hilfebedarf rechtzeitig, d. h. vor Aufnahme in die Einrichtung, dem Bezirk Oberfranken zur Kenntnis gebracht wird.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei:

Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung – Hilfe zur Pflege
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Icon Telefon0921 7846-0

Des Weiteren bietet die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken an zwei bis drei Sprechtagen im Jahr im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge die Möglichkeit an, mit einem fachkundigen Berater konkrete Fragen zur persönlichen Situation zu klären.

Termine gibt es nur nach telefonischer Anmeldung unter Icon Telefon0921 7846-2102.

Anträge auf Übernahme der ungedeckten Kosten in einer vollstationären Einrichtung stellen Sie bitte bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Dort ist man Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.