Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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3.2 Dokumentenmappe, Notfallmappe und Sterbefall

Dokumentenmappe
Bewahren Sie bedeutsame Unterlagen an einem festen Platz am besten in einer Dokumentenmappe auf. So können Sie oder bei Bedarf auch Personen Ihres Vertrauens jederzeit zur Regelung von Behördenangelegenheiten und in einem Notfall darauf zugreifen. In dieser Mappe sollten Sie vor allem aufbewahren: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Testament, Zeugnisse, Ernennungsurkunden, Arbeitsverträge, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilungen, Versicherungspolicen, Sparbücher, Wertpapiere, Schuldurkunden, Ehe-, Erb- oder Übergabeverträge. Informieren Sie Ihre nächsten Verwandten oder Vertrauenspersonen, wo Sie diese Mappe aufbewahren.

Notfallmappe
Das Landratsamt hat eine Notfallmappe erstellt, die alle wichtigen Adressen und Telefonnummern für den Notfall enthält. Sie können zudem persönliche Angaben eintragen: chronische Erkrankungen, Medikamente, Namen Ihrer Ärzte, Namen Ihrer vertrauten Personen und vieles mehr. Sie erhalten die Notfallmappe im Landratsamt und in Ihrer Gemeinde. Informieren Sie Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort. Eine sinnvolle Ergänzung ist die Notfalldose. Auf einem Notfallblatt können Sie alle wichtigen Informationen vermerken. Dieses Blatt bewahren Sie in einer Dose in Ihrem Kühlschrank auf. Mittels eines Aufklebers an der Wohnungstüre werden die Rettungskräfte in einem Notfall informiert, dass Sie eine Notfalldose besitzen. Dadurch stehen diese wichtigen Informationen sofort den Verantwortlichen bereit. Diese Dose erhalten Sie kostenlos beim Bürgerservice im Landratsamt.

Sterbefall
Bei einem Sterbefall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Folgende Hinweise können dabei hilfreich sein:

Hilfreiche Unterstützung bei der Betreuung von sterbenden Menschen bietet der Christophorus Hospizverein im Landkreis Ebersberg e. V. und die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (siehe hierzu Kapitel 1.6).