3.2 Dokumentenmappe, Notfallmappe und Sterbefall
Dokumentenmappe
Bewahren Sie bedeutsame Unterlagen an einem
festen Platz am besten in einer Dokumentenmappe
auf. So können Sie oder bei Bedarf auch
Personen Ihres Vertrauens jederzeit zur Regelung
von Behördenangelegenheiten und in einem Notfall
darauf zugreifen. In dieser Mappe sollten Sie
vor allem aufbewahren: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
Stammbuch, Testament, Zeugnisse,
Ernennungsurkunden, Arbeitsverträge, Sozialversicherungsunterlagen,
Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilungen,
Versicherungspolicen,
Sparbücher, Wertpapiere, Schuldurkunden, Ehe-,
Erb- oder Übergabeverträge. Informieren Sie Ihre
nächsten Verwandten oder Vertrauenspersonen,
wo Sie diese Mappe aufbewahren.
Notfallmappe
Das Landratsamt hat eine Notfallmappe erstellt,
die alle wichtigen Adressen und Telefonnummern
für den Notfall enthält. Sie können zudem
persönliche Angaben eintragen: chronische
Erkrankungen, Medikamente, Namen Ihrer Ärzte,
Namen Ihrer vertrauten Personen und vieles
mehr. Sie erhalten die Notfallmappe im Landratsamt
und in Ihrer Gemeinde. Informieren Sie
Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort.
Eine sinnvolle Ergänzung ist die Notfalldose.
Auf einem Notfallblatt können Sie alle wichtigen
Informationen vermerken. Dieses Blatt bewahren
Sie in einer Dose in Ihrem Kühlschrank auf.
Mittels eines Aufklebers an der Wohnungstüre
werden die Rettungskräfte in einem Notfall
informiert, dass Sie eine Notfalldose besitzen.
Dadurch stehen diese wichtigen Informationen
sofort den Verantwortlichen bereit. Diese Dose
erhalten Sie kostenlos beim Bürgerservice im
Landratsamt.
Sterbefall
Bei einem Sterbefall macht es die persönliche
Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu
erledigenden Formalitäten zu fassen. Folgende
Hinweise können dabei hilfreich sein:
- Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt
- Angehörige unterrichten
- Bestattungsinstitut kontaktieren. Hier können je nach Wunsch viele Erledigungen für Sie getätigt werden.
- Sterbeurkunde am Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten Werktag mehrfach beantragen (erforderliche Unterlagen im Vorfeld erfragen)
- Beerdigung beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis des Standesamtes anmelden; eventuell Grabstelle besorgen
- Todesanzeige aufgeben
- Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse
- Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, bei denen der Verstorbene Mitglied war
- Beim Tode eines Ehepartners Antrag auf Witwenrente/Witwerrente stellen.
Hilfreiche Unterstützung bei der Betreuung von sterbenden Menschen bietet der Christophorus Hospizverein im Landkreis Ebersberg e. V. und die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (siehe hierzu Kapitel 1.6).