6.3 Neue Wohnformen
Neben den genannten Möglichkeiten gibt es noch weitere neuere Wohnformen:
Generationsübergreifende Wohnformen
Generationsübergreifende Wohnformen sind
Wohnmöglichkeiten, in denen Mieter oder Eigentümer
unterschiedlichen Alters und Familienstandes
in einem Haus zusammenleben, um sich
gegenseitig zu unterstützen. Ziel ist ein gutes
nachbarschaftliches Miteinander.
Seniorenhausgemeinschaften
Seniorenhausgemeinschaften sind ein Wohnangebot,
in dem ältere aktive Menschen – jeder
in seiner eigenen abgeschlossenen Wohnung –
selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander
in einem Haus leben. Oft steht ein
Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Die Bewohner
unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig,
sodass sie nach Möglichkeit bis an ihr Lebensende
dort verbleiben können.
Wohngemeinschaften für aktive Ältere
Wohngemeinschaften für aktive Ältere sind
Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen,
jeder in der Regel in einem eigenen Zimmer,
gemeinsam in einer abgeschlossenen Wohnung
leben und zusammen zum Beispiel Wohnzimmer,
Küche und Bad nutzen.
Bei diesen Wohnformen bewahren Sie sich Ihre Unabhängigkeit und sind doch nicht allein.
Bei solchen gemeinschaftlichen Wohnprojekten geht der Gemeinschaftsaspekt weit über die normalen Nachbarschaftsverhältnisse hinaus. Diese Gruppen planen normalerweise ihre Wohnprojekte selbst – oft auch mit Gemeinschaftsräumen – und setzen sie in Kooperation mit anderen Akteuren um, zum Beispiel mit Wohnungsbaugesellschaften. Gemeinschaftliche Wohnformen können den Verbleib in der Wohnung sichern, beispielsweise durch Unterstützung im Krankheitsfall. Wie in jeder anderen Wohnsituation kann bei schwerer Pflegebedürftigkeit der Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig werden.
Wenn Sie Interesse daran haben, eine Wohngemeinschaft zu gründen oder einer beizutreten, müssen Sie bereit sein, Ihr Leben umzustellen und sich anzupassen, was aber bei einer Heimunterbringung nicht anders wäre. Erkundigen Sie sich bei Interesse auch nach finanziellen Fördermöglichkeiten.
Beratung zu den oben genannten Wohnformen erhalten Sie bei der
Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“
Spiegelstraße 4, 81241 München
Tel.: 089 89623044, Fax: 089 8962304
E-Mail: info@wohnen-alter-bayern.de
www.wohnen-alter-bayern.de
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften im
Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
(PfleWoqG) dienen dem Zweck, pflegebedürftigen
Menschen das Leben in einem
gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme
externer Pflege- oder Betreuungsleistungen
gegen Entgelt zu ermöglichen.