Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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6.3 Neue Wohnformen

6.3 Neue Wohnformen

Neben den genannten Möglichkeiten gibt es noch weitere neuere Wohnformen:

Generationsübergreifende Wohnformen
Generationsübergreifende Wohnformen sind Wohnmöglichkeiten, in denen Mieter oder Eigentümer unterschiedlichen Alters und Familienstandes in einem Haus zusammenleben, um sich gegenseitig zu unterstützen. Ziel ist ein gutes nachbarschaftliches Miteinander.

Seniorenhausgemeinschaften
Seniorenhausgemeinschaften sind ein Wohnangebot, in dem ältere aktive Menschen – jeder in seiner eigenen abgeschlossenen Wohnung – selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus leben. Oft steht ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Die Bewohner unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig, sodass sie nach Möglichkeit bis an ihr Lebensende dort verbleiben können.

Wohngemeinschaften für aktive Ältere
Wohngemeinschaften für aktive Ältere sind Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen, jeder in der Regel in einem eigenen Zimmer, gemeinsam in einer abgeschlossenen Wohnung leben und zusammen zum Beispiel Wohnzimmer, Küche und Bad nutzen.

Bei diesen Wohnformen bewahren Sie sich Ihre Unabhängigkeit und sind doch nicht allein.

Bei solchen gemeinschaftlichen Wohnprojekten geht der Gemeinschaftsaspekt weit über die normalen Nachbarschaftsverhältnisse hinaus. Diese Gruppen planen normalerweise ihre Wohnprojekte selbst – oft auch mit Gemeinschaftsräumen – und setzen sie in Kooperation mit anderen Akteuren um, zum Beispiel mit Wohnungsbaugesellschaften. Gemeinschaftliche Wohnformen können den Verbleib in der Wohnung sichern, beispielsweise durch Unterstützung im Krankheitsfall. Wie in jeder anderen Wohnsituation kann bei schwerer Pflegebedürftigkeit der Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig werden.

Wenn Sie Interesse daran haben, eine Wohngemeinschaft zu gründen oder einer beizutreten, müssen Sie bereit sein, Ihr Leben umzustellen und sich anzupassen, was aber bei einer Heimunterbringung nicht anders wäre. Erkundigen Sie sich bei Interesse auch nach finanziellen Fördermöglichkeiten.

Beratung zu den oben genannten Wohnformen erhalten Sie bei der

Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“
Spiegelstraße 4, 81241 München
Tel.: 089 89623044, Fax: 089 8962304
E-Mail: info@wohnen-alter-bayern.de
www.wohnen-alter-bayern.de

Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen.