Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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6.1 Wohnraumanpassung

Um eine möglichst selbstständige und sichere Lebensführung im Alter zu erhalten, sollten Senioren ihre Wohnung an altersspezifische Bedürfnisse anpassen. Durch Umgestaltung können Barrieren und Gefahrenquellen beseitigt werden. Eine individuelle Wohnberatung ist sinnvoll, um eine geeignete und kostengünstige Lösung zu finden und auch umzusetzen. Ältere Menschen sind häufig nicht mehr selbst in der Lage, die Notwendigkeit von Veränderungen wahrzunehmen.

Das Landratsamt Ebersberg bietet über seinen Pflegestützpunkt eine kostenlose Beratung zur Wohnraumanpassung an. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes und geschulte ehrenamtliche Wohnberater beraten zu Hause über mögliche und sinnvolle Maßnahmen sowie über Zuschussmöglichkeiten. Ebenso ist eine Beratung in der Beratungsstelle möglich.

Landratsamt Ebersberg
Pflegestützpunkt

Außenstelle Marienplatz 11, 85560 Ebersberg
Tel.: 08092 823 702, Fax: 08092 823 9702
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-ebe.de
www.demografie.lra-ebe.de

Die Bayerische Architektenkammer in München bietet eine kostenlose Erstberatung zu barrierefreiem Bauen und Wohnen an. Darüber hinaus stehen auf dieser Homepage Informationsbroschüren zum Thema Barrierefreies Bauen zum Herunterladen bereit.

Bayerische Architektenkammer Beratungsstelle Barrierefreiheit
Waisenhausstraße 4, 80637 München
Tel.: 089 139880-80, Fax: 089 139880-55
E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de
www.byak-barrierefreiheit.de

Finanzielle Hilfen bei Umbaumaßnahmen
Häufig sind kleinere Maßnahmen schon sehr wirkungsvoll. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können Zuschüsse zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ bis zu einer Höhe von 4.000 Euro nach § 40 Abs. 4 Soziale Pflegeversicherung SGB XI erhalten. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränken sich auf Hilfsmittel.

Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung in Bayern können im Einzelfall Anpassungsmaßnahmen von Wohnungen an die Belange von Menschen mit einer Behinderung beziehungsweise einer dauerhaften schweren Erkrankung gefördert werden.

Voraussetzung ist das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises oder eines fachärztlichen Attests, in dem eine andauernde schwere Erkrankung dokumentiert wird. Es gelten Einkommensgrenzen. Für bauliche Maßnahmen bezüglich einer Wohnung kann ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu maximal 10.000 Euro gewährt werden. Nach fünf Jahren der Wohnnutzung wird das leistungsfreie Baudarlehen in einen Zuschuss umgewandelt.

Gefördert werden insbesondere

Geplante Maßnahmen sind vor Auftragserteilung beziehungsweise Maßnahmenbeginn mit der Bewilligungsstelle zu klären. Beratung hierzu im

Landratsamt Ebersberg
Tel.: 08092 823-547 Fax: 08092 823-9547
E-Mail: wohnraumfoerderung@lra-ebe.de