2. Sozialrechtliche und finanzielle Fragen
2.9 Marburger Teilhabepass
Der Teilhabepass ermöglicht z.B. die ermäßigte Inanspruchnahme des öffentlichen Nahverkehrs, der städtischen Schwimmbäder, von Volkshochschulkursen, von Veranstaltungen des Marburger Schauspiels und des Konzertvereins, des Kinos, die Medienausleihe in der Stadtbücherei sowie verschiedener kultureller Angebote. Berechtigt sind Personen, deren Einkünfte folgende Einkommensgrenze nicht überschreiten:
Betrag | |
Alleinlebende/ Haushaltsvorstand |
1004 € |
Ehe-/Lebenspartner bzw. Ehe-/Lebenspartnerinnen |
402 € |
Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen |
402 € |
Hinzugerechnet werden noch die Kosten für Miete inkl. Heizkosten.
Nähere Informationen erteilt:
Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Soziale Leistungen
Friedrichstraße 36, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1570
Fax: 06421 201-1576
soziales@marburg-stadt.de
www.marburg.de/teilhabepass