2. Sozialrechtliche und finanzielle Fragen
2.2 Sozialhilfe (SGB XII) – weitere Leistungen
Im Rahmen der Sozialhilfe können folgende zusätzliche Leistungen für ältere Menschen gewährt werden:
- Hilfe zur häuslichen Pflege
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Hilfe in Fragen bei der Aufnahme in einem Heim
- Beratung bei der Koordination und Nutzung altersgerechter Dienste
Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangig. Die Leistungen anderer Träger (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle) sowie Eigen- bzw. Familienleistungen (z. B. Einsatz von Einkommen und Vermögen, Anteile aus Übergabeverträgen, Unterhaltsforderungen) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch, wenn die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Die Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme sind Darlehen, Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten und Kostenersatz durch Erben.
Weitere Auskünfte erteilt:
Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen
Friedrichstraße 36, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1439
Fax: 06421 201-1576
soziales@marburg-stadt.de
www.marburg-stadt.de
Pädagogische Beratung und Unterstützung für Ratsuchende bietet im Fachdienst Soziale Leistungen der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die soziale Leistungen (nach Sozialgesetzbuch XII) beantragen möchten oder erhalten.
Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Friedrichstraße 36, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1568
Fax: 06421 201-1576
soziales@marburg-stadt.de
www.marburg-stadt.de