2. Sozialrechtliche und finanzielle Fragen
2.5 Wohngeld
In Abhängigkeit von dem Einkommen und der
Höhe der Miete kann ein Anspruch auf Wohngeld
bestehen, das als monatlicher Zuschuss
zur Miete vom Staat gezahlt wird.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für die Mieterin/den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- als Lastenzuschuss für die Eigentümerin/den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Nähere Informationen erteilt:
Universitätsstadt Marburg Fachdienst Wohnungswesen
Pilgrimstein 35 a, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-5555
Fax: 06421 201-1576
wohngeld@marburg-stadt.de
www.marburg.de/wohngeld