DER LANDKREIS STELLT SICH VOR
Finanzen des Landkreises
Weilheim-Schongau
D
er Verwaltungshaushalt umfasst im
Haushaltsjahr 2014 bei den Einnahmen
und Ausgaben ein Gesamtvolumen in
Höhe von ca. 135,5 Mio. €. Der Vermögenshaushalt
hat einen Umfang von ca. 21,5 Mio. €. Dies ergibt im
Haushaltsjahr 2014 sowohl bei den Einnahmen als
auch bei den Ausgaben ein Gesamthaushaltsvolu-
men des Landkreises von ca. 157 Mio. €.
Hinzu kommt noch der Wirtschaftsplan des Kreis
altenheimes in Schongau, der bei Erträgen und
Aufwendungen mit jeweils ca. 2,3 Mio. € abschließt.
Den größten Einnahmeposten im Kreishaushalt
stellt die Kreisumlage dar. Dies ist der Betrag, den
jede kreisangehörige Gemeinde nach dem Finanz-
ausgleichsgesetz an den Landkreis abzuführen hat.
Die Höhe richtet sich nach der Umlagekraft der
Gemeinde und dem in der Haushaltssatzung des
Landkreises festgesetzten Kreisumlagehebesatz.
Die Umlagekraft einer Gemeinde errechnet sich
aus den Grundsteuer- und Gewerbesteuereinnah-
men, sowie der Einkommensteuerbeteiligung, der
Umsatzsteuerbeteiligung 80 % der vom Staat an
die Gemeinden gewährten Gemeindeschlüsselzu-
weisungen. Bei einem Hebesatz von 58,0 v. H. im
Haushaltsjahr 2014 errechnet sich bei einer Umla-
gekraft von ca. 151,4 Mio. € eine Kreisumlage von
insgesamt ca. 87,8 Mio. €. Damit sind im Rahmen
der kommunalen Familie die Gemeinden ein sehr
wichtiger Träger des Kreishaushalts.
Der Haushaltswirtschaft wird weiterhin in klassischer kameraler
Formgeführt. Deshalb besteht der Haushaltsplan des Landkreises
Weilheim-Schongau aus einemVerwaltungs- und einemVermö-
genshaushalt. ImVerwaltungshaushalt werden die laufenden
sächlichen und betrieblichen Ausgaben und Einnahmen veran-
schlagt. Hierin sind u. a. die Personalausgaben, die Leistungen der
Sozial- und Jugendhilfe, die Betriebsaufwendungen für Schulen,
die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung, die Kosten
für den Unterhalt der Kreisstraßen und die laufenden Aufwendun-
gen aller Dienststellen des Landratsamtes enthalten. Ein in diesem
Teilhaushalt erwirtschafteter Überschuss dient zur Deckung der
Ausgaben imVermögenshaushalt. Dieser enthält alle Investitio-
nen, insbesondere die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie alle
Beschaffungen von beweglichen Gegenständen wie z. B. Büro
möbel oder Fahrzeuge.
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