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DER LANDKREIS STELLT SICH VOR

Finanzen des Landkreises

Weilheim-Schongau

D

er Verwaltungshaushalt umfasst im

Haushaltsjahr 2014 bei den Einnahmen

und Ausgaben ein Gesamtvolumen in

Höhe von ca. 135,5 Mio. €. Der Vermögenshaushalt

hat einen Umfang von ca. 21,5 Mio. €. Dies ergibt im

Haushaltsjahr 2014 sowohl bei den Einnahmen als

auch bei den Ausgaben ein Gesamthaushaltsvolu-

men des Landkreises von ca. 157 Mio. €.

Hinzu kommt noch der Wirtschaftsplan des Kreis­

altenheimes in Schongau, der bei Erträgen und

Aufwendungen mit jeweils ca. 2,3 Mio. € abschließt.

Den größten Einnahmeposten im Kreishaushalt

stellt die Kreisumlage dar. Dies ist der Betrag, den

jede kreisangehörige Gemeinde nach dem Finanz-

ausgleichsgesetz an den Landkreis abzuführen hat.

Die Höhe richtet sich nach der Umlagekraft der

Gemeinde und dem in der Haushaltssatzung des

Landkreises festgesetzten Kreisumlagehebesatz.

Die Umlagekraft einer Gemeinde errechnet sich

aus den Grundsteuer- und Gewerbesteuereinnah-

men, sowie der Einkommensteuerbeteiligung, der

Umsatzsteuerbeteiligung 80 % der vom Staat an

die Gemeinden gewährten Gemeindeschlüsselzu-

weisungen. Bei einem Hebesatz von 58,0 v. H. im

Haushaltsjahr 2014 errechnet sich bei einer Umla-

gekraft von ca. 151,4 Mio. € eine Kreisumlage von

insgesamt ca. 87,8 Mio. €. Damit sind im Rahmen

der kommunalen Familie die Gemeinden ein sehr

wichtiger Träger des Kreishaushalts.

Der Haushaltswirtschaft wird weiterhin in klassischer kameraler

Formgeführt. Deshalb besteht der Haushaltsplan des Landkreises

Weilheim-Schongau aus einemVerwaltungs- und einemVermö-

genshaushalt. ImVerwaltungshaushalt werden die laufenden

sächlichen und betrieblichen Ausgaben und Einnahmen veran-

schlagt. Hierin sind u. a. die Personalausgaben, die Leistungen der

Sozial- und Jugendhilfe, die Betriebsaufwendungen für Schulen,

die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung, die Kosten

für den Unterhalt der Kreisstraßen und die laufenden Aufwendun-

gen aller Dienststellen des Landratsamtes enthalten. Ein in diesem

Teilhaushalt erwirtschafteter Überschuss dient zur Deckung der

Ausgaben imVermögenshaushalt. Dieser enthält alle Investitio-

nen, insbesondere die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie alle

Beschaffungen von beweglichen Gegenständen wie z. B. Büro­

möbel oder Fahrzeuge.

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