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DER LANDKREIS STELLT SICH VOR

Weitere wichtige Einnahmequellen 2014 sind die

Schlüsselzuweisungen des Staates mit rd. 8,7 Mio. €,

die pauschalen Finanzzuweisungenmit rd.

2,2Mio. €, das überlassene Kostenaufkommen des

staatlichen Teils des Landratsamtesmit rd. 4,0Mio. €

sowie der Landkreisanteil amGrunderwerbssteuer-

aufkommen inHöhe von rd. 2,6Mio. €.

Mit den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

von insgesamt ca. 135,5 Mio. € müssen Ausgaben

in derselben Größenordnung finanziert werden.

Die größten Ausgabenposten des Landkreises

sind 2014 wie in den Vorjahren Ausgaben für die

soziale Sicherung mit einer Gesamtsumme von

rd. 32,5 Mio. € Für die Abfallwirtschaft sind 2014

Ausgaben von rd. 10,4 Mio. € veranschlagt. Die

Bezirksumlage wird mit rd. 32,6 Mio. € den Land-

kreishaushalt 2014 belasten. Für den Schulden-

dienst (Zinsen und Tilgung für Darlehen) sieht

der Haushalt 2014 Ausgaben von rd. 3,4 Mio. € vor.

Der Schuldenstand des Landkreises bei Banken

und Kreditinstituten beläuft sich auf derzeit auf

einem historisch niedrigen Stand von

ca. 19,5 Mio. € (Stand 01.01.2014). Für das Jahr 2014

wurde in der Haushaltssatzung 2014 keine neue

Kreditaufnahme festgesetzt. Die Zuführung an den

Vermögenshaushalt beträgt 2014 planerisch rd.

16,3 Mio. €, d.h. der Landkreis kann für Investiti-

onen diesen Betrag aus Eigenmitteln ohne neue

Schulden aufwenden. Damit wird die gesetzliche

Mindestzuführung, die so hoch wie die ordentliche

Tilgung von Krediten sein muss und 2,4 Mio. € in

2014 beträgt, deutlich überschritten.

Seit demHaushaltsjahr 2004 sind

nahezu alle Aufgabenstellungen des

Landratsamtes als sog. Produkt-

bereiche in die Budgetierung

einbezogen, ergänzt um die im

Umlageverfahren berücksichtigen

Gemeinkosten- und Servicebereiche.

Grundlage des Budgethaushalts sind

die in den Produktbeschreibungen

enthaltenen Leistungsbeschreibun-

gen und Ziele, welche jährlich neu

imRahmen der Haushaltsberatun-

genmit den Kreisgremien vereinbart

werden. Die Mittelbereitstellung

erfolgt in Form von Fachbereichs-

budgets, die Überwachung und

Steuerung des produktorientierten

Budgethaushalts imRahmen des

Controllings über die Stabsstelle I –

Büro der Landrätin. Ergänzt werden

diese betriebswirtschaftlichen

Elemente durch die Kosten- und

Leistungsrechnung, die ermittelt ob

z. B. Verwaltungsgebühren kosten-

deckend bemessen werden, oder wie

hoch die Aufwendungen für einen

Sozial- oder Jugendhilfefall sind.

Damit hat der Landkreis Weilheim-

Schongau wesentliche Elemente des

sog. Neuen Kommunalen Finanz-

wesens/Neuen Steuerungsmodells

eingeführt, die weiter ergänzt und

ausgebaut werden sollen.

Unabhängig davon, wie sich das

Kommunale Finanzwesen am

Landratsamt Weilheim-Schongau

künftig darstellen wird, gilt für den

Haushalt 2014 und die Folgejahre

nach wie vor die Haushaltssatzung

und der kameralistische Haushalts-

plan als gesetzliche Grundlage der

Haushaltswirtschaft des Landkreises

(Art. 55 ff Landkreisordnung). Ob in

den näherer oder fernerer Zukunft

einWechsel in die am kaufmänni-

schen Rechnungswesen orientierte

Doppische Haushaltswirtschaft

erfolgt, bleibt den weiteren gesetz-

lichen Vorgaben und den künftigen

Entscheidungen der Kreisgremien

vorbehalten.

Verwaltungsreform

Neues Steuerungsmodell

Finanzamt

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