DER LANDKREIS STELLT SICH VOR
Weitere wichtige Einnahmequellen 2014 sind die
Schlüsselzuweisungen des Staates mit rd. 8,7 Mio. €,
die pauschalen Finanzzuweisungenmit rd.
2,2Mio. €, das überlassene Kostenaufkommen des
staatlichen Teils des Landratsamtesmit rd. 4,0Mio. €
sowie der Landkreisanteil amGrunderwerbssteuer-
aufkommen inHöhe von rd. 2,6Mio. €.
Mit den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
von insgesamt ca. 135,5 Mio. € müssen Ausgaben
in derselben Größenordnung finanziert werden.
Die größten Ausgabenposten des Landkreises
sind 2014 wie in den Vorjahren Ausgaben für die
soziale Sicherung mit einer Gesamtsumme von
rd. 32,5 Mio. € Für die Abfallwirtschaft sind 2014
Ausgaben von rd. 10,4 Mio. € veranschlagt. Die
Bezirksumlage wird mit rd. 32,6 Mio. € den Land-
kreishaushalt 2014 belasten. Für den Schulden-
dienst (Zinsen und Tilgung für Darlehen) sieht
der Haushalt 2014 Ausgaben von rd. 3,4 Mio. € vor.
Der Schuldenstand des Landkreises bei Banken
und Kreditinstituten beläuft sich auf derzeit auf
einem historisch niedrigen Stand von
ca. 19,5 Mio. € (Stand 01.01.2014). Für das Jahr 2014
wurde in der Haushaltssatzung 2014 keine neue
Kreditaufnahme festgesetzt. Die Zuführung an den
Vermögenshaushalt beträgt 2014 planerisch rd.
16,3 Mio. €, d.h. der Landkreis kann für Investiti-
onen diesen Betrag aus Eigenmitteln ohne neue
Schulden aufwenden. Damit wird die gesetzliche
Mindestzuführung, die so hoch wie die ordentliche
Tilgung von Krediten sein muss und 2,4 Mio. € in
2014 beträgt, deutlich überschritten.
Seit demHaushaltsjahr 2004 sind
nahezu alle Aufgabenstellungen des
Landratsamtes als sog. Produkt-
bereiche in die Budgetierung
einbezogen, ergänzt um die im
Umlageverfahren berücksichtigen
Gemeinkosten- und Servicebereiche.
Grundlage des Budgethaushalts sind
die in den Produktbeschreibungen
enthaltenen Leistungsbeschreibun-
gen und Ziele, welche jährlich neu
imRahmen der Haushaltsberatun-
genmit den Kreisgremien vereinbart
werden. Die Mittelbereitstellung
erfolgt in Form von Fachbereichs-
budgets, die Überwachung und
Steuerung des produktorientierten
Budgethaushalts imRahmen des
Controllings über die Stabsstelle I –
Büro der Landrätin. Ergänzt werden
diese betriebswirtschaftlichen
Elemente durch die Kosten- und
Leistungsrechnung, die ermittelt ob
z. B. Verwaltungsgebühren kosten-
deckend bemessen werden, oder wie
hoch die Aufwendungen für einen
Sozial- oder Jugendhilfefall sind.
Damit hat der Landkreis Weilheim-
Schongau wesentliche Elemente des
sog. Neuen Kommunalen Finanz-
wesens/Neuen Steuerungsmodells
eingeführt, die weiter ergänzt und
ausgebaut werden sollen.
Unabhängig davon, wie sich das
Kommunale Finanzwesen am
Landratsamt Weilheim-Schongau
künftig darstellen wird, gilt für den
Haushalt 2014 und die Folgejahre
nach wie vor die Haushaltssatzung
und der kameralistische Haushalts-
plan als gesetzliche Grundlage der
Haushaltswirtschaft des Landkreises
(Art. 55 ff Landkreisordnung). Ob in
den näherer oder fernerer Zukunft
einWechsel in die am kaufmänni-
schen Rechnungswesen orientierte
Doppische Haushaltswirtschaft
erfolgt, bleibt den weiteren gesetz-
lichen Vorgaben und den künftigen
Entscheidungen der Kreisgremien
vorbehalten.
Verwaltungsreform
Neues Steuerungsmodell
Finanzamt
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