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Im Falle des Todes …
… sollten die in der nachfolgenden
Übersicht aufgeführten Formalitäten
und Bestattungsvorbereitungen erle
digt werden:
Was muss ich sofort regeln?
Den Arzt benachrichtigen, wenn der
Tod in der Wohnung eingetreten ist.
Der Arzt stellt die Todesbeschei
nigung aus. Ist die Todesursache
unklar, muss eine amtliche Ermitt
lung erfolgen. Im Krankenhaus oder
Heim wird dies ohne Zutun der
Angehörigen veranlasst.
Ein Bestattungsunternehmen beauf
tragen. Der Bestatter wird mit Ihnen
alles besprechen und für Sie alles
Notwendige regeln. Dieses Unter
nehmen kann auf Wunsch auch
einen Teil der folgenden Aufgaben
übernehmen:
Die Sterbeurkunde beim Standes
amt des Sterbeortes ausstellen
lassen.
Bestattungsform und Grab fest
legen (z. B. Erd- oder Feuerbe
stattung, Wahl- oder Reihengrab,
Auswahl der Bestattungsformen wie
z. B. Kolumbarium, Urnengemein
schaftsanlage etc.)
Sarg und Ausstattung auswählen
Trauerfeier ja oder nein? Welche
Art der Trauerfeier (z. B. im Ab
schiedsraum bei einer kleinen
Trauergesellschaft)?
Termin für die Trauerfeier und die
Beerdigung über das Bestattungs
institut bei der Friedhofsverwaltung
oder direkt bei der Friedhofsverwal
tung (Kontaktadresse: s. „Friedhöfe
in Böblingen“) festlegen; gegebe
nenfalls Unterbringungsmöglich
keiten für angereiste Verwandte
organisieren
Angehörige und nahe Freunde
benachrichtigen und eventuell um
Hilfe bitten
Bestattungsablauf mit nahen
Angehörigen, Bestatter und Pfar
rer besprechen sowie die Aus
gestaltung der Trauerfeier regeln
(Gottesdienst, Grabreden, musi
kalische Umrahmung, Dekoration,
Kondolenzliste etc.)
Pfarrer oder Trauerredner Informa
tionen über die verstorbene Person
zukommen lassen
Druckerei beauftragen wegen Ster
beanzeige bzw. Sterbebildern
Traueranzeige verfassen und bei der
Zeitung aufgeben
Bei Versendung von Trauer
briefen Text und Adressenliste
zusammenstellen
Für Trauermahl gegebenenfalls
Räumlichkeiten reservieren
An Trauerkleidung denken
im Paladion
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Silberweg 18 · 71032 Böblingen
Tel.: 07031/72 185-16 · Fax: -17
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