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Bestattungsart und Bestattungsort
Art und Ort der Bestattung richten sich
zunächst nach dem Willen des Verstor
benen. Hat der Verstorbene Wünsche
in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut
er in der Regel darauf, dass seine
Angehörigen seinen Willen erfüllen
werden.
Da die Grabstätte als Ort für die Trauer
und Erinnerungen der Hinterbliebenen
eine wichtige Rolle spielt, sollte die
ser Aspekt bei der Grabauswahl
miteinfließen.
Rechtlich bindend sind jedoch getrof
fene Anordnungen nur dann, wenn sie
als formgerechter letzter Wille verfasst
wurden.
Fehlt es an einer Willensäußerung des
Verstorbenen, so sind die Angehörigen
berechtigt, über Art und Ort der Be
stattung und die Einzelheiten zu deren
Gestaltung zu entscheiden.
Dabei geht der Wille des überleben
den Ehegatten oder des Partners der
eingetragenen Lebenspartnerschaft
vor dem aller Verwandten. Hinterlässt
der Verstorbene keinen Ehegatten
oder Lebenspartner, so geht der Wille
der volljährigen Kinder, der Eltern, der
Großeltern, der volljährigen Geschwis
ter und Enkelkinder dem der übrigen
Verwandten vor.
Grundsätzlich wird ein Verstorbener
in seiner letzten Wohnsitzgemeinde
bestattet oder dort, wo bereits eine
Wahlgrabstätte zur Verfügung steht.
KREMA BONHOLZ