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Trauerfeier und kirchliche Beerdigung
War ein Verstorbener Mitglied einer
Religionsgemeinschaft und lässt sich
diese Zugehörigkeit durch die Melde
datei nachweisen, so wird die Konfessi
onszugehörigkeit in die Sterbeurkunde
eingetragen, sofern die Angehörigen
damit einverstanden sind.
Für das Pfarramt, welches für die
kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt
dies gleichzeitig als Nachweis, dass der
Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod
angehörte.
Die nächsten Angehörigen sollten
zweckmäßigerweise direkt mit dem
zuständigen Pfarramt Kontakt auf
nehmen, um ein Gespräch zur Vor
bereitung der kirchlichen Beerdigung
zu vereinbaren. Falls keine kirchliche
Beerdigung gewünscht wird, ist das
beauftragte Bestattungsunternehmen
auf Wunsch gerne bereit, einen Trauer
redner zu vermitteln. Gleiches gilt für
die Art und Form der Ausgestaltung der
Trauerfeier.
Das Abschiednehmen vom Verstorbe
nen am offenen Sarg ist grundsätzlich
möglich, aber mit dem Bestattungs
unternehmen oder der Friedhofsverwal
tung zu vereinbaren.
D
ie Hoffnung ist der Regen
bogen über den herabstürzenden
Bach des Lebens.
(Friedrich Nietsche)