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Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

War ein Verstorbener Mitglied einer

Religionsgemeinschaft und lässt sich

diese Zugehörigkeit durch die Melde­

datei nachweisen, so wird die Konfessi­

onszugehörigkeit in die Sterbeurkunde

eingetragen, sofern die Angehörigen

damit einverstanden sind.

Für das Pfarramt, welches für die

kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt

dies gleichzeitig als Nachweis, dass der

Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod

angehörte.

Die nächsten Angehörigen sollten

zweckmäßigerweise direkt mit dem

zuständigen Pfarramt Kontakt auf­

nehmen, um ein Gespräch zur Vor­

bereitung der kirchlichen Beerdigung

zu vereinbaren. Falls keine kirchliche

Beerdigung gewünscht wird, ist das

beauftragte Bestattungsunternehmen

auf Wunsch gerne bereit, einen Trauer­

redner zu vermitteln. Gleiches gilt für

die Art und Form der Ausgestaltung der

Trauerfeier.

Das Abschiednehmen vom Verstorbe­

nen am offenen Sarg ist grundsätzlich

möglich, aber mit dem Bestattungs­

unternehmen oder der Friedhofsverwal­

tung zu vereinbaren.

D

ie Hoffnung ist der Regen­

bogen über den herabstürzenden

Bach des Lebens.

(Friedrich Nietsche)