Notfalllotse Landkreis Leipzig

Das Kreissozialamt informiert. Notfallbroschüre FÜR DIE BÜRGER IM LANDKREIS LEIPZIG – Persönliche Dokumente für den Notfall – Jetzt hier scannen! Die Broschüre als PDF

• Essen auf Rädern • Hauswirtschaftliche Versorgung • Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI • Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI • Grundpflege • Behandlungspflege • Verhinderungspflege • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen + 49 34293 31830 Ungibauerstraße 24, 04683 Naunhof

Vorwort 1 Vorwort LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER, wir alle wünschen uns ein gesundes und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Doch Unfälle und Erkrankungen kommen meist unerwartet und können jeden treffen – auch junge Menschen. Dann kann es dazu kommen, dass wir dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind. Kommt es zu diesem Ernstfall und der Betroffene kann sich selbst nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern, dann sollten alle wichtigen Fragen zur Vorsorge im Vorfeld geklärt sein. Denn liegt keine Vorsorgevollmacht von Ihnen vor, kann das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen, um wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen. Mit der neuen „Notfallbroschüre für die Bürger im Landkreis Leipzig“ möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich um Ihre eigene Vorsorge zu kümmern. Gleichzeitig erhalten Ihre Angehörigen sowie Ärzte eine Grundlage, um im Ernstfall in Ihrem Interesse handeln zu können. Somit ist der Inhalt dieser Broschüre breit gefächert mit Vorlagen von den wichtigsten Kontaktdaten über medizinische Daten bis hin zu einer Übersicht Ihrer Versicherungen und Verträge. Weiterhin ist eine Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung beinhaltet, welche Sie nach Ihrem Willen ausfüllen können. Zusätzlich erhalten Sie einen heraustrennbaren Notfallausweis, welchen Sie immer bei sich führen können. Sie sollten die ausgefüllten Unterlagen an einem sicheren und zugänglichen Ort aufbewahren, am besten bei Ihnen Zuhause. Die Notfallbroschüre sollte regelmäßig aktualisiert werden und Ihre Vertrauten sollten über die Positionierung der Broschüre für den Ernstfall informiert sein. Bleiben dennoch Fragen zur Vorsorge offen, helfen Ihnen das Sozialamt des Landkreises Leipzig und die Pflegekoordinatoren gern weiter. Darüber hinaus steht Ihnen das Sozialamt des Landkreises Leipzig als Ansprechpartner und Unterstützer zur Verfügung, wenn es beispielsweise um Fragen zum Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Pflegeheimkosten, barrierefreies Wohnen, Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer oder die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises geht. Wir wünschen uns, dass Sie die folgenden Unterlagen und Informationen nutzen können, um eine gewisse Selbstbestimmung im Notfall wahren zu können. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten für die Erstellung dieser Broschüre bedanken. Ich hoffe, dass Ihnen die Notfallbroschüre für die Bürger des Landkreises Leipzig als eine gute Unterstützung dient, um nach Ihren persönlichen Wünschen eine selbstbestimmte Vorsorge rechtzeitig zu treffen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein Leben mit möglichst langer bester Gesundheit. Ihr Henry Graichen Landrat Landkreis Leipzig

2 www.pflegedienst-kansy.de Zur besseren Abgrenzung wurde ein dünner Rahmen um die Anzeige gesetzt. Fachapothekerin Anett Spillner Nordstraße 1 04416 Markkleeberg • www.meine-apotheke-im-globus-wachau.de T 034297 4 85 33

Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort �������������������������������������������� 1 Grußwort Frau Keßler ��������������������� 4 Die Verwendung des digitalen Notfalllotsen ������������������������������������ 5 Kreissozialamt ��������������������������������� 6 Krankenhäuser �������������������������������11 Hilfe im Notfall – Wichtige Rufnummern ����������������� 13 Die 5 W´s – der richtige Notruf ���� 13 Persönliche Daten �������������������������� 16 Im Notfall zu benachrichtigen ������ 16 Hausarzt ����������������������������������������� 17 Apotheke ��������������������������������������� 19 Ambulanter Pflegedienst ������������� 19 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ���������������������� 20 Medizinische Daten ���������������������� 25 Krankenversicherung �������������������� 28 Versicherungen ����������������������������� 29 Konten und Kontovollmacht �������� 31 Renten �������������������������������������������� 32 Wohnung, Haus, Immobilien ������� 33 Bestehende Verträge �������������������� 34 Telefon und Internet ������������������ 34 Strom, Gas, Wasser ��������������������� 34 Sonstige �������������������������������������� 34 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Das Kreissozialamt informiert. Notfallbroschüre FÜR DIE BÜRGER IM LANDKREIS LEIPZIG – Persönliche Dokumente für den Notfall – Jetzt hier scannen! Die Broschüre als PDF Kraftfahrzeuge ������������������������������ 34 Krankenhauseinweisung �������������� 35 Sorgerechtsverfügung ������������������ 38 Nachlassangelegenheiten ������������� 39 Testament ����������������������������������� 39 Checkliste für den Todesfall ��������� 40 Inserentenverzeichnis ������������������� 42 Impressum ������������������������������������� 42

4 VorwortrKt rKeirsesoi szsiaolazmi atlsalemittesrline i t e r i n Vorwort Kreissozialamtsleiterin Mit dieser Broschüre möchte das Kreissozialamt über die wichtigsten Maßnahmen der Vorsorge informieren, die im Ernstfall, wie zum Beispiel nach schweren Unfällen oder bei schwersten Erkrankungen – wie Schlaganfall, Herzinfarkt, Koma oder Demenz – im Vorfeld getroffen sein sollten. Neben medizinischen Auskünften zu Ihnen und wichtigen Formularen zu Ihrer Vorsorge, wie unter anderem ein Notfallpass, eine Kontovollmacht, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, ein Testament sowie eine Checkliste für den Todesfall, beinhaltet diese Broschüre auch viele zusätzliche interessante Informa- tionen für Sie. So finden Sie neben den auszufüllenden Formularen ebenfalls einen Überblick über das umfangreiche Beratungs- und Entlastungsangebot des Kreissozialamtes. Eine Übersicht über aktuelle Beratungs- und Versorgungsstrukturen in den jeweiligen Regionen des Landkreises Leipzig finden Sie zudem im Internet unter: http://www. landkreisleipzig.de/pflegenetzwerk.html. Ich hoffe, dass die Ihnen vorliegende Notfallbroschüre Sie sowie Ihre Familie und Bekannte auf möglichst viele Gegebenheiten vorbereitet und würde mich freuen, wenn Sie und Ihre ausgewählten Vertrauten diese Broschüre nutzen, um für den Notfall vorzusorgen. Ein besonderer Dank gilt meinen Mitarbeitern, Frau Anne Patzke, Herrn Nils Neu und Herrn Lucas Baumann, die für die inhaltliche Gestaltung der Broschüre verantwortlich waren. Sie haben mit viel Fleißarbeit alle wichtigen Informationen gesammelt, geprüft und eingearbeitet. Ein weiterer Dank gilt der mediaprint infoverlag GmbH, welche für das passende Design und die Gestaltung der Broschüre gesorgt hat. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Gesundheit. Weiterhin stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinem Mitarbeiterteam für weitere Informationen in sozialen Fragen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Karina Keßler Kreissozialamtsleiterin Telefon: 03433 241-2100 E-Mail: karina.kessler@lk-l.de

DieVerwendungdesdigitalenNotfal otsen 5 Die Verwendung des digitalen Notfalllotsen Hinweis Diese Broschüre wird auch digital bereitgestellt, damit Sie sie bequem an Ihrem Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken können. Folgen Sie der kurzen Anleitung für die digitale Verwendung. Natürlich können Sie die Formulare auch wie gewohnt von Hand ausfüllen. 1. Laden Sie die Broschüre entweder auf www.total-lokal.de/ notfalllotse-lk-leipzig/ herunter oder scannen Sie den QR-Code auf dieser Seite ab. 2. Speichern Sie die Broschüre unbedigt zuerst lokal auf Ihrem Computer, so dass Sie sie später wiederfinden. 3. Anschließend können Sie beginnen, die Broschüre auszufüllen. Verwenden Sie dafür einen PDF-Reader, wir empfehlen den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. 4. Vergessen Sie nicht, zwischendurch immer wieder zu speichern, ebenso wenn Sie die Datei schließen. Sie können die Formulare in Etappen ausfüllen und nach dem Speichern zu einem späteren Zeitpunkt weitermachen. 5. Falls Sie mehrere Exemplare für verschiedene Personen ausfüllen möchten, speichern Sie die Broschüre unbedingt unter einem neuen Namen ab. Tipp: Haben Sie stets auch ein gedrucktes Exemplar griffbereit. Drucken Sie dafür die ausgefüllte digitale Broschüre aus oder füllen Sie die Broschüre aus, die Sie in den Händen halten. QR-Code zur Broschüre Hier geht es zum digitalen Notfalllotsen: folder-open copy3 floppy-disk pencil5 download2

Kreissozialamt 6 >>PFLEGENETZWERK LANDKREIS LEIPZIG Am 23. November 2010 wurde im Land- kreis Leipzig das regionale Pflegenetzwerk gegründet, welches von Frau Karina Keßler, Kreissozialamtsleiterin des Land- kreises Leipzig, geleitet wird. Am Pflege- netzwerk sind u. a. folgende Partner beteiligt: das Kreissozialamt, Pflegekassen, Leistungserbringer in der Pflege, Kommunen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK), Ansprechpartner der niedrigschwelligen Angebote nach § 45 ff. SGB XI, Ansprechpartner für All- tagsbegleiter, Krankenhäuser und Ärzte, Rehabilitationseinrichtungen, Geriatriezentren, Sanitätshäuser, Selbsthilfegruppen und verschiedene Wohnungsunternehmen. Leitlinie des Netzwerkes ist „Gemeinsam handeln, jeder in seiner Verantwortung! Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns – dies ist unser gemeinsamer Anspruch!“ >>BERATUNGSSTELLE DES KREISSOZIALAMTES „SOZIALE HILFEN UND PFLEGEKOORDINATION“ Im Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna finden Hilfesuchende eine kostenfreie Beratungs- und Anlaufstelle zu folgenden Themen: • Pflegeleistungen (ambulant, teilstationär und stationär) • Demenz • Schwerbehindertenausweis • Landesblindengeld • Übernahme von Pflegeheimkosten • Sozialhilfeleistungen • Wohngeld • Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung • Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer • Finanzielle Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Unterstützung von Senioren • Altersgerechtes Wohnen • Ehrenamtskarte Landkreis Leipzig • Rentenangelegenheiten • usw. Kreissozialamt © Landratsamt Landkreis Leipzig / Sozialamt

Kreissozialamt 7 Die Beratungsstelle reagiert als „Dienstleister und Wegweiser“ schnell und un- bürokratisch auf soziale Notlagen. Im Rahmen der regionalen Lotsen- und Vernetzungsfunktion wird allen Betroffenen durch die Pflegekoordinatoren der Zugang zu den verschiedensten geeigneten sozialen Hilfesystemen aufgezeigt. Durch kostenlose Information, Beratung und Vermittlung wird die Verbindung zwischen Verwaltung und den sozialen Dienstleistern sichergestellt. Darüber hi- naus bietet die Beratungsstelle Unter- stützung bei den verschiedenen Antrag- stellungen. Gern steht die Beratungsstelle allen Interessierten täglich im Kreissozialamt in Borna zur Verfügung. Darüber hinaus berät die Beratungsstelle Betroffene auch in deren Wohnort. Dazu finden in regelmäßigen Abständen wohnortnahe Beratungen in den Kommunen des Landkreises Leipzig statt. Gerne können sich Interessierte telefonisch im Sozialamt unter 03433 241-2137 oder -2157 sowie auf der Internetseite www.landkreisleipzig.de/pflegenetzwerk. html zu den nächsten Terminen er- kundigen. Darüber hinaus werden die Termine in den regionalen Amtsblättern sowie u. a. zum Monatsende im SachsenSonntag veröffentlicht. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@ lk-l.de >>ÜBERSICHT ÜBER BERATUNGS- UND VERSORGUNGSSTRUKTUREN IM LANDKREIS LEIPZIG Vorhandene Beratungs- und Versorgungsangebote in den Kommunen, der freigemeinnützigen und privaten Anbieter und der Pflegekassen wurden zum Wohl der Beratungs-, Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vernetzt, um möglichst sofort und passgenau Hilfe anbieten zu können. Gerade in Notfallsituationen ist es wichtig, dass schnellstmöglich und ohne zeitaufwendige Recherchen vorhandene Hilfen, zum Beispiel im Rahmen eines Hausbesuches, angeboten werden können. Die „Übersicht über Beratungs- und Ver- sorgungsstrukturen im Landkreis Leip- zig“ bietet hierbei hilfreiche Unterstützung und wird allen Hilfesuchenden und interessierten Einwohnern unter www.landkreisleipzig.de › Landkreis › Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert. Für weitere Fragen: Bereich Sozialplanung Telefon: 03433 241-2116 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@ lk-l.de >>WOHNGELD Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Kreissozialamt 8 Ob Wohngeld für eine selbst genutzte Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim in Anspruch genommen werden kann, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: • Gesamteinkommen • Monatliche Miete oder Belastung • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Der erforderliche Antrag wird im Kreis- sozialamt, Sachgebiet Wohngeld be- arbeitet. Lediglich für die Bürger von Grimma ist die Wohngeldstelle der Stadt Grimma zuständig (03437 9858-482). Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice› Formularübersicht › Auswahl › Sozialamt › Wohngeld/Betreuung abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Wohngeld und BAföG Telefon: 03433 241-5029 E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de >>SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG IM ALTER Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht für jede Person, die über Einkünfte unterhalb des Existenzminimums verfügt (alleinstehende Person: 502 Euro und Miete). Sollte das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um die Kosten des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, kann deshalb ergänzend Sozialhilfe bewilligt werden. Die Vermögensgrenze für eine volljährige Person beträgt 10.000 Euro, d. h., darüber liegende Geldbeträge müssen erst verbraucht werden. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna und in der Außenstelle Grimma. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Sozialhilfe › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Sozialhilfe Telefon: 03433 241-2103 E-Mail: sozialhilfe.borna@lk-l.de Kreissozialamt © Landratsamt Landkreis Leipzig / Sozialamt

Kreissozialamt 9 >>SCHWERBEHINDERTENAUSWEISE Einwohner des Landkreises Leipzig haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu stellen. Nach der Antragstellung werden das Vorliegen einer Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale i. V. m. der Inanspruchnahme von Nachteilsaus- gleichen geprüft. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Als Nachweis der Schwerbehinderung wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenausweise bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Schwerbehinderte › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Schwerbehindertenausweise und Elterngeld Telefon: 03433 241-2127 E-Mail: schwerbehindertenausweise. sozialamt@lk-l.de >>LEISTUNGEN NACH DEM LANDESBLINDENGELDGESETZ Bei Nachweis der Beeinträchtigung der Sehfähigkeit erhalten blinde Menschen sowie hochgradig sehbehinderte Men- schen Leistungen nach dem Landesblin- dengeldgesetz, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Blind Blind ist ein schwerbehinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt oder dessen Sehschärfe auf keinem Auge, auch nicht bei beidäugiger Prüfung, mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind. Hochgradige Sehbehinderung Als hochgradig Sehbehinderte gelten Personen, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/20 beträgt oder bei denen andere gleichschwere Störungen der Sehfunktion vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 be- dingt und Blindheit noch nicht vorliegt. © Landratsamt Landkreis Leipzig / Sozialamt

Kreissozialamt 10 Kreissozialamt Die Leistungen im Einzelnen sind: • für blinde Menschen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs: 380 Euro im Monat • für blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 285 Euro pro Monat • für hochgradig Sehbehinderte: 100 Euro pro Monat • für blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen: zusätzlich 320 Euro Hinweis: Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen oder wenn für Sie eine vollstationäre Versorgung erforderlich ist, verringert sich das Landesblindengeld. Der Antrag auf Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz ist in dem Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft integriert. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser› Aufgaben › Lebenslagen › Buchstabe „B“ › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Schwerbehindertenausweise und Elterngeld Telefon: 03433 241-w2127 E-Mail: schwerbehindertenausweise. sozialamt@lk-l.de >>ÜBERNAHME VON PFLEGEHEIMKOSTEN Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Betreuung in einem Pflegeheim benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflegeheimplatzes. Die Leistungen der Pflegekasse sind jedoch auf gesetzlich festgelegte Beträge begrenzt und stellen lediglich eine Grundabsicherung dar. Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die vollständigen Kosten des Heimplatzes zu decken, kann ein Antrag auf Übernahme von Pflegeheimkosten gestellt werden. Die Leistungen zur Übernahme der Kosten werden nur in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gewährt. Grundsätzlich muss das komplette Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden. Dem Pflegebedürftigen steht allerdings ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro zu bzw. bei Vorhandensein eines Ehepartners 20.000 Euro. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna, Brauhausstraße 8. Für weitere Fragen: Sachgebiet Soziale Leistungen und Betreuung Telefon: 03433 241-2118 E-Mail: pflegeheimkosten.borna@lk-l.de

Krankenhäuser 11 Krankenhäuser Sana Kliniken Leipziger Land Rudolf-Virchow-Straße 2, 04552 Borna Telefon: 03433 21-0 Sana Geriatriezentrum Zwenkau Pestalozzistraße 9, 04442 Zwenkau Telefon: 034203 40 Muldentalkliniken GmbH – Krankenhaus Grimma Kleiststraße 5, 04668 Grimma Telefon: 03437 9930 Muldentalkliniken GmbH – Krankenhaus Wurzen Kutusowstraße 70, 04808 Wurzen Telefon: 03425 930 Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie Diakoniewerk Zschadraß gGmbH Im Park 15 a, 04680 Colditz Telefon: 034381 870 © vegefox / AdobeStock

12 Genießen Sie Ihren Lebensabend in einer unserer barrierefreien 1- Raumwohnungen. Rundum gut versorgt im eigenen Heim ... Unseren Bewohnern stehen eine Vielzahl an zusätzlichen Leistungen zur Verfügung. Von vier Mahlzeiten am Tag, Reinigungsservice, Einkaufservice, Begleitung in Alltagsangelegenheiten bis zur Vermittlung von Pflegedienstleistungen, an alles wird bei uns gedacht. Wir kochen selbst und immer frisch ... Für unsere Bewohner kommen stets frische Produkte von einheimischen Lieferanten auf den Tisch. Gern liefern wir auch außer Haus. Sprechen Sie uns an. Wenn ein alter Baum eben doch verpflanzt werden muss ... Betreutes Wohnen mit 24 h Pflege Seniorenhotel Nischwitz GmbH Eilenburger Straße 22b | 04808 Thallwitz OT Nischwitz Tel.: 03425/989-0 | Fax: 03425/989-100 E-Mail: buchungen@seniorenhotel-nischwitz.de www.seniorenhotel-nischwitz.de BfS Betreibergesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH

HilfeimNotfal–WichtigeRufnummern 1 3 Hilfe im Notfall – Wichtige Rufnummern Hilfe im Notfall Die 5 W’s – der richtige Notruf Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr: Notruf 112 Rettungsdienst: Notruf 112 Polizei, Überfall: Notruf 110 Giftnotrufzentrale: Erfurt 0361 730 730 Berlin 030 19240 Sanitäts- / Rettungswagen: 19222 Ambulanter Pflegedienst: Stadt- / Gemeindeverwaltung: Pfarramt: Bestattungsinstitut: Telefonseelsorge (Tag und Nacht): katholisch 0800 1110-222 evangelisch 0800 1110-111 EC-Kartensperrung: 116 116 WO ist das Ereignis? Nennen Sie: Ort, Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk WER ruft an? Nennen Sie: Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer WAS ist passiert? Was ist geschehen? Was ist zu sehen? WIE viele Betroffene? Wer und wie viele sind verletzt? Alter von Kindern schätzen. WARTEN auf Rückfragen! Nicht auflegen. Die Leitstelle beendet das Gespräch.

Fürsorge und Vorsorge Für die Augen Klassische Augenheilkunde hat bei Smile Eyes einen hohen Stellenwert Faszination für die Augen: Kaum ein anderes Sinnesorgan vermittelt so viele Informationen. Mehr als 40 Prozent aller Leitungswege des zentralen Nervensystems arbeiten für das Auge. Dieses komplexe System kann an vielen Stellen geschädigt werden. Deshalb hat die Augenheilkunde so einen hohen Stellenwert in der Medizin. „Mit den Augen nehmen wir die optischen Eindrücke unseres Alltags wahr. Ihre Gesundheit und Ästhetik sind wesentlich für unser Wohlbefinden“, erklärt Dr. Laszlo Kiraly, Augenarzt und Leiter des Augen- und Laserzentrums Smile Eyes in Leipzig. Allgemeine Untersuchungen der Linse, der Netz-, Horn- und Bindehaut, Refraktion – die Bestimmung der Sehkraft mit modernsten Messmethoden, Gesichtsfelduntersuchung, Diabetes-Beratung, Kinderaugenheilkunde: Die Liste der Leistungen auf dem Gebiet der klassischen Augenheilkunde ist bei Smile Eyes lang. „Je nach Krankheitsbild und Art der Beschaffenheit des Auges können wir unterschiedliche Behandlungen anbieten. Die Entscheidung, welche Therapie oder welcher Eingriff richtig sind, kann nach einer detaillierten Voruntersuchung und einem Beratungsgespräch mit einem unserer Augenspezialisten getroffen werden“, sagt Kiralys Praxispartner, Dr. Ilya Kotomin. Er ist im Leipziger Augenzentrum zuständig für Kataraktchirurgie und plastische Eingriffe am Lid. Neben Fremdkörpern zählen Verätzungen zu den häufigsten Verletzungen der Augenpartie. Auch Korrekturen von Fehlsichtigkeiten und die Behandlung von Grünem Star – Glaukom – gehören zu den Routinetätigkeiten der Smile Eyes Augenärzte. Typische Erkrankungen in der Augenheilkunde sind: • Fehlsichtigkeit: Dazu gehören Beschwerden wie Kurzsichtigkeit, Alterssichtigkeit und Weitsichtigkeit sowie die Behandlung von Brillen- und Kontaktlinsenträgern mit Methoden der refraktiven Chirurgie, der operativen Wiederherstellung der Sehkraft. • Erkrankungen an Augenhöhle und Tränendrüse: zum Beispiel Verletzungen, Infektionen, endokrine Orbitopathie (eine Autoimmunerkrankung, die häufig mit der Überproduktion von Schilddrüsenhormonen zusammenhängt) oder Tränenwegstenose. • Erkrankungen des Lides: Fehlstellungen des Augenlides (Entropium, Ektropium) oder entzündliche Veränderungen (Gerstenkorn, Hagelkorn) oder Tumore. • Erkrankungen der Bindehaut: Die Bindehautentzündung ist die häufigste Erkrankung der Bindehaut. • Erkrankungen der Netzhaut: Entzündungen, Durchblutungsstörungen, Vergiftungsschäden sowie erbliche und altersbedingte Netzhauterkrankungen. Die gefährlichste Folge einer solchen Erkrankung ist die Netzhautablösung, die zum Erblinden führen kann. • Erkrankungen der Hornhaut: Hornhauterkrankungen und Verletzungen schränken das Sehvermögen enorm ein. Zur Wiederherstellung der Sehkraft setzt die Augenheilkunde auf Hornhautverpflanzungen, für die es lange Wartelisten gibt. • Grüner Star: Ein Glaukom ist ein Sammelbegriff für Augenerkrankungen mit Sehnervenschaden, die auf einen zu hohen Druck im Auge zurückzuführen sind.

Für die wichtigsten Augen der Welt: Ihre. Ihre kompetenten Smile Eyes Augenexperten in Markkleeberg mit den Behandlungsschwerpunkten: • Allgemeine Augenheilkunde • Grauer Star (Katarakt) • Makulasprechstunde • Kindersprechstunde Jetzt Termin vereinbaren!  0341 - 355 6644 7322 Breitscheidstraße 12 | 04416 Markkleeberg info@augen-und-laserzentrum.de | www.smileeyes.de

16 Persönliche Daten Persönliche Daten Im Notfall zu benachrichtigen Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon / Mobil E-Mail Konfession Familienstand Steuer-Identifikationsnummer Ehegatte: Name, Vorname, evtl. früherer Name Name Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon / Mobil E-Mail Name Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon / Mobil E-Mail

Hausarzt 17 Hausarzt Name des Arztes Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon / Mobil Andere Ärzte, bei denen ich in ständiger Behandlung bin: Name und Anschrift der Praxis Fachrichtung Telefon Name und Anschrift der Praxis Fachrichtung Telefon Implantologie Parodontologie Ästhetik Individuelle Beratung und sichere Planung Umfassendes Behandlungskonzept Kinderzahnheilkunde Professionelle Zahnreinigung Funktionsdiagnostik/-therapie Moderne Zahnerhaltung Hochwertiger Zahnersatz Lasertherapie Implantatchirurgie Praxiseigenes Zahntechniklabor Fortbildungslounge Dr. Jan Fischer M.Sc. MOM und Kollegen Ritterstraße 4, 04442 Zwenkau Telefon: 034203 31617 info@zahnarzt-zwenkau.de www.zahnarzt-zwenkau.de

18 © Kzenon / AdobeStock Pflegedienst Engel Markranstädt Webseite: www.heraresidenzen.de E-Mail: cornelia.friedrich@engel.heraresidenzen.de Pflegedienst Engel GmbH 04420 Markranstädt Leipziger Straße 2 c Tel.: 034205/99233 Fax: 034205/99234 „Engel“ pflegen & betreuen, wir sind 24-Stunden persönlich in unseren betreuten Wohnanlagen für Sie da und kommen auch gern zu Ihnen nach Hause! Pflegedienst Engel Markranstädt Webseite: www.heraresidenzen.de E-Mail: cornelia.friedrich@engel.heraresidenzen.de Pflegedienst Engel GmbH 04420 Markranstädt Leipziger Straße 2 c Tel.: 034205/99233 Fax: 034205/99234 „Engel“ pflegen & betreuen, wir sind 24-Stunden persönlich in unseren betreuten Wohnanlagen für Sie da und kommen auch gern zu Ihnen nach Hause! Pflegedienst Engel Markranstädt Webseite: www.heraresidenzen.de E-Mail: cornelia.friedrich@engel.heraresidenzen.de Pflegedienst Engel GmbH 04420 Markranstädt Leipziger Straße 2 c Tel.: 034205/99233 Fax: 034205/99234 „Engel“ pflegen & betreuen, wir sind 24-Stunden persönlich in unseren betreuten Wohnanlagen für Sie da und kommen auch gern zu Ihnen nach Hause! Die weiße Schrift ist mit 6,5 pt bzw. 4,25 pt sehr klein. Wir empfehlen mind. 8 pt. Um die Anzeige wurde ein Rahmen gesetzt. Pflegedienst Engel Markranstädt Webseite: www.heraresidenzen.de E-Mail: cornelia.friedrich@engel.heraresidenzen.de Pflegedienst Engel GmbH 04420 Markranstädt Leipziger Straße 2 c Tel.: 034205/99233 Fax: 034205/99234 „Engel“ pflegen & betreuen, wir sind 24-Stunden persönlich in unseren betreuten Wohnanlagen für Sie da und kommen auch gern zu Ihnen nach Hause! E-Mail: info@pflegedienst-engel.de BEI UNS SIND SIE IN GUTEN HÄNDEN

Apotheke 19 Apotheke Name der Apotheke Telefon Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Ambulanter Pflegedienst Name des Pflegedienstes Telefon Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Linden-Apotheke Inh. Dr. Gerald Hensel e.K. Für Sie · Vor Ort · Im Lossatal An der Linde 1 • 04808 Lossatal OT Hohburg Telefon: 034263 41355 • Fax: 034263 42574 info@linden-apotheke-hohburg.de www.linden-apotheke-hohburg.de

2 0 Vorsor rsgoevroglmeavchotul nl dmPatiecnhtetnverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Regelungen für den Ernstfall treffen Viele Einwohner unseres Landkreises gehen von der falschen Annahme aus, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder – automatisch – Entscheidungen treffen bzw. Unterschriften leisten dürfen, wenn beispielsweise ihre Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung (Schlaganfall, Koma, Demenz) selbst nicht mehr in der Lage sind, die Einwilligung zu einer Operation zu geben und die dafür erforderliche Unterschrift zu leisten. Diese Annahme ist leider nur teilweise richtig. Neuregelung 2023 – Notvertretungsrecht Durch das Notvertretungsrecht dürfen seit dem 01.01.2023 Verheiratete und eingetragene Lebenspartner in medizinischen Notfallsituationen gesundheitliche Entscheidungen treffen. Allerdings gilt dieses Recht lediglich für sechs Monate und schließt weder Geldgeschäfte noch sonstige Bereiche ein. Vorsorgevollmacht Da keiner von uns vorhersehen kann, was in Zukunft passiert, ist es deshalb sinnvoll und ratsam, vorsorglich, d. h., bevor es zu einem Unfall oder einer schweren Erkrankung kommen kann, die eigenen Wünsche in einer Vorsorgevollmacht zu regeln. Damit kann jeder Bürger selbst sicherstellen, wer für ihn im Falle einer schweren Erkrankung handeln kann und soll. Patientenverfügung In der Patientenverfügung legt man u. a. fest, wie man in der Sterbephase oder bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium behandelt – oder nicht behandelt – werden möchte. Eine Patientenverfügung gilt nur, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger eine Vorsorgevollmacht in Ergänzung zur Patientenverfügung haben sollte, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, muss das Gericht einen Betreuer bestellen, sobald Betroffene aus geistigen oder körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden (z. B. durch die Folgen eines Unfalls, Hirninfarkt, Gehirntumor). Weitergehende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten die Bürger unseres Landkreises beim Kreissozialamt. Dort werden auch die Vordrucke zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ausgegeben und ausführliche Beratungen durchgeführt. Weiterhin informieren u. a. auch das Staatsministerium der Justiz, Betreuungsgerichte und Notare diesbezüglich die Bürger. Eine Vorsorgevollmacht und Patienten- verfügung erhalten Sie auch online unter: https://www.landkreisleipzig.de/ pflegenetzwerk.html Für weitere Fragen: Karina Keßler Kreissozialamtsleiterin Telefon: 03433 241-2100 E-Mail: karina.kessler@lk-l.de Für mich besteht bereits eine Vorsorgevollmacht. Ich habe Herr / Frau Anschrift bevollmächtigt. Die Vorsorgevollmacht befindet sich

Seite von Vorsorgevollmacht Ich ...................................................................... (Name, Vorname) (Vollmachtgeber) ............................................................................ (Geburtsdatum) erteile hiermit Vollmacht an ............................................................................ (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) ............................................................................ (Geburtsdatum) ............................................................................ (Adresse, Telefon, Telefax) Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit • Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-) stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.  Ja  Nein • Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (§ 1904 Abs.1 BGB). Sie darf die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen.  Ja  Nein • Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Arzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht.  Ja  Nein • Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Abs.1 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist.  Ja  Nein  ....................................................................... ....................................................................... ....................................................................... ....................................................................... (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten • Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen.  Ja  Nein • Sie darf einen Heimvertrag abschließen.  Ja  Nein  .............................................................. .............................................................. .............................................................. ....................................................................... (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Behörden • Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten.  Ja  Nein

Seite von  .............................................................. .............................................................. .............................................................. ....................................................................... (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Vermögenssorge • Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen,  Ja  Nein namentlich: ..................................................... • über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen,  Ja  Nein • Zahlungen und Wertgegenstände annehmen,  Ja  Nein • Verbindlichkeiten eingehen,  Ja  Nein • Willenserklärungen bezüglich Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten,  Ja  Nein • Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist.  Ja  Nein • Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können: .............................................................. .............................................................. ....................................................................... .............................................................. .............................................................. ....................................................................... (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Post und Fernmeldeverkehr • Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben.  Ja  Nein Vertretung vor Gericht • Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen.  Ja  Nein Untervollmacht • Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmachten erteilen.  Ja  Nein Betreuungsverfügung • Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollt, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen.  Ja  Nein Geltung über den Tod hinaus • Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.  Ja  Nein Ersatzbevollmächtigte  .............................................................. ....................................................................... .............................................................. (Ort, Datum) ....................................................................... (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) .............................................................. (Ort, Datum) ....................................................................... (Unterschrift des Vollmachtnehmers / der Vollmachtnehmerin) Beglaubigungsvermerk:  .............................................................. .............................................................. .............................................................. ....................................................................... (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Vermögenssorge • Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen,  Ja  Nein namentlich: ..................................................... • über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen,  Ja  Nein • Zahlungen und Wertgegenstände annehmen,  Ja  Nein • Verbindlichkeiten eingehen,  Ja  Nein • Willenserklärungen bezüglich Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten,  Ja  Nein • Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist.  Ja  Nein • Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können: .............................................................. .............................................................. ....................................................................... .............................................................. .............................................................. ....................................................................... (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Post und Fernmeldeverk • Sie darf die für entgegennehmen und Fernmeldeverkehr en hiermit zusammen erklärungen (z. B Kündigungen) abgebe  Ja Vertretung vor Gericht • Sie darf mich gegenü sowie Prozesshand nehmen.  Ja Untervollmacht • Sie darf in einze Untervollmachten erte  Ja Betreuungsverfügung • Falls trotz dieser Vo Vertretung („rechtlich lich sein sollt, bitte ic Vertrauensperson als  Ja Geltung über den Tod hin • Die Vollmacht gilt übe  Ja Ersatzbevollmächtigte  .............................. .................................. .............................. (Ort, Datum) .................................. (Unterschrift der Vollma Vollmachtgebers) .............................. (Ort, Datum) .................................. (Unterschrift des Vollma Vollmachtnehmerin) Beglaubigungsvermerk:

Meine Patientenverfügung Ich, ..............................................................................................................................(Vorname, Nachname) geboren am: ........................................................... (Tag, Monat, Jahr) wohnhaft in: .................................................................................................................................. (PLZ, Ort) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann: Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte (Name des Hausarztes und eines der behandelnden Neurologen) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, treffe ich folgende Festlegungen: Es sollen alle Leben erhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich erwarte fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, auch mit bewusstseinsdämpfenden Mitteln. Eine künstliche Ernährung soll nicht erfolgen. Im Fall des Kreislaufstillstandes oder Atemversagens lehne ich Maßnahmen der Wiederbelebung ab. Künstliche Beatmung lehne ich ab, und schon eingeleitete Beatmung soll eingestellt werden, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Ich lehne eine Dialyse ab und möchte auch keine fremden Gewebe oder Organe empfangen. Ich wünsche Blut- oder Blutersatzstoffe nur zur Beschwerdelinderung. Sollte ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens mit allen Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei meinem Bevollmächtigten. Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärzte oder das Behandlungsteam aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen dieser Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt auch in diesem Fall bei meinem Bevollmächtigten. Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen. Mein Bevollmächtigter ist: ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. (Name, Adresse, Telefon) Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen der in dieser Verfügung getroffenen Entscheidungen bewusst und habe diese Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. ............................................................. , den ............................................................ (Ort, Datum) Diese Patientenverfügung gilt so lange, bis ich sie widerrufe. ................................................................................................. (Unterschrift) Erklärung des Hausarztes: ................................................................................................................................ (Name Patient) wurde von mir am ..........................................................(Datum) bezüglich der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt. Er/Sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig. ........................................................................................................................... (Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Hausarztes) Meine Patientenverfügung Ich, ..............................................................................................................................(Vorname, Nachname) geboren am: ........................................................... (Tag, Monat, Jahr) wohnhaft in: .................................................................................................................................. (PLZ, Ort) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann: Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte (Name des Hausarztes und eines der behandelnden Neurologen) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, treffe ich folgende Festlegungen: Es sollen alle Leben erhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich erwarte fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, auch mit bewusstseinsdämpfenden Mitteln. Eine künstliche Ernährung soll nicht erfolgen. Im Fall des Kreislaufstillstandes oder Atemversagens lehne ich Maßnahmen der Wiederbelebung ab. Künstliche Beatmung lehne ich ab, und schon eingeleitete Beatmung soll eingestellt werden, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Ich lehne eine Dialyse ab und möchte auch keine fremden Gewebe oder Organe empfangen. Ich wünsche Blut- oder Blutersatzstoffe nur zur Beschwerdelinderung. Sollte ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens mit allen Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei meinem Bevollmächtigten. Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärzte oder das Behandlungsteam aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen dieser Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt auch in diesem Fall bei meinem Bevollmächtigten. Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen. Mein Bevollmächtigter ist: ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. (Name, Adresse, Telefon) Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen der in dieser Verfügung getroffenen Entscheidungen bewusst und habe diese Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. ............................................................. , den ............................................................ (Ort, Datum) Diese Patientenverfügung gilt so lange, bis ich sie widerrufe. ................................................................................................. (Unterschrift) Erklärung des Hausarztes: ................................................................................................................................ (Name Patient) wurde von mir am ..........................................................(Datum) bezüglich der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt. Er/Sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig. ........................................................................................................................... (Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Hausarztes) Seite 3 von 3 Meine Patientenverfügung Ich, ..............................................................................................................................(Vorname, Nachname) geboren am: ........................................................... (Tag, Monat, Jahr) wohnhaft in: .................................................................................................................................. (PLZ, Ort) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann: Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte (Name des Hausarztes und eines der behandelnden Neurologen) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, treffe ich folgende Festlegungen: Es sollen alle Leben erhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich erwarte fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, auch mit bewusstseinsdämpfenden Mitteln. Eine künstliche Ernährung soll nicht erfolgen. Im Fall des Kreislaufstillstandes oder Atemversagens lehne ich Maßnahmen der Wiederbelebung ab. Künstliche Beatmung lehne ich ab, und schon eingeleitete Beatmung soll eingestellt werden, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Ich lehne eine Dialyse ab und möchte auch keine fremden Gewebe oder Organe empfangen. Ich wünsche Blut- oder Blutersatzstoffe nur zur Beschwerdelinderung. Sollte ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens mit allen Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei meinem Bevollmächtigten. Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärzte oder das Behandlungsteam aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen dieser Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt auch in diesem Fall bei meinem Bevollmächtigten. Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen. Mein Bevollmächtigter ist: ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. (Name, Adresse, Telefon) Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen der in dieser Verfügung getroffenen Entscheidungen bewusst und habe diese Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. ............................................................. , den ............................................................ (Ort, Datum) Diese Patientenverfügung gilt so lange, bis ich sie widerrufe. ................................................................................................. (Unterschrift) Erklärung des Hausarztes: ................................................................................................................................ (Name Patient) wurde von mir am ..........................................................(Datum) bezüglich der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt. Er/Sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig. ........................................................................................................................... (Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Hausarztes)

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