Stationäre Vorsorge- und Rehabilitation, Kuren im Alter
Die Krankenkassen übernehmen für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
in ausgewählten Einrichtungen die Kosten, sofern
kein anderer Leistungsträger zuständig ist und die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten
am Wohnort nicht ausreichen. Zuzahlungsregelungen
sind hier zu beachten.
Grundsätzlich alle drei Jahre können bei Vorliegen der medizinischen
Voraussetzungen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
durchgeführt werden (klassische Badekur). Voraussetzung ist
hierbei, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort bereits durchgeführt
wurden und nicht mehr ausreichen.