Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2023

Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2023

Das DGD Diakonie-Krankenhaus Wehrda ist als Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit den Abteilungen Innere Medizin, Geriatrie, Chirurgie, Intensivmedizin, Multimodale Schmerztherapie sowie Anästhesiologie und assoziierten Praxen. DGD Diakonie-Krankenhaus Wehrda Hebronberg 5 35041 Marburg-Wehrda Telefon: (06421) 808-0 info@dkh-wehrda.de Diakonie-Krankenhaus Wehrda Besuchen Sie uns auf Instagram, Facebook, LinkedIn und auf unserer Website dkh-wehrda.de Krankenhausdirektion Telefon: (06421) 808-568 Ärztliche Direktion Telefon: (06421) 808-116 Pflegedirektion Telefon: (06421) 808-100 Ihre Ansprechpartner + Innere Medizin Telefon: (06421) 808-113 + Geriatrie Telefon: (06421) 808-213 + Chirurgie Telefon: (06421) 808-116 + Multimodale Schmerztherapie (MMS) Telefon: (06421) 808-677 + Radiologie Telefon: (06421) 808-128 + Mobile Ambulante geriatrische Reha Telefon: (06421) 808-518

1 Liebe Marburger Seniorinnen und Senioren, liebe Marburger Familien, die Interessen und Bedürfnisse von älteren Menschen sind sehr vielfältig. In der nachberuflichen Phase ist die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben und die dadurch wachsende Verbundenheit mit anderen Menschen von besonders großer Bedeutung. Im höheren Lebensalter steht der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben und dem Verbleib im eigenen Zuhause, ohne sich einsam zu fühlen, im Vordergrund. Diese Bedürfnisse bestehen vor dem Hintergrund einer sich zunehmend wandelnden Gesellschaft. Familienstrukturen ändern sich, Eltern und ihre erwachsenen Kinder wohnen häufig nicht am selben Ort, die Digitalisierung schreitet voran und neue kulturelle Einflüsse prägen unser Leben. So facettenreich wie der gesellschaftliche Wandel sind auch die Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger in der Universitätsstadt Marburg. Die 8. Auflage des Wegweisers für Seniorinnen und Senioren möchte den Chancen und Herausforderungen eines guten Älterwerdens in Marburg Rechnung tragen und über die zahlreichen Angebote informieren. Die Broschüre „Älter werden in Marburg 2023“ ist ein Baustein zur Weitergabe von Informationen und ergänzt die Arbeit der Beratenden vor Ort. So steht Ihnen das Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) weiterhin für Ihre Fragen zu Freizeitgestaltung, freiwilligem Engagement, Pflege und/oder gesetzlicher Betreuung zur Seite. Hierfür arbeiten unterschiedliche Träger aus Stadt und Landkreis Hand in Hand unter einem Dach und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen rund um das Älterwerden. Als neues Angebot im BiP erleichtert die Smartphone- und Tablet-Sprechstunde älteren Menschen den Weg in die digitale Welt und unterstützt Sie dabei, sich selbstständig in ihr zurechtzufinden. Auch der Marburger Seniorenbeirat hat das Thema „Digitalisierung“ in sein Programm aufgenommen. Die Mitglieder setzen sich seit 1997 für die Interessen von Senior*innen ein und fungieren somit als Bindeglied zwischen älteren Mitbürger*innen und den städtischen Organen. Menschen ihrer Generation im digitalen Wandel zu begleiten, ist eines der Ziele, welches sich die Mitglieder des Seniorenbeirats gesetzt haben. Darüber hinaus befassen sich weitere Arbeitsgruppen des Seniorenbeirats mit den Themen Bauen und Barrierefreiheit sowie mit der Weiterentwicklung von Begegnungsorten. VORWORT

2 Begegnungszentrum (BBGZ) im Altenzentrum St. Jakob am Richtsberg. Die umfangreichen Beratungs- und Freizeitangebote der im BBGZ eingebundenen Träger runden die Altenhilfelandschaft in Marburg ab. Der vorliegende Wegweiser für Senior*innen wird Ihnen die Möglichkeit geben, sich einen Überblick über die verschiedenen Themen des Älterwerdens zu verschaffen. Die Beratungs- und Angebotsstruktur in Marburg ist gut ausgebaut. Wir laden Sie herzlich ein, diese Angebote zu nutzen, sich einzubringen und unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Im Rahmen des Konzeptes III einer kommunalen Altenplanung wird das Angebot an Assistenzleistungen im Alltag stets erweitert. In den Außenstadtteilen sind die Gemeindepflegerinnen unterwegs, in der Kernstadt „In Würde Teilhaben“ und „Marburg hilft“, die Nachbarschafts- und Einkaufs-Hotline, ist ein Service für alle. Familien finden somit schneller eine geeignete Unterstützung bei der Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. Neue Begegnungsorte entstehen und Projekte mit freiwillig Engagierten werden quartiersgerecht gefördert. Eine Bereicherung für ältere Bürger*innen in Marburg ist auch das 2022 fertiggestellte Beratungs- und Ihr Dr. Thomas Spies Oberbürgermeister Ihre Kirsten Dinnebier Stadträtin und Sozialdezernentin

3 Diese Informationsbroschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anregungen zu weiteren Angeboten oder Korrekturen von Daten nehmen wir gerne unter folgender Kontaktadresse entgegen: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen – Altenhilfe Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1521  altenhilfe@marburg-stadt.de in Zusammenarbeit mit: Magistrat Stadt Marburg, Fachbereich Soziales und Wohnen Fachdienst Soziale Leistungen, Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Telefon: 06421 201-0, Telefax: 06421 201-1576 Redaktion: Ilka Wolkau Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadt Marburg, Ilka Wolkau Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Titelseite: Horst Pautzke – Titel: Marburg Motiv, Angela Schönemann – Titel: Wandergruppe, Ev. Familienbildungsstätte – Titel: Gymnastik mit Ball, Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH – Titel: Älterer Herr liest Kindern vor, Markus Farnung – Titel: Leni und ihre Oma; Vorwort: Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Universitätsstadt Marburg/Patricia Grähling – Titel: Porträt von Dr. Thomas Spies; Vorwort: Christopher Rommel – Titel: Porträt von Kirsten Dinnebier; Kap. 1.1 (S. 8): Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Universitätsstadt Marburg/Edith Pfingst – Titel: Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt„BiP“; Kap. 3.1 (S. 32): Ronja Meier – Titel: Bunte Häuserfassade; Kap. 4.1 (S. 43): Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH – Titel: Pflegerin mit älterer Dame; Kap. 5.4 (S. 61): Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH – Titel: Antike Möbel; Kap. 6.9 (S. 71): Andrea Freisberg – Titel: Senior*innentanz; Kap. 7 (S. 87): Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Universitätsstadt Marburg/Stefanie Ingwersen – Titel: Seniorenbeirat der Universitätsstadt Marburg im April 2023 Weitere Quellen sind direkt am Bild vermerkt. IMPRESSUM 35035057/8. Auflage/2023 Druck: SAXOPRINT GmbH Enderstraße 92 c 01277 Dresden Papier: Umschlag: 250 g/m² Bilderdruckpapier glänzend Inhalt: 115 g/m² Bilderdruckpapier matt Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstraße 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info © oneinchpunch - stock.adobe.com

4 Seit über 25 Jahren Ihr Spezialist für Treppenlifte in Marburg Ohmweg 3, 35043 Marburg – www.lift-technik.de post@lift-technik.de –0 64 21 - 870 352 Wir machen auch Hausbesuche! Hörimplantate GeHörschutz Bei uns gibt es nur Maßanfertigung, keine Massenabfertigung. Unsere Kundenzufriedenheit ist das oberste Ziel, egal, ob Sie sich zum Nulltarif oder hochwertig versorgen lassen. Bei uns erfahren Sie, wie gut Sie hören, wie Sie noch besser verstehen und wie Sie Ihr Gehör schützen können. Wir freuen uns auf Sie!“ „Gutes Hören ist Lebensqualität“ Universitätsstr. 29 35037 Marburg Tel. 0 64 21 - 27 03 83 . . Gabriele Suffert GmbH & Co. KG

5 Vorwort................................................... 1 Impressum. ............................................ 3 1. Beratung und Information.............8 1.1 Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP).....................8 1.2 Beratung durch weitere Träger zu allgemeinen Alters- und sozialen Fragen................................9 1.3 Hilfen für Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen ....12 1.4 Beratung für Menschen mit Sehbehinderung und Erblindung ....14 1.5 Beratung für Menschen mit Hörbehinderung ......................15 1.6 Beratung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung ....15 1.7 Beratung in rechtlichen Fragen .....17 1.8 Information und Beratung zu den Themen Vorsorge und Testament ..............................19 2. Sozialrechtliche und finanzielle Fragen........................22 2.1 Sozialhilfe (SGB XII) – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ...........22 2.2 Sozialhilfe (SGB XII) – weitere Leistungen .......................22 2.3 Leistungen der Krankenkassen (SGB V) ................23 2.4 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) ..........24 2.5 Wohngeld . .................................... 29 2.6 Schwerbehindertenausweis .......... 30 2.7 Rundfunk- und Fernsehgebühren ..30 2.8 Behindertenfahrdienst ................... 31 2.9 Marburger Teilhabepass ................31 3. Wohnen im eigenen Zuhause......32 3.1 Wohnberatung/ Wohnungsanpassung ....................32 3.2 Wohnungen für Seniorinnen und Senioren........................................ 33 3.3 Service-Wohnen/ Betreutes Wohnen ........................35 3.4 Neue Wohnformen ........................36 INHALTSVERZEICHNIS

7 6. Freizeit – Bildung – Sport – Kultur..............................66 6.1 Senior*innentreffs/ Begegnungsstätten .......................66 6.2 Bildungs- und Freizeitangebote .....69 6.3 Freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement ....70 6.4 Senior*innenorganisationen der Parteien und Gewerkschaften .......71 6.5 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ............................72 6.6 Sport, Bewegung, Gesundheit .......72 6.7 Reisen und betreutes Reisen .........76 6.8 Mobilität in Marburg......................76 6.9 Weitere Angebote in den Marburger Stadtteilen ...................77 6.10 Veranstaltungen ............................ 86 7. Interessenvertretung älterer Menschen (Seniorenbeirat)........87 Inserent*innenverzeichnis. ................. 88 4. Ambulante Hilfen......................... 39 4.1 Ambulante Pflegedienste ..............39 4.2 Ambulante Hospiz- und Palliativdienste ..............................46 4.3 Angebote zur Unterstützung im Alltag .......................................47 4.4 Hausnotruf .................................... 51 4.5 Hilfsmittel ..................................... 52 4.6 Mahlzeitendienste ......................... 53 4.7 Klinik-Sozialdienste ....................... 54 4.8 Mobile Ambulante Geriatrische Rehabilitation ............55 5. Tagespflege und Pflegeheime.....57 5.1 Tagespflege .................................. 57 5.2 Nachtpflege .................................. 58 5.3 Kurzzeitpflege ............................... 58 5.4 Alten- und Pflegeheime ................61 5.5 Stationäre Hospizpflege ................65

8 1.1 Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) Am 01.07.2010 wurde das Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt, kurz: BiP, Am Grün 16, eröffnet. Entstanden ist ein hessenweit einmaliges Kooperationsprojekt. Das Angebot der Universitätsstadt Marburg rund um Altern und Pflege umfasst das Pflegebüro/Fachstelle Wohnberatung sowie die Altenplanung und die Altenhilfe/ Fachdienst Soziale Leistungen. In dem städtischen Gebäude sind außerdem der Pflegestützpunkt des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e. V., der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. sowie die Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e. V. zu finden. Ergänzend bieten wechselnde Träger zu unterschiedlichen sozialen Themen ihre Beratung im Raum 1 an. Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1844 Öffnungszeiten: Mo – Mi 8:30 – 13:00 Uhr Do 15:00 – 18:00 Uhr Persönliche Beratungstermine bitte mit den jeweiligen Trägern vereinbaren. Pflegebüro Marburg/ Fachstelle für Wohnberatung Ob im Alter, bei Krankheit oder Behinderung: Das Pflegebüro der Universitätsstadt Marburg unterstützt Sie dabei, die passenden Hilfen zu finden, informiert zur Finanzierung und hilft bei Antragstellungen. Auch Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, können sich hier zu Fragen rund um Pflege und Wohnen im Alter bzw. für Menschen mit Behinderungen informieren. Tel.: 06421 201-1508 Tel.: 06421 201 1884 Fax: 06421 201-981508  pflegebuero@marburg-stadt.de www.marburg.de/pflegebuero 1. BERATUNG UND INFORMATION

9 Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e. V. (FAM) Tel.: 06421 2705-16 Fax: 06421 2705-09  info@freiwilligenagentur-marburg.de www.freiwilligenagentur-marburg.de 1.2 Beratung durch weitere Träger zu allgemeinen Alters- und sozialen Fragen Verschiedene Einrichtungen in der Universitätsstadt Marburg beraten und informieren ältere Menschen und pflegende Angehörige in allgemeinen Alters- und sozialen Fragen, geben Hilfen bei der Antragstellung und vermitteln Hilfsangebote. Die Beratung findet in den Beratungsstellen selbst oder als zugehende Beratung in den Wohnungen der Ratsuchenden statt und ist überwiegend kostenlos. Arbeitskreis Soziale Brennpunkte Marburg e. V. (AKSB) Ginseldorfer Weg 50, 35039 Marburg Tel.: 06421 69002-0 Fax: 06421 69002-14  w.roesner@aksb-marburg.de www.aksb-marburg.de Altenhilfe – Fachdienst Soziale Leistungen Tel.: 06421 201-1521 Fax: 06421 201-1576  altenhilfe@marburg-stadt.de www.marburg.de/altenhilfe Altenplanung Tel.: 06421 201-1844 Fax: 06421 201-1509  altenplanung@marburg-stadt.de www.marburg.de/altenplanung Pflegestützpunkt Marburg-Biedenkopf Pflege- und Sozialberatung Tel.: 06421 405-7402 Fax: 06421 405-7410  pflegestuetzpunkt@marburg- biedenkopf.de www.marburg-biedenkopf.de Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e. V. Tel.: 06421 690393  info@alzheimer-mr.de www.alzheimer-mr.de Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. Tel.: 06421 166465-0 Fax: 06421 166465-20  info@sub-mr.de www.sub-mr.de

10 Caritasverband Marburg Schückingstraße 28, 35037 Marburg Tel.: 06421 26342 Fax: 06421 13701  geschaeftsstelle@caritas-marburg.de www.caritas-marburg.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Marburg-Gießen e. V. Seniorenberatung Geschäftsstelle Marburg Im Rudert 13, 35043 Marburg Tel.: 06421 9626-0 Fax: 06421 9626-13  beratung@drk-mittelhessen.de www.drk-mittelhessen.de Universitätsstadt Marburg/Fachdienst Altenplanung Gemeindepfleger*innen – Ein Angebot für ältere Menschen in den Außenstadtteilen Als Soziallots*in besucht der/die Gemeindepfleger*in ältere Menschen in den äußeren Stadtteilen, die noch nicht pflegebedürftig sind, auf Wunsch zu Hause. Ergänzend zu bestehenden Beratungsangeboten wird so aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Pflegebedürftigkeit und Vereinsamung wird vorgebeugt. Fragen zu Themen, die ältere Menschen bewegen, können mit ihr/ihm besprochen werden. Universitätsstraße 4, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1462  gemeindeschwester@marburg-stadt.de Beratungs- und Begegnungszentrum am Richtsberg (BBGZ) Sudetenstraße 24 (Eingang Altenzentrum St. Jakob) Tel.: 06421 201-1670  elke.siebler@marburg-stadt.de Folgende Träger bieten im BBGZ u. a. Beratungen zu unterschiedlichen Themen an: Alzheimer Gesellschaft (alle Fragen rund um Demenz), Seniorenberatung der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista), Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen (BSF), Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf (Smartphone, Handy, Tablet), Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht), Ombudsstelle Fair Wohnen (Unterstützung bei Schwierigkeiten in bestehenden Mietverhältnissen), Frauen helfen Frauen (Gewalterfahrung). Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen e. V. (BSF) Damaschkeweg 96, 35039 Marburg Tel.: 06421 44122 Fax: 06421 46662 Treffpunkt Richtsberg Tel.: 06421 42595 Fax: 06421 4097795  mail@bsf-richtsberg.de www.bsf-richtsberg.de

11 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Afföllerstraße 75, 35039 Marburg Tel.: 06421 9656-46/-49 Fax: 06421 9656-47  pflege.marburg@johanniter.de https://bit.ly/2ZobD7c Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH Altenhilfezentrum Auf der Weide Auf der Weide 6, 35037 Marburg Tel.: 06421 1714-221/-222 Fax: 06421 1714-224  info@marburger-altenhilfe.de www.marburger-altenhilfe.de Universitätsstadt Marburg Servicestelle für Soziales Biegenstr. 15, 35037 Marburg (Erwin-Piscator-Haus) Tel.: 06421 201-5050 E-Mail: servicestelle-soziales@marburg-stadt.de www.marburg.de/servicestelle Die Servicestelle für Soziales vom Fachbereich Soziales und Wohnen bietet einen Überblick und Orientierung über verschiedene Angebote in Marburg. Neben Ansprechpersonen der Stadtverwaltung werden in der Anlaufstelle auch Sprechzeiten verschiedener Kooperationspartner*innen eingerichtet. Zu den Mitwirkenden gehören die Agentur für Arbeit, die Familienkasse Hessen, das KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf, das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen und die Praxis GmbH. In Würde Teilhaben Marburg Arbeit und Bildung e. V. Biegenstraße 44, 35037 Marburg Tel.: 06421 6851326 Mobil: 0152 09037653  iwt@arbeit-und-bildung.de www.arbeit-und-bildung.de/projekte/ aeltere/wuerde-teilhaben-projekt-stadtmarburg In Würde Teilhaben Marburg (IWT) begleitet allein lebende ältere und sehr alte Menschen. Dies geschieht durch persönliche Gespräche am Telefon und auch zu Hause. Das vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg geförderte Projekt dient als zeitlich begrenzte persönliche Unterstützung im Alltag. IWT bringt Informationen über Begegnungsangebote in der Nachbarschaft, vermittelt fachkundige Hilfen für Interessierte oder kann bei Antragssituationen behilflich sein. Die Gespräche sind kostenfrei und vertraulich. Initiative für Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit e. V. (IKJG) Dietrich-Bonhoeffer-Straße 16 35037 Marburg Tel.: 06421 992048-011 Fax: 06421 992048-20  team@ikjg.de www.ikjg.de

12 Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e. V. Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 690393  info@alzheimer-mr.de www.alzheimer-mr.de Die Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e. V. versteht sich als Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Das Ziel des gemeinnützigen Vereins ist es, für Betroffene und pflegende Angehörige ein dichtes Betreuungsnetz und Hilfe zur Selbsthilfe zu entwickeln. Folgende Angebote stehen zur Verfügung: Persönliche Beratung telefonisch, zu Hause oder im Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) in Marburg Tel.: 06421 690393 Angehörigengruppe für pflegende Partnerinnen und Partner bzw. Kinder/Schwiegerkinder u. a. Tel.: 06421 690393 Betreuungsgruppe(n) für Menschen mit Demenz: Gruppenangebot am Nachmittag für 3 bis 4 Stunden; geselliges Beisammensein mit Bewegung, Spiel, Unterhaltung, Spaß. Tel.: 06421 690393 Hilfe in der Häuslichkeit zur individuellen Aktivierung von Menschen mit Demenz zu Hause und stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger Tel.: 06421 690393 SoVD Sozialverband Deutschland e. V. Sozialberatungsstelle Kreisverband Marburg-Biedenkopf Schulstraße 27, 35083 Wetter  helgaklaes@gmail.com www.sovd.de Sozialverband VdK Ortsverband Marburg Haselhecke 10, 35041 Marburg Tel.: 06421 8090410  ov-marburg@vdk.de www.vdk.de/ov-marburg UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland Beratungsstelle Frankfurt An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main Telefonische Beratung: 0800 01177-25 www.patientenberatung.de In den Marburger Stadtteilen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich an die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zu wenden, um Auskünfte und Informationen über stadtteilbezogene Angebote und Hilfen zu erhalten. Namen und Anschriften finden Sie im Internet unter www.marburg.de. 1.3 Hilfen für Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen Psychisch und demenzkranke Menschen können die gesamte Palette des bestehenden Versorgungsangebots wahrnehmen. Außerdem stehen ihnen in der Stadt Marburg folgende spezielle Hilfsangebote zur Verfügung:

13 Marburger Allianz für Menschen mit Demenz Beratungszentrum BiP Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1590  lokale.allianzen@marburg-stadt.de Landkreis Marburg-Biedenkopf Fachbereich Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Schwanallee 23, 35037 Marburg Tel.: 06421 405-4131 Fax: 06421 405-924198  sozialpsychiatrischerdienst@ marburg-biedenkopf.de www.marburg-biedenkopf.de Universitätsklinikum Gießen und Marburg Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Rudolf-Bultmann-Straße 8, 35039 Marburg Tel.: 06421 586-5239 Fax: 06421 586-7099  psypol@med.uni-marburg.de www.psychiatrie-marburg.de Stationäre Angebote für Menschen mit Gedächtnisstörungen; tagesklinische und ambulante Angebote für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen moment!-Gruppe Motorisches und mentales Training zur Vorbeugung und bei beginnender Demenz für Betroffene und Angehörige Veranstaltungsort: Haus der Begegnung Bahnhofstraße 21, 35037 Marburg Tel.: 06421 690393 und: Dr. Wolff’sche Stiftung Bachweg 15, 35037 Marburg Tel.: 06421 690393 Tanz mit mir! Tanzworkshop Angebot für alle Tanzinteressierten, insbesondere für Menschen mit Demenz und Angehörige Tel.: 06421 690393 Café Nikolai In der Lutherischen Pfarrkirche Lutherischer Kirchhof 3, 35037 Marburg Tel.: 06421 690393 Ein Begegnungscafé für Menschen mit und ohne Demenz Unterstützte Selbsthilfeangebote für Menschen mit Demenz im jüngeren Lebensalter Gesprächskreis „Gemeinsam geht’s leichter“ (für Selbstbetroffene), Gesprächskreis für Angehörige, individuelle Beratung und Unterstützung, Freizeitaktivitäten Tel.: 06421 690393

14 deren Angehörige. Wir beantworten Fragen zur Augenerkrankung und geben Tipps im Umgang mit einer Sehbehinderung. Gerne informieren wir über Hilfsmittel und helfen Ihnen, sich damit vertraut zu machen. Sie lernen die Angebote von Selbsthilfegruppen, Hörbüchereien und regionalen Dienstleister*innen sowie Ihre rechtlichen Ansprüche und die Beantragungswege kennen. Die individuelle Beratung ist kostenfrei und findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Wir bieten außerdem verschiedene Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Sehverlust an. Blickpunkt Auge Beratungsstelle bei Sehverlust Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 2949801  marburg@blickpunktauge.de www.blickpunktauge.de Sehverlust stellt in jedem Lebensalter eine große Herausforderung für die betroffenen Menschen, die Familie und Freunde dar. Wir bieten einen Überblick über Zuständigkeiten, Leistungen und Angebote für Menschen mit Sehverlust. Darüber hinaus beraten und informieren wir unter anderem zu den Themen Augenerkrankungen, optische und weitere Hilfsmittel, rechtliche und finanzielle Ansprüche, Tipps und Hilfen im Alltag, Beleuchtung und Sehen sowie Berufstätigkeit trotz Sehbehinderung. Fragen zur Diagnose, zu Therapiemöglichkeiten und/oder zu Hilfsmitteln beantworten wir Ihnen als zertifizierte Berater*innen ebenfalls gerne. Vitos Gießen-Marburg Vitos psychiatrische Ambulanz Marburg Cappeler Straße 98, 35039 Marburg Tel.: 06421 404-411 Fax: 06421 404-582  ambulanz-kpp.marburg@ vitos-giessen-marburg.de Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. www.vitos-giessen-marburg.de Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marburg Gerontopsychiatrie Cappeler Straße 98, 35039 Marburg Tel.: 06421 404-434 Fax: 06421 404-431  info@vitos-giessen-marburg.de Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. www.vitos-giessen-marburg.de Stationäre Behandlung von älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen 1.4 Beratung für Menschen mit Sehbehinderung und Erblindung Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. – blista-Seniorenberatung Biegenstraße 20 ½, 35037 Marburg Tel.: 06421 606-500 oder -505  seniorenberatung@blista.de www.blista.de Die blista-Seniorenberatung berät Menschen mit einer Seheinschränkung sowie

15 Gehörlosen Ortsbund Marburg/Lahn und Umgebung e. V. August-Bebel-Platz 1, 35043 Marburg Fax: 06421 22160  kontakt@gl-marburg.de www.gl-marburg.de Der Gehörlosen Seniorenclub Marburg organisiert seit 1986 regelmäßige Treffen für gehörlose ältere Menschen. Jeden dritten Mittwoch im Monat kommen Mitglieder aus der Umgebung zum geselligen Austausch zusammen. Zudem organisiert er Ausflüge und verschiedene Veranstaltungen wie z. B. eine Weihnachtsfeier, ein Oster- und ein Grillfest. Für gemeinsame Gespräche im Marburger Clubheim wird hauptsächlich Gebärdensprache als Muttersprache benutzt. 1.6 Beratung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung Seit dem 1. Januar 2018 wird das Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz – BTHG) schrittweise umgesetzt. Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Von einer Behinderung bedrohte und/oder betroffene Menschen können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe und/oder Eingliederungshilfe beim zuständigen Träger beantragen. elle Ansprüche, Tipps und Hilfen im Alltag, Beleuchtung und Sehen sowie Berufstätigkeit trotz Sehbehinderung. Fragen zur Diagnose, zu Therapiemöglichkeiten und/oder zu Hilfsmitteln beantworten wir Ihnen als zertifizierte Berater*innen ebenfalls gerne. 1.5 Beratung für Menschen mit Hörbehinderung Deutscher Schwerhörigenbund, Ortsverein Gießen (und Marburg) Vorsitzende: Frau Dr. Wendt Rotenberg 26 d, 35037 Marburg Tel.: 06421 32949  sabine.wendt.mr@web.de www.schwerhoerigennetz.de Der Deutsche Schwerhörigenbund ist ein Selbsthilfeverband zur Unterstützung hörbehinderter Menschen. Zielgruppe sind lautsprachlich orientierte Menschen, die z. B. altersbedingt von Schwerhörigkeit betroffen sind. Wir beraten über Hilfsmittel (Hörgeräte) und Überwindung von Hörproblemen im Alltag. Unsere monatlichen Vereinstreffen in der Pankratiusgemeinde in Gießen sind für alle Interessierten offen, ebenso unsere Ausflüge. Über Termine informieren wir in unserem Rundbrief im Internet: www.shv.giessen.de.

16 Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen/ Teilhabeberatung Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-2019  mareen.zywitzki@marburg-stadt.de Tel.: 06421 201-2061  lisa.brueck@marburg-stadt.de Fax: 06421 201-1576 www.marburg.de Die Teilhabeberatung umfasst die individuelle Ermittlung von Bedarf und Hilfen bei Antragstellung. Sie berät und unterstützt rund um das Antragsverfahren. Landkreis Marburg-Biedenkopf Fachdienst 50.7 – Soziales Eingliederungshilfe Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg Tel.: 06421 405-1359  happela@marburg-biedenkopf.de Tel.: 06421 405-1909  krausea@marburg-biedenkopf.de Tel.: 06421 405-1557  moellj@marburg-biedenkopf.de Fax: 06421 405-1401 www.marburg-biedenkopf.de Für nähere Informationen stehen Ihnen folgende Beratungsangebote zur Verfügung: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung von NTB e. V. Auf der Weide 1 (barrierearmer Zugang über Frankfurter Straße), 35037 Marburg Tel.: 06421 9533-103  beratung@netzwerk-teilhabe.de www.netzwerk-teilhabe.de Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät alle Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Das kostenlose Beratungsangebot ist für Betroffene und ihre Angehörigen zugänglich. Wir unterstützen Betroffene jeden Alters bei der Orientierung im Hilfesystem, bei der Beantragung von Leistungen und bei Fragen zur persönlichen Teilhabe. Das Peer-Beratungsteam berät ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten in der Region und arbeitet unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die Beratung kann nach vorheriger Terminabsprache durch eine*n GebärdensprachDolmetscher*in übersetzt werden.

17 Forum Betreuung e. V. Uferstraße 2 a, 35037 Marburg Tel.: 06421 6972-222 Fax: 06421 6972-223  forumbetreuung@web.de www.forumbetreuungmarburg.de Landkreis Marburg-Biedenkopf Kommunale Betreuungsbehörde Schwanallee 23, 35037 Marburg Tel.: 06421 405-4154 Fax: 06421 405-4144  henkela@marburgbiedenkopf.de www.marburg-biedenkopf.de Amtsgericht Marburg – Betreuungsgericht Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Tel.: 06421 290-320, -321 Fax: 06113 27618155  betreuungsgericht@ag-marburg.justiz. hessen.de www.ag-marburg.justiz.hessen.de 1.7 Beratung in rechtlichen Fragen Hilfen durch rechtliche Vorsorge und Betreuung Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen können (§ 1814 BGB). Rechtliche Vertretung ist über eine in guten Zeiten erstellte Vollmacht, über eine ehrenamtlich oder beruflich geführte rechtliche Betreuung oder auch eingeschränkt über die Ehegattennotvertretung möglich. Betreuungsvereine unterstützen und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen. Nähere Information erteilen: Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 166465-0 Fax: 06421 166465-20  info@submr.de www.submr.de Beratung in rechtlichen Fragen, Hilfen bei rechtlicher Vorsorge, Betreuung und Ehegattennotvertretung

18 Verbraucherberatung DHB-Netzwerk Haushalt/Landesverband Hessen e. V. Steinweg 15, 35037 Marburg Tel.: 06421 27277 Fax: 06421 590794  verbraucherberatungmarburg@ dhb-netzwerkhaushalt-hessen.de www.dhb-netzwerkhaushalt-hessen.de Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nur nach Vereinbarung Kostenlose Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Ältere Menschen mit rechtlichen Problemen, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Anwalt/keine Anwältin leisten können, haben einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und können im Fall eines Rechtsstreits Prozesskostenhilfe beantragen. Nähere Auskünfte erteilen auch die Rechtsberatungsstellen des zuständigen Amtsgerichts. Amtsgericht Marburg Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Tel.: 06421 290-0 Fax: 06421 290-393 www.ag-marburg.justiz.hessen.de Rentenberatung Deutsche Rentenversicherung Hessen Auskunfts- und Beratungsstelle Marburg Zimmermannstraße 2, 35039 Marburg Tel.: 06421 8041000 Fax: 06421 9711019  kundenservice-in-marburg@drvhessen.de www.deutsche-rentenversicherung.de Beschwerdestelle bei Mängeln in der stationären und ambulanten Pflege Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Betreuungs- und Pflegeaufsicht Südanlage 14 a, 35390 Gießen Tel.: 0641 7936-500 Fax: 0611 327644-550  hgbp@havs-gie.hessen.de www.rp-giessen.de Beratung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt sowie zu Rechten und Pflichten von Betreiber*innen der stationären und ambulanten Pflege Mietberatung Mieterverein Marburg und Umgebung e. V. Bahnhofstraße 15, 35037 Marburg Tel.: 06421 683939 Fax: 06421 683930  info@mieterverein-marburg.de www.mieterverein-marburg.de Beratung in Mietangelegenheiten

19 Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügungen. Zweifel an der Echtheit und am Verständnis des Testaments können hier in der Regel nicht aufkommen, da es beim Amtsgericht hinterlegt wird. Eigenhändiges Testament Ein eigenhändiges Testament wird von der vererbenden Person selbst handschriftlich verfasst und ist kostenfrei. Die Angabe von Ort und Datum darf ebenso wenig vergessen werden wie die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. Gemeinsames Testament von Eheleuten Das Gesetz ermöglicht Eheleuten, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen, das im Todesfall für jeden Ehepartner gleich gilt. Ob in öffentlicher oder eigenhändiger Form reicht es aus, wenn ein Ehepartner das Testament eigenhändig niederschreibt und beide mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen, ob es steuerliche Gründe dafür gibt, bestimmte Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen: 1.8 Information und Beratung zu den Themen Vorsorge und Testament „Wichtigmappe“/Notfallmappe Die Wichtigmappe gibt Ihnen die Möglichkeit, die im Notfall für Sie wichtigsten Informationen schriftlich in Formularform festzuhalten. Die Vordrucke sollen neben persönlichen und medizinischen Daten Auskunft über Vorsorgevollmachten und Verfügungen geben. Eine kostenlose Wichtigmappe ist im Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt erhältlich oder kann beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bestellt oder als Datei im Internet unter www.soziales.hessen.de, Stichwort „Wichtigmappe“ heruntergeladen werden. Tel.: 0611 3219-3408  publikationen@hsm.hessen.de Die Kontaktdaten zum BiP finden Sie auf Seite 8. Was ist im Todesfall zu tun? Testament Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen der Verstorbenen verfahren wird. Öffentliches Testament Das öffentliche, vor einer Notarin/einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vorteile: Die Notarin/der Notar berät Sie und verdeutlicht

20 © nonglak - stock.adobe.com Pfeln ist ruh‘.

21 Für Regelungen hinsichtlich der Bestattung empfiehlt es sich, eine eigenständige schriftliche Verfügung einzurichten, die nicht zusammen mit dem Testament, sondern bei den Notfallunterlagen aufbewahrt werden sollte. Die notwendigen Regelungen können Sie mit dem Bestattungsinstitut schon zu Lebzeiten besprechen und Vorsorgemaßnahmen treffen. Alle Fragen rund um das Thema Bestattungen können mit der Friedhofsverwaltung (Tel.: 06421 201-1705) erörtert werden. 1. Ärztin/Arzt benachrichtigen, die/der den Totenschein ausstellt 2. Nächste*n Angehörige*n benachrichtigen 3. Bestattungsinstitut einschalten, das sich auf Wunsch um die folgenden Punkte kümmert: 4. Meldung des Todesfalls bis spätestens am folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt. Folgende Unterlagen müssen vor Ort sein: Totenschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass sowohl der/des Verstorbenen als auch der/des Anzeigenden. 5. Art, Ort und Zeit der Beisetzung mit der städtischen Friedhofsverwaltung festlegen. Hierzu wird die Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Beerdigungserlaubnis benötigt. Die religiöse Form der Bestattung kann ggf. mit dem Pfarramt oder der Religionsgemeinschaft abgesprochen werden. 6. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger 7. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht 8. Aufgeben einer Todesanzeige 9. Kündigung laufender Verträge 10. Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die/der Verstorbene angehört hat

22 2. SOZIALRECHTLICHE UND FINANZIELLE FRAGEN 2.1 Sozialhilfe (SGB XII) – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind, Leistungen der Grundsicherung erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Unterhaltspflichtige werden in der Regel nicht zu einer Leistungserbringung herangezogen, es sei denn, deren Jahreseinkommen übersteigt einen Betrag von 100.000 €. Weitere Auskünfte erteilt: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1439 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de 2.2 Sozialhilfe (SGB XII) – weitere Leistungen Im Rahmen der Sozialhilfe können folgende zusätzliche Leistungen für ältere Menschen gewährt werden: –– Hilfe zur häuslichen Pflege –– Versorgung mit Pflegehilfsmitteln –– Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ––Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben –– Hilfe in Fragen bei der Aufnahme in einem Heim ––Beratung bei der Koordination und Nutzung altersgerechter Dienste Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangig. Die Leistungen anderer Träger (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle) sowie Eigen- bzw. Familienleistungen (z. B. Einsatz von Einkommen und Vermögen, Anteile aus Übergabeverträgen, Unterhaltsforderungen) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch, wenn die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Die Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme sind Darlehen, Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten und Kostenersatz durch Erben. Weitere Auskünfte erteilt: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1439 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de

23 ––wegen schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Krankenhausversorgung. Ärztlich verordnet werden können Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (in der Regel bis zu 4 Wochen) sowie Behandlungspflege (Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe etc., auch über einen längeren Zeitraum). Haushaltshilfe kann Versicherten zur Verfügung gestellt werden, wenn ihnen wegen einer akuten Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Krankenkasse. Hilfsmittel sind z. B. Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Pflegebetten, Lifter. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Im Pflegegutachten empfohlene Pflegehilfsmittel gelten als beantragt. Heilmittel sind sachliche Mittel, die der Unterstützung der ärztlichen Behandlung dienen, z. B. orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Korsetts, Massagen, Heilbäder, krankengymnastische, logopädische oder ergotherapeutische Leistungen. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung. Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie für Hilfs- und Heilmittel müssen Pädagogische Beratung und Unterstützung für Ratsuchende bietet im Fachdienst Soziale Leistungen der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die soziale Leistungen (nach Sozialgesetzbuch XII) beantragen möchten oder erhalten. Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1568 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de 2.3 Leistungen der Krankenkassen (SGB V) Die Leistungen der Krankenkassen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Der überwiegende Teil der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben, Ihre Krankenkasse wird Sie entsprechend beraten. Folgende Leistungen kommen in Betracht: Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, ––wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie vermieden bzw. verkürzt werden kann ––wenn es darum geht, das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern, und/oder

24 einem/einer Vertrags- oder Krankenhausarzt/ -ärztin verordnet werden. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen bzw. die Marburger Hospizeinrichtungen (vgl. Kapitel 4.2). 2.4 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Pflegebedürftige, die Mitglieder in einer Pflegekasse sind, können dort Leistungen beantragen. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre und das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich am Hilfebedarf einer Person, an der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und/oder ihrer Fähigkeiten. Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen mit unterschiedlichem Hilfebedarf werden gleichermaßen berücksichtigt. Pflegebedürftige im Sinne des Gesetzes werden je nach Umfang des Hilfebedarfs einem der 5 Pflegegrade zugeordnet. Leistungen der Pflegeversicherung müssen durch die Versicherten bei den zuständigen Pflegekassen bzw. den privaten Pflegeversicherungen beantragt werden. Die Einordnung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) bzw. für Privatversicherte durch den Dienst MedicProof. Das Ergebnis wird durch die Pflegekasse bzw. die private Pflegeversicherung mitgeteilt. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Zuzahlungen erbringen. Ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen können nach ärztlicher Verordnung bewilligt werden, wenn vorrangig keine anderen Träger der Sozialversicherung zuständig sind. Ziele von ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen sind die Heilung, Verhütung der Verschlimmerung von Krankheiten oder die Linderung von Krankheitsbeschwerden oder Vorbeugung, Beseitigung, Besserung bzw. Verhütung der Verschlimmerung einer Behinderung oder von Pflegebedürftigkeit. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil leisten. Befreiung von Zuzahlungen Versicherte, deren Zuzahlungen 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens erreicht haben, werden auf Antrag von der Zuzahlungspflicht befreit. Bei schweren chronischen Erkrankungen beträgt die Zuzahlung nur 1 % des Jahresbruttoeinkommens. Nähere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Versicherte, die an einer nicht heilbaren, bereits weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und daher eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben nach § 37 b SGB V Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung muss von

25 eine private Pflegeperson ein ambulanter Pflegedienst oder ein Betreuungsdienst im Rahmen der Sachleistung in Anspruch genommen wird. Wird die zur Verfügung stehende Sachleistung nicht in voller Höhe benötigt, erfolgt die Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes. Die Höhe des Pflegegeldes ist davon abhängig, in welchem Umfang Pflegesachleistungen erbracht wurden: Steht die Höhe der Pflegesachleistung konstant fest, wird das anteilige Pflegegeld am Anfang eines Kalendermonats ausgezahlt. Ist die Höhe der Pflegesachleistung im Vorfeld nicht absehbar, wird das anteilige Pflegegeld erst ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet wurden. ¾ Pflegevertretung/ Verhinderungspflege Kann die private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, können Leistungen der Verhinderungspflege beantragt werden, sofern mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt. Weitere Voraussetzung ist, dass man bereits mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Die Pflegekasse erstattet Kosten bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um 806 € aus den Leistungen der Kurzzeitpflege erhöht werden. In diesem Fall erhöht sich der Höchstanspruch auf 2.418 € (1.612 € + 806 €). Ambulante Pflegeleistungen Der/die Pflegebedürftige kann zwischen folgenden ambulanten Leistungen wählen: ¾ Häusliche Pflegehilfe (Sachleistung) Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Sie wird durch Pflegedienste erbracht, die von den Pflegekassen zugelassen sein müssen. Die Dienste rechnen ihre Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten lediglich den Entlastungsbetrag von 125 € als Sachleistung. ¾ Pflegegeld Statt der Sachleistung können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 auch die Geldleistung beantragen. Das setzt voraus, dass die erforderliche Pflege von einer privaten Pflegeperson eigener Wahl sichergestellt wird. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst oder eine dafür anerkannte Beratungsstelle abzurufen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. ¾ Kombination von Geld- und Sachleistung Eine Kombination beider Leistungen ist möglich, wenn zusätzlich zur Pflege durch

26 Angebote in Form von Betreuung zu Hause („Angebote zur Unterstützung im Alltag“), in einer Betreuungsgruppe oder in der Tagespflege in Anspruch genommen werden. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen der Grundpflege durch einen Pflegedienst oder als Zuschuss bei vollstationärer Pflege (im Pflegeheim) in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zum Thema Alltagsunterstützung sowie Informationsmaterial erhalten Sie im Pflegebüro. ¾ Pflegehilfsmittel Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden bis zu 40 € pro Monat für alle Pflegegrade übernommen. Technische Hilfsmittel wie Krankenbetten, Rollstühle oder Hebegeräte werden vorrangig leihweise und somit zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt. ¾ Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohneinrichtungen Neben einer einmaligen Starthilfe bei der Finanzierung von ambulanten Pflege-Wohngruppen von 2.500 € pro pflegebedürftiger Person gibt es einen regelmäßigen Wohngruppenzuschlag. So erhält jede/-r pflegebedürftige Bewohner*in monatlich 214 €, sofern mindestens 3 Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung leben. ¾ Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der Pflegesachleistung und dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Übernommen wird auch die notwendige Beförderung zur Einrichtung und zurück. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind privat zu tragen, können aber aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden. ¾ Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder noch nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Dies kann z. B. im Anschluss an eine stationäre Behandlung in einer Klinik oder in sonstigen Situationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist, der Fall sein. Die Pflegekasse erstattet für die Pflegegrade 2 bis 5 Kosten bis zu 1774 € pro Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird für die Zeit des Aufenthalts bis zu 50 % weitergezahlt. Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind kombinierbar: In diesem Fall verlängert sich der Anspruch auf bis zu 8 Wochen und erhöht sich der Höchstanspruch auf 3386 € (1774 € + 1.612 €). ¾ Entlastungsbetrag Pflegebedürftigen aller Pflegegrade steht ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zur Verfügung. Diese Leistung ist zweckgebunden und kann für niedrigschwellige

27 person regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und mindestens 10 Stunden pflegt und noch keine volle Altersrente erhält. Betreut eine Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige, können die Pflegezeiten addiert werden. Während der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten besteht für Pflegepersonen auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Möchten Pflegepersonen nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren, haben sie ggf. Anspruch auf Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes. Leistungen bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim Beim Umzug in ein Pflegeheim haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Pflege in einer stationären Einrichtung. Die Leistungen sind je nach Pflegegrad gestaffelt, der zu leistende Eigenanteil ist jedoch auf die Einrichtung bezogen für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Die Pflegekassenleistungen werden direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von monatlich 125 €. ¾ Private Vorsorge Jedes Mitglied einer gesetzlichen Pflegeversicherung hat die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese private Vorsorge wird vom Staat mit 5 € monatlich bzw. 60 € pro Jahr gefördert. ¾ Wohnraumanpassung Um die Wohnung der/des Pflegebedürftigen an die individuellen und/oder pflegerischen Erfordernisse anzupassen, bezuschusst die Pflegekasse in der Regel einmalig Um- oder Einbauten bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammenwohnen, können bis zu 16.000 € erhalten. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei den Wohnberatungsstellen und im Pflegebüro (vgl. Kapitel 3.1). Dort ist auch eine Broschüre zum Thema Wohnraumanpassung erhältlich. ¾ Pflegekurse Verschiedene Pflegedienste bieten auf Nachfrage unentgeltliche Pflegekurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten (zum Beispiel Demenz) für Pflegepersonen an. Hier werden Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt. Auf Wunsch kann die Schulung auch individuell in der häuslichen Umgebung der/des Pflegebedürftigen stattfinden. Bitte fragen Sie bei den Pflegediensten bzw. Ihrer Pflegekasse nach! Zudem bietet das Universitätsklinikum Marburg regelmäßig Kurse an: Nähere Information und Anmeldung telefonisch unter 06421 586-5700 bzw. per E-Mail marjan.santvliet@ uk-gm.de ¾ Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson Die Pflegekassen leisten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflege-

28 *1 Zusätzlich können bis zu 50 % des nicht verbrauchten Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. *2 Z usätzlich darf ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch lässt sich der Leistungsanspruch auf 3.224 € verdoppeln. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen hälftig weitergezahlt. *3 Bei wenigstens 10 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht. *4 Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil: 1. Jahr: 15 %, 2. Jahr 30 %, 3. Jahr 50 %, ab dem 4. Jahr 75 % Leistungen der Pflegeversicherung seit 01.01.2024 Leistungen Pflegegrad 1 Häusliche Pflege €/Monat Pflegegeld – Pflegesachleistung – Verhinderungspflege € *1 – Kurzzeitpflege € *2 – Teilstationäre Pflege €/Monat – Vollstationäre Pflege €/Monat *4 125 Entlastungsbetrag €/Monat 125 Wohnumfeldverbesserung €/Maßnahme 4.000 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch €/Monat 40 Technische Pflegehilfsmittel (Rollator, Pflegebett ...) Wohngruppenzuschlag €/Monat 214 Beratung in der Häuslichkeit Anspruch 2x jährlich Pflegekurse für Pflegepersonen Anspruch Rentenbeiträge für Pflegepersonen €/Monat *3 –

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