Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Sankt Wendel

Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall www.sankt-wendel.de

Fragen Sie uns, wir beraten Sie! Bestattungsvorsorge – eine Sorge weniger – • Vorsorge bedeutet, selbst zu bestimmen • Vorsorge bedeutet, Notwendiges zu regeln • Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen • Vorsorge bedeutet, Angehörige zu entlasten Jeder Mensch ist etwas Besonderes. Jeder Abschied auch. EIN MENSCH  EIN LEBEN  EIN ABSCHIED Print/Plot: EPS, PDF, AI Inh. Bernd und Daniel Naumann Hospitalstraße 33, 66606 St. Wendel Telefon 06851 / 24 91

1 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Friedhöfe sind Orte der Trauer und des Abschiednehmens, Orte, die uns an Geschichten und Geschichte zurückdenken lassen, an liebe Verwandte und Freunde, die man verloren hat. Es sind Stätten ganz privaten und sehr persönlichen Trauerns und zugleich historische Mahnmale. Sie spiegeln wider, dass der Tod zum Leben gehört und erzählen manches vom kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Stadt. Durch den gesellschaftlichen und demographischen Wandel verändert sich auch die geistige Haltung in Bezug auf unsere Friedhöfe. So sind in der heutigen Zeit besonders kleinere, pflegeleichtere oder komplett pflegefreie Grabstätten gefragt. Dieser Entwicklung und den damit verbundenen Wünschen versuchen wir nachzukommen und gleichzeitig, die historisch geprägten und wertvollen Friedhofsanlagen zu erhalten. Unser Ziel ist es, eine zeitgemäße Friedhofskultur zu schaffen und den Friedhof als Ort der Begegnung zu fördern. Obwohl uns das Thema Tod fast täglich begegnet, schieben wir den Gedanken an den eigenen Tod oder den eines Familienmitgliedes meist weit weg. Wenn dann plötzlich ein Todesfall eintritt, stellt er Angehörige und Hinterbliebene vor große Herausforderungen. Zum Schmerz über den Verlust kommt die Belastung, wichtige Entscheidungen treffen zu müssen, die keinen Aufschub dulden. Entscheidungen, über deren Reichweite man sich in diesem Moment der Trauer vielleicht gar nicht bewusst ist. Unsere Friedhofsbroschüre gibt Ihnen eine erste Orientierungshilfe an die Hand, so dass Sie sich einen Überblick verschaffen können, was im Trauerfall zu tun ist und zeigt die vielfältigen Grabarten und Bestattungsformen auf, die Ihnen in St. Wendel zur Verfügung stehen. Sie soll Ihnen sowohl in der konkreten Situation Hilfe bieten als auch vorbeugend unterschiedliche Wege aufzeigen. Sie ist Wegweiser, aber auch Trauerbegleiter und Trostspender zugleich. Vorwort des Bürgermeisters Ihr Peter Klär Bürgermeister Friedhof St. Wendel 1 Vorwort des Bürgermeisters

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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Bürgermeisters 1 St. Wendeler Friedhofsgeschichte 5 Was ist im Trauerfall zu erledigen? 7 Bestattungsarten 10 Entscheidunghilfe 11 Fragen und Antworten 13 Allgemeine Infos, Friedhofsübersicht mit Bestattungsmöglichkeiten 14 Ausblick zur Entwicklung der Friedhöfe in der Kreisstadt St. Wendel 20 Inserentenverzeichnis / Impressum 21 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! RATGEBER FÜR DEN STERBE- UND TRAUERFALL www.sankt-wendel.de 3 Inhaltsverzeichnis

Seelsorge spielt bei jedem Trauerfall eine wichtige Rolle, da sie den Trauernden helfen kann, ihre Gefühle und Emotionen zu verarbeiten und mit dem Verlust umzugehen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, den Bedürfnissen der Trauernden zuzuhören, sie zu unterstützen und ihnen Trost zu spenden. Sie helfen den Betroffenen, die verschiedenen Phasen der Trauer zu durchlaufen und sich langsam auf den Weg der Genesung zu begeben. Die Seelsorge kann in diesem Prozess als Begleitung und Unterstützung dienen, um die Trauer zu bewältigen und den Verlust zu akzeptieren. Evangelische Kirche in St. Wendel SEELSORGERLICH – EINFÜHLSAM – KOMPETENT Wenn jemand stirbt, hinterlässt er oder sie eine große Lücke. Wir müssen uns dann damit auseinandersetzen, was der Verstorbene für uns bedeutet hat und wie wir ohne ihn oder sie weiterleben können und wollen. Wir begleiten Sie auf dem Weg der Trauer, der oft schon beginnt, bevor der Mensch gestorben ist. Wir bieten Ihnen: - Sterbebegleitung - Aussegnung im Trauerhaus - Trauergespräch und Vorbereitung des individuellen Abschiedsgottesdienstes - einen würdevollen Trauergottesdienst - und wenn gewünscht eine weiterführende seelsorgerliche Begleitung So erreichen Sie uns: Ev. Gesamtkirchengemeinde St. Wendel Beethovenstraße 1, 66606 St. Wendel 06851/2500, E-Mail: st.wendel@ekir.de WIR BEGLEITEN SIE IN SCHWIERIGEN LEBENSSITUATIONEN! Wir sind für Sie da! Pfarrbüro an der Basilika in St. Wendel Fruchtmarkt 19, 66606 St. Wendel Telefon: 06851/93 97 00 Telefax: 06851/93 97 019 E-Mail: pfarramt@pg-wnd.de Internet: www.pg-wnd.de TROST & UNTERSTÜTZUNG IM TRAUERFALL

5 Schon im Jahr 1811 gab es erste Überlegungen den alten Friedhof in der heutigen Balduinstraße wegen Platzmangels zu verlegen. Es wurde ein Grundstück in der heutigen Werschweilerstraße vom Kaufmann Philipp Cetto erworben. Erst 1816 konnte mit der Umsetzung begonnen werden, 1819 erfolgte die Fertigstellung. Auch das Friedhofsportal wurde in dieser Zeit gebaut. Aufgrund der wachsenden Bevölkerung wurden schon in den Jahren 1865, 1875, 1886 und 1907 Erweiterungen des Friedhofs vorgenommen. Im Jahre 1952 / 53 wurde die Leichenhalle auf dem Friedhof erbaut. In der heutigen Zeit ist es gerade für die junge Generation unvorstellbar, welch ein Grauen Kriege mit sich ziehen. Damit die gefallenen Soldaten, getötete Zivilisten, Bombenopfer und nicht zuletzt die Zwangsarbeiter nicht in Vergessenheit geraten, hat die Stadt St. Wendel es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Menschen ein Ehrenfeld im Sinne von Grabstätten und Denkmälern zu errichten. Das heutige Saarland und St. Wendel waren als Grenzregion im Deutsch-Französischen Krieg 1870 / 71 besonderes belastet. Gerade daraus resultiert die Notwendigkeit dieser Menschen zu gedenken, auf einem Ehrenfeld oder zumindest auf einer Gedenktafel. Im Jahre 1911 St. Wendeler Friedhofsgeschichte wurde ein Denkmal vor dem Friedhof aufgestellt (Anm. Adlersäule vor der Friedhofsmauer). Der Erste Weltkrieg war ein Konflikt von globaler Bedeutung, der zwischen 1914 und 1918 stattfand und Millionen von Menschenleben forderte. Alleine 180 St. Wendeler fanden als Soldaten den Tod. Auf dem St. Wendeler Friedhof wurden während des Ersten Weltkriegs deutsche und französische Soldaten, sowie russische Kriegsgefangene bestattet. Im Jahre 1924 wurde der Ehrenfriedhof nochmals umgestaltet und ein Gedenkstein für die Gefallenen der Stadt errichtet. Mit dem Überfall auf Polen am 1. Sep- tember 1939 begann der Zweite Weltkrieg. Nach einer Aufstellung im Juni 1948 hatten während des Zweiten Weltkrieges 1.575 St. Wendeler im Kriegseinsatz gestanden. In St. Wendel waren 26 Kriegsgefangene und 51 Fremdarbeiter gestorben, auf dem Friedhof lagen 475 deutsche und 71 alliierte Soldaten. Diese wurden ebenfalls auf einem Ehrenfeld auf dem St. Wendeler Friedhof bestattet. Ca. 3.600 Gräber sind Stand heute auf dem St. Wendeler Friedhof vergeben. Adlersäule vor der Friedhofsmauer Friedhof in St. Wendel 5 St. Wendeler Friedhofsgeschichte

6 Mommstraße 9 - 11 66606 St. Wendel Telefon: 06851 80283-0 E-Mail: info@intaxa.eu www.intaxa.eu > Beratung in Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerangelegenheiten > Beratung bei Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung > Steuerliche Beratung in allen Steuerfragen intaxa Steuerberatungsgesellschaft Scheid Schwalbach Rohner Eltner Kiefer PartG mbB intaxa Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ihre IMMOBILIENMAKLER vor Ort…! VERTRAUENSVOLL PROFESSIONELL VERSCHWIEGEN Ihr Partner bei allen Fragen rund um Ihre Immobillie…! Wir stehen Ihnen hilfreich und unterstützend zur Seite • Kostenfreie Beratung • Preisfindung in Form einer Immobilienbewertung • Professionelle Abwicklung beim Verkauf Ihrer Immobilie • Komplette Betreuung von der Immobilienaufnahme bis zum Notar RE/MAX Ideal Immobilien Schreiter & Collegen GmbH Mommstraße 5, 66606 St. Wendel www.remax-ideal-wnd.de 06851 / 979 00 - 0 E-Mail: ideal@remax.de Unser Makler- und Vertriebsteam ist für Sie da! Ihre IMMOBILIENMAKLER vor Ort…! VERTRAUENSVOLL PROFESSIONELL VERSCHWIEGEN Ihr Partner bei allen Fragen rund um Ihre Immobillie…! Wir stehen Ihnen hilfreich und unterstützend zur Seite • Kostenfreie Beratung Preisfindung in Form einer Immobilienbewertung Professionelle Abwicklung beim Verkauf Ihrer Immobilie • Komplette Betreuung von der Immobilienaufnahme bis zum Notar RE/MAX Ideal Immobilien Schreiter & Collegen GmbH Mommstraße 5, 66606 St. Wendel www.remax-ideal-wnd.de 06851 / 979 00 - 0 E-Mail: ideal@remax.de Unser Makler- und Vertriebsteam ist für Sie da! Ihre IMMOBILIENMAKLER vor Ort…! VERTRAUENSVOLL PROFESSIONELL VERSCHWIEGEN Ihr Partner bei allen Fragen rund um Ihre Immobillie…! Wir stehen Ihnen hilfreich und unterstützend zur Seite • Kostenfreie Beratung • Preisfindung in Form einer Immobilienbewertung • Professionelle Abwicklung beim Verkauf Ihrer Immobilie • Komplette Betreuung von der Immobilienaufnahme bis zum Notar RE/MAX Ideal Immobilien Schreiter & Collegen GmbH Mommstraße 5, 66606 St. Wendel www.remax-ideal-wnd.de 06851 / 979 00 - 0 E-Mail: ideal@remax.de Unser Makler- und Vertriebsteam ist für Sie da!

7 Was ist im Trauerfall zu erledigen? Was ist zu tun? Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den Verlust eines nahestehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft, entspre- chend den an Sie gerichteten Wünschen, die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, die Erledigung der Forma- litäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Kranken- häusern. Die Anzeige eines Sterbefalls kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Anzeige beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen ein- getreten ist. Für die Kreisstadt St. Wen- del ist dies das Standesamt im Rathaus am Dom in St. Wendel (Telefon: 06851 809- 1915). Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen. Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland Grundsätzlich können Sie einen Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, mit der dort ausgestellten Urkunde (ggf. mit Übersetzung) in Deutschland nachweisen. Darüber hinaus besteht aber die Möglichkeit, den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staats- angehörigkeit besitzt. Für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses wenden Sie sich bitte an die Ortspolizeibehörde St. Wendel. Dieser wird bei der Überführung von Lei- chen ins Ausland benötigt. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: ■■ Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes ■■ bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden ■■ bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben! Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. Friedhof in Hoof 7 Was ist im Trauerfall zu erledigen?

© auremar / AdobeStock © studio v-zwoelf / AdobeStock 8 Restaurant Felsenmühle Kockler GmbH Kelsweilerstraße 54 66606 St. Wendel Telefon: 06851 6510 www.felsenmuehle.net Trauer- und Familienfeiern bis 135 Personen, 40 Parkplätze direkt am Haus, barrierefreier Zugang zur Gaststätte, sowie den Toilettenanlagen Entrümpelung von Häusern, Kellern, Garagen, Haushaltsauflösung Ihr zuverlässiger Partner in der Gemeinde Schiffweiler und im Saarland FA. WILLIM GbR In der Schlanggasse 6 • 66578 Schiffweiler Mobil: 0177-3 28 18 51

9 Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen: ■■ Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners ■■ bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk ■■ bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Weiterhin ist an folgendes zu denken: ■■ Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung ■■ Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) ■■ Sarg auswählen ■■ Angehörige und Freunde benachrichtigen ■■ Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde usw.) ■■ Den Pfarrer oder Trauerredner über die verstorbene Person informieren ■■ Für Leichenschmaus Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren ■■ An Trauerkleidung denken ■■ Zeitungsanzeige (Nachruf) verfassen und bestellen, Termin- absprache mit Druckerei ■■ Mit Versicherungen bzw. Sterbekasse abrechnen ■■ Den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden ■■ Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen ■■ Rentenanspruch geltend machen ■■ Beamtenversorgung und Zusatz- versicherung beantragen ■■ Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden ■■ Erbschein beantragen und evtl. Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) ■■ Wohnung kündigen, Übergabe regeln ■■ Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ■■ Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden ■■ Post umbestellen ■■ Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern ■■ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ■■ Vereinsmitgliedschaften kündigen ■■ Abstellen von Gas und Wasser ■■ Heizungsanlage regulieren ■■ Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuer- berater, Notar einschalten © Robert Kneschke / AdobeStock 9 Was ist im Trauerfall zu erledigen?

Bestattungsarten Was ist eine Erdbestattung? ■■ Traditionellste Bestattungsart ■■ Leichnam des/ der Verstorbenen wird in einem Sarg in die Erde beigesetzt ■■ Eine Kremation findet nicht statt ■■ Die Trauerfeier findet vor oder nach der Beerdigung statt ■■ Bevor der Sarg in die Erde eingelassen wird findet noch eine Verabschiedung statt Hierbei wird unterschieden zwischen Einzelgrabstätten, Familiengrabstätten und Rasengrabstätten sowie anonymen Einzelgrabstätten. Erdbestattung ■■ Einzelgrab ■■ Familiengrab Feuerbestattung ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnengemeinschaftsgrab ■■ Anonymes Einzelgrab ■■ Anonymes Urnengrab ■■ Urnenbaumgrab ■■ Urnennische Was ist eine Feuerbestattung? ■■ Eine Kremation findet statt ■■ Leichnam wird in einem speziellen Krematoriumssarg verbrannt ■■ Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne in die Erde /Stele beigesetzt ■■ Verabschiedung am Urnengrab hängt von der Bestattungsart ab Hierbei wird unterschieden zwischen Urnengrabstätten, anonymen Urnengrab- stätten, Urnennischen (alternative Be- griffe: Urnenstele / Urnenwand), Urnen- baum- sowie Urnenrasengrabstätten. 10 Bestattungsarten

11 Nach einem Todesfall müssen Sie sich der Frage stellen, ob es sich bei der Bestattung um eine Feuerbestattung oder um eine Erdbestattung handeln soll. Die traditionellste Bestattungsart in Deutschland ist die Erdbestattung. Bei der Wahl einer Bestattungsart sollten Sie sich in erster Linie nach den Wünschen des Toten richten, falls Sie diese kennen. Entscheidungshilfe Grab für mehrere Personen verlängerbar Feuer- bestattung selbst pflegen selbst pflegen pflegefrei pflegefrei Grab für 1 Person Rasengrab Urnenwahl- grab (für max. 4 Personen) Urnenbaumgrab Urnenrasengrab Urnennische Urnengemeinschaftsgrab nicht verlängerbar Einzelgrab Familiengrab nicht verlängerbar nicht verlängerbar verlängerbar Erdbestattung © Johanna Mühlbauer / AdobeStock 11 Entscheidungshilfe

12 Wir begleiten die Verstorbenen auf ihrem letzten Weg FEUERBESTATTUNGEN IM IGNARIUM HOCHWALD INDIVIDUELLER ABSCHIED IN WÜRDEVOLLER ATMOSPHÄRE www.domino-click.de ABSCHIED Den Wunsch nach einem pietätvollen Abschied zu erfüllen, ist unser Auftrag. Die Würde des uns anvertrauten Verstorbenen zu wahren, ist unsere Pflicht. Ob in wohltuender Distanz oder in begleitender Nähe: die Feuerbestattung im Ignarium ist ein wichtiger Schritt zum endgültigen Abschied, der vertrauensvoll in unsere Obhut gegeben werden kann. In der Art der menschlichen Begegnung und der Gestaltung unseres Trauerraumes entsteht schützende Geborgenheit. Eine Trauerfeier im Ignarium kann vielfältig gestaltet werden. Ob in bescheidener Zurückhaltung und Stille oder in Reichtum an liebevoller Erinnerung - dem Verstorbenen kann in ganz persönlicher Art und Weise gedacht werden. Auf Wunsch können Angehörige den letzten Weg des Verstorbenen begleiten und bei der Sargeinfuhr anwesend sein. FEUERBESTATTUNG Vielleicht haben Sie gerade den Tod eines lieben Menschen zu verschmerzen und stehen in der traurigen Pflicht, eine Entscheidung über die Bestattungsform zu treffen? Vielleicht möchten Sie sich grundsätzlich über die Feuerbestattung informieren, um eine Willenserklärung für den Fall Ihres Todes vorzubereiten? Um eine Entscheidung über eine Erd- oder Feuerbestattung kompetent treffen zu können, sollten Sie sich zunächst grundlegend informieren. Weiterführende Informationen zum Thema Feuerbestattung erhalten Sie auf unserer Webseite: www.ignarium.de. Ignarium Hochwald GmbH | Zum Grafenwald | Im Sangenbruch 18 | D-54411 Hermeskeil Telefon: +49 (06503) 95 222 - 0 | Telefax: +49 (06503) 95 222 - 22 | info@ignarium.de | www.ignarium.de Wir begleiten die Verstorbenen auf ihrem letzten Weg FEUERBESTATTUNGEN IM IGNARIUM HOCHWALD INDIVIDUELLER ABSCHIED IN WÜRDEVOLLER ATMOSPHÄRE www.domino-click.de ABSCHIED Den Wunsch nach einem pietätvollen Abschied zu erfüllen, ist unser Auftrag. Die Würde des uns anvertrauten Verstorbenen zu wahren, ist unsere Pflicht. Ob in wohltuender Distanz oder in begleitender Nähe: die Feuerbestattung im Ignarium ist ein wichtiger Schritt zum endgültigen Abschied, der vertrauensvoll in unsere Obhut gegeben werden kann. In der Art der menschlichen Begegnung und der Gestaltung unseres Trauerraumes entsteht schützende Geborgenheit. Eine Trauerfeier im Ignarium kann vielfältig gestaltet werden. 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13 Fragen und Antworten 1. Wer bestimmt grundsätzlich Bestattungsart und Bestattungsort? Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestat- tung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. 2. Kann man überhaupt auf einem Friedhof seiner Wahl bestattet werden? Jeder St. Wendeler Bürger kann auf jedem St. Wendeler Friedhof bestattet werden. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3. Wer legt den Termin der Trauerfeier fest? Die Termine für die Bestattung, Trauerfeier oder Urnenbeisetzung werden in Absprache zwischen den Angehörigen und ihrem Bestatter, dem Geistlichen bzw. Trauerredner und der Friedhofsverwaltung festgelegt. 4. Soll eine kirchliche Beerdigung stattfinden? War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z. B. Evangelische Landeskirche, Römisch-katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familien- bücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung ge- wünscht wird, ist das beauftragte Be- stattungsunternehmen auf Wunsch ger- ne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. 5. Kann der Sarg in der Aussegnungshalle offen aufgebahrt werden? Nein, nach dem Friedhofs- und Bestat- tungsgesetz ist die öffentliche Aufbahrung untersagt. Für die Abschiednahme am offenen Sarg gibt es besondere Auf- bahrungsräume, die auf den verschiedenen Friedhöfen zur Verfügung gestellt werden. 6. Können sich Familienmitglieder an der Gestaltung der Trauerfeier beteiligen? Familienmitglieder können sich selbstverständlich an der Gestaltung der Trauerfeier beteiligen. Dazu bedarf es jedoch der Absprache mit dem Trauer- redner. Auch können besondere Musik- wünsche während der Trauerfeier erfüllt werden. In jedem Fall sollten klare Vorstellungen bestehen über Art und Umfang des eigenen Beitrags und der Wunsch sollte möglichst frühzeitig dem Bestatter Ihrer Wahl vorgetragen werden. 7. Können Sarg oder Urne selbst zur Grabstätte getragen werden? Sarg- und Urnenträger werden grund- sätzlich vom Bestatter gestellt. Im Falle einer anderen von den Angehörigen beabsichtigten Regelung muss dies abgestimmt werden. Das Versenken des Sarges und der Urne ist aus Sicherheitsgründen nur durch die Fachkräfte möglich. 8. Welche Bestattungsarten gibt es? Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Eine Entscheidungshilfe entnehmen Sie bitte dieser Broschüre. © Kzenon / AdobeStock Für alle mit der Bestattung zusam- menhängenden Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich gerne an das dafür zuständige Umweltamt, Fachbereich Friedhof, Am Sport- zentrum in St. Wendel, Telefon: 06851 809-1660, -1662 oder -1664. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten erteilt. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform anhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch gerne Auskunft gegeben werden. 13 Fragen und Antworten

Allgemeines zu den Friedhöfen Die Kreisstadt St. Wendel unterhält zurzeit 16 Friedhöfe sowie 14 Friedhofshallen. Die Friedhöfe sind von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang für den Besuch geöffnet. Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen oder außerhalb der Öffnungszeiten gestatten. Besonderheiten Von 1. November bis 1. April ist die Was- serversorgung auf den Friedhöfen ab- gestellt. Verhalten auf den Friedhöfen Auf den Friedhöfen ist insbesondere u.a. folgendes nicht gestattet: ■■ das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen (ausgenommen sind entsprechende Rollstühle) ■■ Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern ■■ Tiere unangeleint mitzubringen ■■ Kinder unter zwölf Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten Überblick über die Friedhöfe der Kreisstadt St. Wendel Hauptfriedhof St. Wendel Am Friedhof 66606 St. Wendel Fläche 80.238 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab / anonymes Einzelgrab ■■ Familiengrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab / anonymes Urnenerdgrab ■■ Urnengemeinschaftsgrab ■■ Urnenbaumgrab ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Bliesen Friedhofstraße 66606 St. Wendel / Bliesen Fläche 21.836 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof St. Wendel Friedhof Bliesen 14 Allgemeines zu den Friedhöfen

15 Friedhof Bubach Krottelbacher Straße 66606 St. Wendel / Bubach Fläche 4.743 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Dörrenbach Lautenbacher Straße 66606 St. Wendel / Dörrenbach Fläche 3.583 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Hoof Bruchwiesstraße 66606 St. Wendel / Hoof Fläche 5.479 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Hoof Friedhof Dörrenbach Friedhof Bubach 15 Allgemeines zu den Friedhöfen

Friedhof Leitersweiler Friedhofsweg 66606 St. Wendel / Leitersweiler Fläche 4.018 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Marth Am Kehrberg 66606 St. Wendel / Marth Fläche 3.689 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Niederkirchen Ebereschenstraße 66606 St. Wendel / Niederkirchen Fläche 7.516 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Leitersweiler Friedhof Marth Friedhof Niederkirchen 16 Allgemeines zu den Friedhöfen

17 Friedhof Niederlinxweiler Zum Wischling 66606 St. Wendel / Niederlinxweiler Fläche 8.239 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Oberlinxweiler Im Weidenfeld 66606 St. Wendel / Oberlinxweiler Fläche 15.715 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Osterbrücken In der Brombach 66606 St. Wendel / Osterbrücken Fläche 4.160 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Niederlinxweiler Friedhof Oberlinxweiler Friedhof Osterbrücken 17 Allgemeines zu den Friedhöfen

Friedhof Remmesweiler Auf der Hell 66606 St. Wendel / Remmesweiler Fläche 5.594 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Saal Kuseler Straße 66606 St. Wendel / Saal Fläche 2.997 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Urweiler In der Metz 66606 St. Wendel / Urweiler Fläche 10.620 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Remmesweiler Friedhof Saal Friedhof Urweiler 18 Allgemeines zu den Friedhöfen

19 Friedhof Werschweiler Urweg 66606 St. Wendel / Werschweiler Fläche 3.270 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab (in absehbarer Zeit) ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Winterbach Lebacher Straße 66606 St. Wendel / Winterbach Fläche 13.962 m² Grabarten: ■■ Einzelgrab ■■ Rasengrab ■■ Urnenerdgrab ■■ Urnenbaumgrab ■■ Urnenrasengrab ■■ Urnennische Friedhof Werschweiler Friedhof Winterbach 19 Allgemeines zu den Friedhöfen © zwiebackesser / AdobeStock

20 Ausblick zur Entwicklung der Friedhöfe in der Kreisstadt St. Wendel Ausblick zur Entwicklung der Friedhöfe in der Kreisstadt St. Wendel Bereits im Dezember 2022 wurde vom Stadtrat der Kreisstadt St. Wendel eine neue Friedhofssatzung, sowie eine dazugehörige Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Durch die Verabschiedung ergaben sich einige Änderungen an den Bestattungsarten. Auf allen Friedhöfen besteht ab sofort die Möglichkeit Angehörige in einem Urnenrasengrab zu bestatten. Dies bedeutet für die Nutzungsberechtigten, dass ein Grab überhaupt nicht gepflegt werden muss, aber auch gleichzeitig, dass keine persönlichen Zeichen des Gedenkens an der Grabstelle erlaubt sind. Einzig ein Grabstein in vorgeschriebenen Maßen muss aufgestellt werden. Auf dem Friedhof in der Kreisstadt St. Wen- del wurde zudem ein Feld für die Einzelbestattung der Sternenkinder festgelegt. Sollten Eltern demnach in Zukunft keinen Gebrauch des Bestattungsangebotes der Marienhausklinik machen, besteht ab sofort auch die Möglichkeit die Sternenkinder in diesem Feld in einer separaten Bestattung beisetzen zu lassen. Die Gebühren für die Überlassung der Grabfläche läuft über den Gebührentatbestand „Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr“. Gebühren fallen dann nur für die Bestattung an sowie gegebenenfalls. für die Nutzung der Trauerhallen. Des Weiteren wird in den kommenden Jahren auf allen Friedhöfen eine Fläche für Baumbestattungen angelegt. Auf welchen Friedhöfen gestartet wird, steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Für weitere Informationen zu dem Thema Baumbestattungen können Sie jederzeit bei der Kreisstadt St. Wendel nachfragen. Eine weitere Neuerung ist die Gebührenhöhe für die zweistelligen Grabstellen (Familiengrab). Aufgrund dessen, dass die deutsche Friedhofskultur im Jahre 2020 von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden ist, möchte auch die Kreisstadt St. Wendel wieder vermehrt Bestattungen in ursprüngliche Sargwahlgrabstätten un- terstützen. Hierzu wurde in der Satzung vereinbart, dass die Gebühr für ein zweistelliges Sargwahlgrab bei 900 Euro zzgl. der Bestattungsgebühren und Trauer- hallengebühren beträgt. Diese Bestattungsart hat die Eigenschaft, dass die erworbene Grabstelle von den Nutzungsberechtigten selbst unterhalten und gepflegt werden muss. Des Weiteren sind Vorschriften zur Grabsteingestaltung in Gegensatz zu den restlichen Bestattungsarten kaum vorhanden, sodass hier wieder eine individuelle Gestaltung von Grabstätten entstehen kann. Eine weitere Neuerung zum Jahreswechsel 2022 / 2023 ist die Personalisierung der Friedhofsverwaltung in der Straße „Am Sportzentrum“. Grundsätzlich stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung von montags bis freitags 07:00 bis 15:30 Uhr Personen im Verwaltungsgebäude als Ansprechpartner für alle Themen rund um Friedhöfe und Bestattungen zur Verfügung. © eyetronic / AdobeStock

3 Branche Kunde Seite Bestattung n Beerdigungsinstitut Wolfgang Born n Dubreuil Haus der Stille St. Wendel n Ignarium Hochwald GmbH 2 U2 12 Entrümpelung n Fa. Willim GbR 8 Grabmale n Martin Trapp, Bildhauermeister 2 Hausmeisterservice n Stefan Drews, Hausmeisterservice- Entrümpelung n Your Caretaker Industrie- und Hausmeisterservice 2 2 Immobilien n RE/MAX Ideal Immobilien Schreiter & Collegen GmbH 6 Kirche n Evangelische Gesamtkirchengemeinde St. Wendel n Pfarreien Gemeinschaft St. Wendel 4 4 Restaurant n Restaurant Felsenmühle Kockler GmbH 8 Steuerberatung n intaxa Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung 6 Weitere Informationen erhalten Sie unter www.total-lokal.de. U = Umschlagseite Inserentenverzeichnis / Impressum 21 Inserentenverzeichnis in Zusammenarbeit mit: Stadt Sankt Wendel, Rathausplatz 1, 66606 Sankt Wendel Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Stadt Sankt Wendel Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh, Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos / Abbildungen: Kreisstadt St. Wendel Titel: © Bonenberger/; B&K, Seite 1: Kreisstadt St. Wendel, Rückseite: © Tom Bayer / AdobeStock Ansonsten steht der Bildnachweis am jeweiligen Foto. IMPRESSUM 66606031 / 3. Auflage / 2023 Druck: SAXOPRINT GmbH Enderstraße 92 c 01277 Dresden Papier: Umschlag: 250 g/m² Bilderdruckpapier glanz Inhalt: 115 g/m² Bilderdruckpapier matt Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. © defpics / AdobeStock

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