Stadt Weinstadt – Ratgeber für den Trauerfall

D e r l e t z t e W e g eine Orientierungshilfe bei trauerfällen

In Zusammenarbeit mit: Stadt Weinstadt – Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Stadtmarketing Marktplatz 1, 71384 Weinstadt Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadt Weinstadt – Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Stadtmarketing Marktplatz 1, 71384 Weinstadt Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Jochen Beglau / Stadt Weinstadt I MP R E S S UM Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info 71384031/2. Auflage/2022 Druck: wicher.print.medien.service. (haftungsbeschränkt) Schloßstr. 8, 07545 Gera Papier: Umschlag: 250 g/m2 Primasett matt Inhalt: 115 g/m2 Primaset matt Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Seite Vorwort 1 Hospiz 2 Auch das Sterben gehört zum Leben 3 Was ist zu tun? 4 Im Falle des Todes … 5 Anzeige beim Standesamt 6 Warum, wann und wie wählt man 6 ein Bestattungsinstitut aus? Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 7 Blumenschmuck und Grabbetreuung 7 Versicherungen, Vereine, Banken 8 Nachlass- und Vorsorgeregelungen 9 Die verschiedenen Formen der Bestattung 10 Friedhöfe in Weinstadt 12 Inserentenverzeichnis 13 eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Inhaltsverzeichnis FLIPPING-BOOK Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! D e r l e t z t e W e g eine Orientierungshilfe bei trauerfällen

1 Der Gedanke an den eigenen Tod oder den naher Angehöriger oder Freunde wird in unserer Gesellschaft möglichst verdrängt. Einem plötzlichen Todesfall stehen die Hinterbliebenen oft recht ratlos und hilflos gegenüber. Sie haben unvermittelt bürokratische, organisatorische und wirtschaftliche Hürden zu überwinden. Zudem sind sie in ihrer Trauer oft nicht fähig, sich Gedanken darüber zu machen, was zu tun ist und an wen man sich zu wenden hat, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. eine Or tierungshilfe bei trauerfällen Vorwort Es kann daher hilfreich sein, einen Ratgeber zur Hand zu haben, der einem in einer solchen Situation zumindest eine erste Orientierung bietet. Die vorliegende Broschüre der Stadt Weinstadt „Ratgeber für den Trauerfall“ kann hierfür eine wertvolle Unterstützung sein. Sie soll bei der Regelung der eig nen Ang legenh iten helfen und den Angehörigen die Beratungen und Entscheidungen erleichtern. Gleichzeitig bietet diese Informationsschrift einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsformen auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Beutelsbach, Endersbach, Großheppach, Schnait und Strümpfelbach. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Publikation ein wenig helfen, in einer schwierigen Situation für Sie persönlich alles Erforderliche in Ihrem Sinne regeln zu können.

Zur Geschichte Aus den ersten Hospizen, die bereits im Mittelalter insbesondere schwerkranke Menschen aufnahmen, entstanden zunächst eine Reihe von Hospitälern. Die sogenannte „Hospizbewegung“ begann in den 1970er Jahren in den USA und Großbritannien und zeigte schon damals einen Wandel im Umgang mit sterbenden Menschen. Circely Saunders, eine englische Sozialarbeiterin, Ärztin und Krankenschwester gründete 1967 das erste „Hospiz“ als ein Haus für sterbende Menschen. Die Hospizbewegung Bis heute hat sich die Hospizbewegung zu einem umfassenden Konzept entwickelt. Abgesehen von individuellen Ausprägungen, die von Gruppe zu Gruppe bzw. von Einrichtung zu Einrichtung verschieden sind, gibt es Kennzeichen, die allen Hospizen gemein sind: • Hospizangebote folgen keinen speziellen Therapiekonzepten und orientieren sich nicht an Krankheitsvorstellungen. Hier steht der sterbende Mensch und seine Angehörigen im Mittelpunkt. • Das Personal besteht neben medizinischen Fachkräften aus SozialarbeiterInnen und SeelsorgerInnen. Alle Mitarbeiter verstehen das Sterben weniger als Krankheit, sondern als eine Lebensphase, die oft mit Krankheit verbunden ist. Gemeinsam bewerkstelligt das Team die vielfältigen Lebensbedürfnisse und unterstützt die Angehörigen. • Die ehrenamtlichen HelferInnen, die einen großen Stellenwert im Hospizbereich einnehmen, integrieren die Sterbebegleitung in den Alltag und ermöglichen den Schwerkranken sowie deren Angehörigen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. • I nsbesondere im Bereich Schmerztherapie hat die Hospizbewegung Bemerkenswertes geleistet. In etwa 95 Prozent aller Fälle wird diese Methode angewandt, um die Schwerkranken zu behandeln. • Eine kontinuierliche Erreichbarkeit von Hospizdiensten gewährleistet, dass die schwerkranken Menschen sich auch zu besonders kritischen Zeiten nicht allein gelassen fühlen. Kontinuität im Hospizdienst bedeutet auch, dass die Teammitglieder über den Tod des Angehörigen hinaus Familie und Verwandte des Verstorbenen begleiten und bei der Trauerarbeit eine helfende Hand reichen. Organisationsformen der Hospizarbeit Ambulante Hospiz-Dienste werden in erster Linie von freiwilligen Helfern getragen. Neben einer intensiven Begleitung betroffener Familien bieten sie eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sowie das nötige Fachwissen, um das körperliche Befinden einzuschätzen und bei Bedarf eine medizinische Betreuung mit einzubeziehen. Mitarbeiter ambulanter Hospiz-Dienste stehen Betroffenen in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie zuhause mit Zuspruch und Hilfe zur Seite. Auch eine stationäre Betreuung (im Hospiz sowie auf Palliativstationen in Krankenhäusern) durch speziell ausgebildete Pflegekräfte in der Palliative Care ist mit Hilfe freiwilliger Helfer möglich. Informationen zu den Hospizangeboten imRems-Murr-Kreis erhalten Sie bei: Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e. V. Spinnerei 44, 71522 Backnang Telefon: 07191 344194-0 Internet: www.hospiz-remsmurr.de 2 eine Orie tierungshilfe bei trauerfällen Hospiz

3 Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Viele hundert Jahre lang war der Tod für unsere Vorfahren ein vertrauter Begleiter, ein Bestandteil ihres Lebens; er wurde akzeptiert und häufig als Erfüllung der letzten Lebensphase empfunden. Heute ist er für viele angsteinflößend und unfassbar. So gehört das Sterben zu den Themen, die viele Menschen meiden. Friedhöfe und Beerdigungen im Wandel Die Ehrung der Verstorbenen jedoch gehört zu den ältesten kulturhistorischen Überlieferungen aus vorchristlicher und christlicher Zeit. Bestandteil des Umgangs mit dem Leben und dem Tod ist es, diese Verehrung nach außen in Form von Grabstätten zu zeigen. Die Gestaltung der Gräber erfordert natürlich das Einhalten bestimmter Regeln, um den Friedhof als einen Ort des Friedens, der Ausgewogenheit und der Geborgenheit erleben zu können. Ein Wandel in der Begräbniskultur dokumentiert sich aber in den immer individueller werdenden Grabsteinen und dem dazugehörigen Grabschmuck, der ein Zeichen für die Einmaligkeit des Verstorbenen und die Verbundenheit der Hinterbliebenen mit ihm ist. Friedhöfe sind in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Das Wort „Friedhof“ bezeichnete früher einen eingefriedeten Raum um eine Kirche, in dem Verfolgte Schutz – also „Frieden“ – fanden. Heute ist er eine Stätte des Gedenkens und der Erinnerung, aber auch ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt Weinstadt. Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit demNützlichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten. Grabmale Asche verweht, Steine erinnern – ein alter Friedhof, vor etwa 60 Jahren fluchtartig verlassen von den Menschen, die einst hier lebten. Das Gras steht kniehoch, Bäume und Büsche sind zu einem dichten Dschungel verwachsen. Bodendecker haben die Wege zum verschwinden gebracht. Einzelne Grabsteine sind schräg in den Boden eingesunken, einige umgestürzt. Trotzdem kommen immer wieder Besucher hierher, die sich noch an die Menschen erinnern, denen hier ein Grabmal gesetzt wurde. Der Blick auf diesen verlassenen Friedhof zeigt, welche elementare Bedeutung das Grabmal in unserer Kultur als letztes Denkmal für einen geliebten Menschen hat. Und auch, wenn „das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, in den Herzen der Mitmenschen steht“ (Albert Schweitzer), ist das Grabdenkmal eine Ehrung des Verstorbenen. Der Grund dafür ist sehr einleuchtend: Der Tod ist kein Abschied, sondern der Anfang der Erinnerung. Es dient nicht nur dem Zweck den Verstorbenen zu ehren, es ist auch ein wichtiger Teil der Trauerarbeit und später ein Ort der inneren Zwiesprache mit einem geliebten Menschen. Insofern macht es sicher Sinn, wenn ein gestaltender Handwerker die Besonderheiten des Verstorbenen in seine Arbeit einfließen lässt und ihn so aus der Anonymität der Masse heraushebt. Denn heute gibt es eine große Fülle an verschiedenen Materialien, die sich für eine Begräbnisstätte eignen. Farbe und Form sind dabei nur ein Kriterium, der eigene Geldbeutel sicherlich ein zweites. In jedem Fall aber gilt: Je mehr der Gestalter über den Verstorbenen weiß, desto leichter fällt ihm eine individuelle Gestaltung. Also erzählen sie dem Künstler ruhig von Leistungen des Verstorbenen oder seinen Hobbys. War er ein Mineraliensammler oder ein erfolgreicher Sportler, eine wichtige Achse in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit. All diese Dinge können in die Gestaltung einfließen. Manchmal aber reicht auch ein vor langer Zeit gegebenes Versprechen, wie das eines kleinen Jungen an seine Mutter: „Ich werde dir einen richtigen Hünenstein aufs Grab legen“ – denn Asche verweht. eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Auch das Sterben gehört zum Leben

Aufgabe des Steinmetzes und des Steinbildhauers ist es nunmehr ein Grabmal zu schaffen, welches Ihren Wünschen entspricht und etwas über den Verstorbenen aussagt. Zur Gestaltung werden verschiedene Materialien herangezogen, so zumBeispiel Hart- oder Weichgestein. Durch unterschiedliche Bearbeitungstechniken werden die Faszination und Schönheit des Natursteins sichtbar. Mit Ausdauer, Geschick und viel Kreativität schaffen die Steinmetze und Steinbildhauer ein schönes und aussagekräftiges Grabmal. Natürlich werden sie dabei vonmodernen Maschinen unterstützt. Des Weiteren kümmern sich Steinmetzen um die Erhaltung, Ergänzung und gegebenenfalls Restaurierung bereits vorhandener Grabanlagen. Weitere Betätigungsfelder in diesem Beruf sind Arbeiten an Neubauten, Denkmalpflege, Restaurierung alter Bausubstanzen, Bildhauerarbeiten oder auch die Gestaltung von Gärten oder Außenanlagen. 4 eine Orientierungshi fe bei tra erfällen Auch das Sterben gehört zum Leben Individuelle Grabgestaltung durch Steinmetz und Steinbildhauer Die Handwerkskunst von Steinmetzen und Steinbildhauern überdauert Generationen und ist somit beinahe unvergänglich. Das Material des Natursteins kommt in vielen Bereichen zum Tragen. Ein besonderes Aufgabengebiet ist die Erstellung von Grabdenkmälern, welche individuell gestaltet, beschriftet und aufgestellt werden. Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines nahestehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es für viele Menschen wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die ihnen zur Seite stehen. Die Bestattungsunternehmen können – entsprechend der an sie gerichteten Wünschen – die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen zum größten Teil aber auch selbst durchführen. Die Anzeige eines Sterbefalls kann jedoch nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Denn sonst sind die Angehörigen oft überfordert. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Extremsituation zu meistern – in Ihrem Sinne. Nicht nur, indem Sie Familienmitglieder und Freunde frühzeitig darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind, sondern auch, welche Vorstellungen Sie selbst von Ihrem Fortgehen haben und wie Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden sollen. D e r l e t z t W e g eine Orientierungshilfe bei trauerfälle Was ist zu tun? Bestattungen Tel. 0 71 51 / 96 19 59 www.Bestattungen-Langhammer.de Weinstadt · Remshalden · Stuttgart · Waiblingen · Kernen · Fellbach Tel. 0 71 81 / 8 86 44 88 Winterbach · Schorndorf · Urbach · Berglen · Rudersberg Tag und Nacht erreichbar. T l. . t tt - r. ei st t · e s l e · St tt rt · i li e · er e · Fell c T l. i ter c · Sc r rf · r c · er le · ers er t i .

5 eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Im Falle des Todes … … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführ- ten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Was muss ich sofort regeln? • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. • E in Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen • Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab) • Sarg und Ausstattung auswählen • T ermin für die Trauerfeier und die Beerdigung festlegen; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Verwandte organisieren • A ngehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten • B estattungsablauf besprechenmit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) • Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen • Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern • T raueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben • Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen • Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren • An Trauerkleidung denken Was ist später zu erledigen? • Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen • T od eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen • R entenanspruch geltend machen • Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden • E rbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) • G as und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren • W ohnung kündigen, Übergabe regeln • Z eitungen und Telefon ab- oder umbestellen • G ewerbe abmelden • A uto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden • P ost umbestellen • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen • M itgliedschaften und Abonnements kündigen • Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten • Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen • Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären Seit über 70 Jahren Ihr Bestatter des Vertrauens Vertrauen Sie dem einzigen Meisterbetrieb für Bestattungen in Fellbach, Waiblingen, Kernen, und Umgebung. Wir erledigen alle Formalitäten Erd-, Feuer-, Seebestattungen sowie alternative Bestattungsarten Wir beraten Sie zu Bestattungsvorsorge und -finanzierung FELLBACH Stammhaus: Schwabstr. 6 • August-Brändle-Str. 42 • WAIBLINGEN Anton-Schmidt-Str. 21 • KERNEN Lange Str. 2 www.bestattungen-hofmeister.de Im Trauerfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0711 - 58 24 68

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Hinterbliebenen ist das Standesamt im Rathaus Beutelsbach Zimmer 5, 6, 7 Telefon: 07151 693-0 zuständig. Sprechzeiten des Standesamts Montag, Dienstag, und Freitag von 8 bis 16 Uhr Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr Mittwoch geschlossen Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich, durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer oder das Pflegeheim beim Standesamt anzuzeigen. In der Regel übernimmt dies das beauftragte Bestattungsunternehmen. Erforderliche Urkunden Das macht alles der Bestatter. Gebraucht werden: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV) § 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls Wird ein Sterbefall angezeigt, so soll das Standesamt verlangen, dass ihm 1. die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung, 2. die Geburtsurkunde, 3. ein Nachweis über den letzten Wohnsitz, 4. eine ärztliche Bescheinigung über den Tod des Verstorbenen vorgelegt wird. Auf die Vorlage der nach Nummer 2 erforderlichen Geburtsurkunde kann verzichtet werden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Zusätzlich sollten der Personalausweis und/oder Reisepass des Verstorbenen beim Standesamt abgegeben werden. 6 eine Orientierungshilfe bei tr uerfällen Anzeige beim Standesamt Familientradition und regionale Gesichtspunkte waren früher entscheidend, wenn Angehörige bei einem Todesfall einen Bestatter auszuwählen hatten. Heutzutage wird diese Entscheidung mit dem Einzug in ein Seniorenheim getroffen. Wenn das Heim Empfehlungen ausspricht, sollten sie neutral und fachlich fundiert sein. Keinesfalls darf auf eine Art örtliche Zuständigkeit oder gar Zusammenarbeit hingewiesen werden. Jeder hat hier das Recht, selbst zu entscheiden und auszuwählen. Und jeder Bestatter darf auf jedem Friedhof eine Trauerfeier gestalten. Durch Beratungen zur Bestattungsvorsorge kann sich jeder im Bestattungsinstitut informieren und seine Festlegungen treffen. Auch per Internet können Vorinformationen eingeholt werden. In jedem Fall aber sollte durch das Gespräch mit dem Bestatter eine „Qualitätsprüfung vor Ort“ stattfinden. Die Anforderungen an die Bestattungsinstitute sind gerade durch die Vorsorgegespräche und Veranstaltungen zur Vorsorge in den letzten Jahren stark gestiegen. Hinzu kommen andere Bestattungsformen wie z. B. die anonyme Bestattung, die Seebestattung und die Bestattung in einem „Friedwald“. Viele individuelle Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier gilt es ebenfalls zu besprechen. Solche Festlegungen zu den Abschiedsriten sind in der Regel viel wichtiger als die Frage der Sargauswahl. So bleiben später Erinnerungen wach – unabhängig von der Bestattungsart und demBestattungsort. Entscheiden sollte man sich daher für einen seriösen Bestatter mit transparentem Preis-Leistungsverhältnis und menschlicher sowie fachlicher Kompetenz. Diesem kannman vertrauen, dass er alle festgelegten Inhalte umsetzt. Vereinbaren und gestalten Sie mit ihm die für Sie wichtigen Inhalte und Botschaften an Ihre Angehörigen und Freunde. Besprechen und aktualisieren Sie diese Wünsche mit Ihren Angehörigen und Freunden. Schließen Sie insbesondere Kinder und Enkelkinder dabei nicht aus. D e r l e t z t e W e g eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Warum, wann und wie wählt man ein Bestattungsinstitut aus?

7 Blumenschmuck Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. Grabbetreuung Sie wohnen weit entfernt von der Grabstätte eines Verwandten oder fühlen sich nicht in der Lage, das Grab neu anzulegen und sachgemäß zu pflegen? Grabbetreuer können dies für Sie übernehmen. Nach einer ausführlichen Beratung und der Festsetzung der Leistungen legt das geschulte Personal das Grab an. Die Grabbetreuer wählen – in Absprache mit Ihnen eine Rahmenbepflanzung aus. Dabei achten Sie auf die Lage des Grabes (Sonnen- oder Schattenlage). Zur Anpflanzung zählt auch die Anlage des Grabes in der vorgeschriebenen Größe, und das fachgerechte Anlegen des Grabhügels. Damit das Grab sauber und gepflegt bleibt bedarf es auch einer geeigneten Pflege, die eine ausreichendenBewässerung bis und einen fachmännischen Pflanzenschnitt beinhaltet. Außerdem muss regelmäßig Unkraut entfernt werden. D e r l e t z t e W e g ei e Ori nti rungshilfe bei trauerfällen Blumenschmuck und Grabbetreuung War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Eheregister beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofsverwaltung zu vereinbaren. eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

8 Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Postrentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Rentenversicherung zu stellen. Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder, bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenenfalls für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrecht zu erhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tod ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Haushaltsauflösung Verschiedene Dienstleister können bei einer Haushaltsauflösung helfen. Diverse Fachdienste übernehmen auch die Haushaltsauflösung mit Entrümpelungen, Kleinreparaturen, Wohnungsabnahme und Übergabe an den Vermieter sowie die Entsorgung von Haushaltsgeräten und die Abmeldung von Hausanschlüssen. Außerdem gibt es Fachfirmen, die sich auf die komplette Regelung des Nachlasses spezialisiert haben. Achtung! Möbel oder alter Hausrat sollten niemals achtlos weggeworfen werden. Oftmals sind alte Erinnerungen für Angehörige wichtig oder haben einen besonderen Wert. Sinnvoll ist es außerdem einen Antiquar hinzu zu ziehen, der den Wert des Hausrats korrekt einschätzt und diesen gegebenenfalls für eine bestimmte Summe übernimmt. ei e Ori nti ungshilfe bei trauerfäll n Versicherungen, Vereine, Banken

9 Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. Der Antrag kann entweder beim Nachlassgericht oder bei einemNotar gestellt werden. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. eine Orientieru gshilfe bei trauerfäll n Versicherungen, Vereine, Banken Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht auszuhändigen. Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten käme auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. eine Orientierungshilfe bei trauerfälle Nachlass- und Vorsorgeregelungen

Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren ist die Friedhofsverwaltung im Rathaus. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. Grundsätzlich gilt eine Ruhezeit von 20 Jahren für Erdbestattungen. Die Ruhezeit für Urnengräber beträgt 15 Jahre. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofsordnung der Stadt Weinstadt. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden in Weinstadt beispielsweise folgende Grabstätten unterschieden: • Reihengrabstätten • Wahlgrabstätten • U rnenreihengrabstätten, Baumgräber, Urnengemeinschaftsfeld • Urnenwahlgrabstätten, Kolumbarien, Urnengarten • Anonyme Grabstätten Es besteht hierbei kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgrabstätten, an Urnenwahlgrabstätten, an Ehrengrabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Reihengrabstätten Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Ein Reihengrab gehört zu den kostengünstigen Gräbern. Die Verfügungszeit beträgt 20 Jahre. 10 ine Orie tierungshilf bei trauerfällen Die verschiedenen Formen der Bestattung

11 Wahlgrabstätten Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten als Tiefgräber. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt. Wichtig ist weiterhin, dass schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts der Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen soll, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Urnenreihengrabstätten Die Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Urnenreihengrabstätten werden ausschließlich als Erdurnengräber angeboten. Die Verfügungszeit beträgt 15 Jahre. Folgende Urnenreihengrabstätten werden in Weinstadt angeboten: • Baumgräber • Erdurnenreihengräber • Urnengemeinschaftsfeld • Anonyme Grabstätten Urnenwahlgrabstätten Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Im Einzelnen bietet die Stadt Weinstadt folgende Urnenwahlgrabstätten an: • Erdurnengräber • Urnennische in einer Urnenwand oder Urnenstele • Urnengarten mit Dauerbepflanzung Wichtiger Hinweis: Die Belegung von Urnengrabstätten hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Stadt Weinstadt ist bemüht, der Nachfrage nach neuen Grabarten nachzukommen. Weitere Urnengrabstätten sind in Planung. Einzelheiten teilen Ihnen die Mitarbeiter des Friedhofsamts mit. Sie erreichen das Friedhofsamt Weinstadt unter Telefon: 07151 693-0. eine Orie tierungshilfe bei trauerfällen Die verschiedenen Formen der Bestattung

Die Stadt Weinstadt betreibt insgesamt sechs Friedhöfe in allen Stadtteilen, wobei im Stadtteil Endersbach zwei Friedhöfe unterhalten werden – auf dem alten Friedhof bei der katholischen Kirche werden Bestattungen jedoch nur noch in bereits bestehenden Gräbern vorgenommen. Neben der Durchführung von Bestattungen sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten zu erfüllen. Nicht zu vergessen ist der geregelte Winterdienst, der auch an Sonn- und Feiertagen wahrgenommen werden muss. 12 eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Friedhöfe in Weinstadt Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestattungstermine, die Arbeits- und Einsatzplanung und das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der computerunterstützten Friedhofsdatei und der Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger.

13 Branche Unternehmen Seite Bestattungsinstitute • Bestattungen Langhammer GmbH 4 • Paul Hofmeister GmbH 5 Gärtnerei • Blumen und Gärtnerei Gräter GbR 7 Grabmale • Jakobi Grabmale GmbH 13 Immobilien • Hahn + Keller Immobilien GmbH 13 Krematorium • Krema Bonholz GmbH & Co. KG 13 Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de. eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Inserentenverzeichnis u Eigene Fertigung u Grabmalgestaltung aller Art u Grabmalvorsorge + Grabmalbetreuung u Bildhauerarbeiten u Natursteine u ständig große Auswahl Mitgliedsbetrieb der Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung sowie der Steinmetz + Bildhauer Genossenschaft e.G. 73614 Schorndorf-Haubersbronn •Wieslauftalstr. 99• Tel. (07181) 93813-0• Fax (07181) 93813-25• info@jakobi-grabmale.de•www.jakobi-grabmale.de Das erste private Krematorium in Württemberg ist ein Familienbetrieb in Rutesheim bei Stuttgart. Die Architektur des Gebäudes ist bewusst schlicht gehalten. Die Ethik und Pietät bleiben bewahrt und sind unser oberstes Gebot. Unsere Vorgaben sind, die Verstorbenen innerhalb zwei Werktagen einzuäschern, somit ist eine unmittelbare Rückführung der Urne gewährleistet und ermöglicht eine zeitnahe Urnenbeisetzung. Unsere geschulten und zuverlässigen Mitarbeiter gewährleisten den pietätvollen Ablauf der Einäscherung. Krema Bonholz GmbH & Co. KG Im Bonholz 11 · 71277 Rutesheim · Tel.: 07152-35 16 16 info@krema-bonholz.de · www.krema-bonholz.de Wolken © Nathalie P · adobestock.com Der Verlust eines geliebten Mitmenschen kommt für jeden oft unerwartet und trifft die meisten völlig unvorbereitet. Damit Sie sich in dieser schweren Zeit auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren können, bieten wir Ihnen ein RUNDUM-SORGLOS-PAKET für den Verkauf/Vermietung Ihrer Immobilie an. Damit nach dem Trauerfall Ihr Immobilienverkauf/Vermietung nicht zum Albtraum wird! Marktstraße 56 · 71384 Weinstadt Telefon: 07151 60 40 311 · Fax: 07151 60 40 320 E-Mail: m.hahn@hahn-keller.com www.hahn-keller.com Ihr Experte Regionalleiter Marco Hahn Die komplette Abwicklung wird von kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern bis zum Notartermin und/oder der Übergabe der Immobilie begleitet bzw. übernommen.

D e r l e t z t e W e g eine Orientierungshilfe bei trauerfällen D e r l e t z t e W e g eine Orientierungshilfe bei trauerfällen D e r l e t z t e W e g D e r l e t z t e W e g Vergangen ist nicht vergessen, denn die Erinnerung bleibt.

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