Titelbild Seniorenwegweiser des Landkreises Wunsiedel
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3.4 Häusliche Pflege durch Angehörige oder selbstbeschaffte Pflegekraft

Häusliche Pflege kann durch Angehörige oder selbstbeschaffte Pflegekräfte übernommen werden. In diesem Fall besteht für den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, das sog. Pflegegeld der Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) zu beantragen. Dabei wird zwischen mehreren Pflegegraden unterschieden. Die Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Pflegegrade bildet ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Im MDK sind Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte tätig, die in der Regel Hausbesuche durchführen. Im häuslichen Umfeld wird u. a. festgestellt, welcher konkrete Hilfebedarf bei den Antragstellern besteht. Der MDK erstellt dann aufgrund des Hausbesuches ein Gutachten. Danach ergeht von der Pflegekasse ein Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen können, wenn Sie mit der Feststellung nicht einverstanden sind.

Die Leistungen der Pflegeversicherung erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Pflegekasse, da sich in den letzten Jahren umfangreiche gesetzliche Änderungen ergeben haben.