Titelbild Seniorenwegweiser des Landkreises Wunsiedel
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3.3 Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Was wird gefördert?
Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:

3.3 Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen.

Nähere Auskunft zur Förderung im Eigenwohnraum erhalten Sie beim

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Fachbereich 41 – Wohnraumförderung
Nadine Popp
Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel
Icon Telefon09232 80404
Icon eMailnadine.popp@landkreis-wunsiedel.de

Nähere Auskunft zur Förderung im Mietwohnraum erhalten Sie bei der

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 35 – Wohnungswesen
Herr Wunder
Icon Telefon0921 604-1264
Icon Fax0921 604-41258
Icon eMailwohnungswesen@reg-ofr.bayern.de