3.3 Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Was wird gefördert?
Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen
zur Anpassung von Wohnraum an die Belange
von Menschen mit Behinderung
- im Bestand von Eigenwohnraum sowie
- im Bestand von Mietwohnraum
Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:
- der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,
- der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer
- die Beseitigung von Barrieren.
Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen.
Nähere Auskunft zur Förderung im Eigenwohnraum erhalten Sie beim
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Fachbereich 41 – Wohnraumförderung
Nadine Popp
Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel
09232 80404
nadine.popp@landkreis-wunsiedel.de
Nähere Auskunft zur Förderung im Mietwohnraum erhalten Sie bei der
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 35 – Wohnungswesen
Herr Wunder
0921 604-1264
0921 604-41258
wohnungswesen@reg-ofr.bayern.de