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Nachlassregelung

Zur umsichtigen Nachlassplanung ge­

hören erbrechtliche und auch lebzeitige

Vorsorgemaßnahmen. Oft besteht der

Wunsch, den überlebenden Ehegatten

umfassend abzusichern und Streit zu

vermeiden. Hier überbrückt eine auch

über den Tod hinaus wirkende Vorsor­

gevollmacht die Zeit bis zur Erteilung

eines Erbscheins. Sie hilft auch bei

der Verwirklichung einer vorhandenen

Patientenverfügung.

Die Nachlassplanung sollte insbeson­

dere dann geschehen, wenn man nicht

gänzlich vermögenslos ist und eine von

der gesetzlichen Erbfolge abweichende

Vermögensnachfolge wünscht. Ein pri­

vatschriftliches oder notariell beurkun­

detes Testament ist insbesondere in den

Fällen ratsam, in denen der Verstorbene

Grundbesitz oder nicht nur geringfü­

giges Vermögen hinterlässt. Damit ist

sichergestellt, dass der Nachlass auch

demjenigen zukommt, den der Erblas­

ser zu Lebzeiten begünstigen wollte.

Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt

die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt

grundsätzlich, dass der Verstorbene von

seinem Ehegatten und seinen Kindern

jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die

Ehegatten im gesetzlichen Güterstand

lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor

aber hier vielleicht die falschen Weichen

gestellt werden, empfiehlt sich der Gang

zu einem Notar oder zu einem spezia­

lisierten Rechtsanwalt. Insbesondere

Alleinstehenden ist zu raten, Namen

und Anschriften von zu benachrichti­

genden Verwandten und Bekannten

sowie andere wichtige Informationen an

leicht auffindbaren Stellen in der Woh­

nung zu hinterlegen. Wird im Nachlass

ein handgeschriebenes Testament mit

Datum und Unterschrift des Erblassers

gefunden, ist dies umgehend dem zu­

ständigen Amtsgericht/Nachlassgericht

auszuhändigen.

Nach einem Erbfall kann sich die

Beratung durch einen Rechtsanwalt

oder Notar auch für die Hinterbliebenen

empfehlen, wenn es z. B. darum geht,

Pflichtteilsansprüche oder andere recht­

liche Fragen im Zusammenhang mit der

Erbschaft zu klären.

Die Frist für die Ausschlagung einer

Erbschaft, die nicht nur bei einem über­

schuldeten Nachlass in Betracht kommt,

beträgt lediglich 6 Wochen ab Kenntnis

von der Erbberechtigung. Auch bei der

Frage der Ausschlagung oder der Nach­

lassverteilung kann steuerliche Beratung

finanzielle Nachteile vermeiden helfen.

E-Mail:

post@Anwaltshaus-BB.de

E-Mail:

post@Steuerberater-BB.de