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Nachlassregelung
Zur umsichtigen Nachlassplanung ge
hören erbrechtliche und auch lebzeitige
Vorsorgemaßnahmen. Oft besteht der
Wunsch, den überlebenden Ehegatten
umfassend abzusichern und Streit zu
vermeiden. Hier überbrückt eine auch
über den Tod hinaus wirkende Vorsor
gevollmacht die Zeit bis zur Erteilung
eines Erbscheins. Sie hilft auch bei
der Verwirklichung einer vorhandenen
Patientenverfügung.
Die Nachlassplanung sollte insbeson
dere dann geschehen, wenn man nicht
gänzlich vermögenslos ist und eine von
der gesetzlichen Erbfolge abweichende
Vermögensnachfolge wünscht. Ein pri
vatschriftliches oder notariell beurkun
detes Testament ist insbesondere in den
Fällen ratsam, in denen der Verstorbene
Grundbesitz oder nicht nur geringfü
giges Vermögen hinterlässt. Damit ist
sichergestellt, dass der Nachlass auch
demjenigen zukommt, den der Erblas
ser zu Lebzeiten begünstigen wollte.
Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt
die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt
grundsätzlich, dass der Verstorbene von
seinem Ehegatten und seinen Kindern
jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die
Ehegatten im gesetzlichen Güterstand
lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor
aber hier vielleicht die falschen Weichen
gestellt werden, empfiehlt sich der Gang
zu einem Notar oder zu einem spezia
lisierten Rechtsanwalt. Insbesondere
Alleinstehenden ist zu raten, Namen
und Anschriften von zu benachrichti
genden Verwandten und Bekannten
sowie andere wichtige Informationen an
leicht auffindbaren Stellen in der Woh
nung zu hinterlegen. Wird im Nachlass
ein handgeschriebenes Testament mit
Datum und Unterschrift des Erblassers
gefunden, ist dies umgehend dem zu
ständigen Amtsgericht/Nachlassgericht
auszuhändigen.
Nach einem Erbfall kann sich die
Beratung durch einen Rechtsanwalt
oder Notar auch für die Hinterbliebenen
empfehlen, wenn es z. B. darum geht,
Pflichtteilsansprüche oder andere recht
liche Fragen im Zusammenhang mit der
Erbschaft zu klären.
Die Frist für die Ausschlagung einer
Erbschaft, die nicht nur bei einem über
schuldeten Nachlass in Betracht kommt,
beträgt lediglich 6 Wochen ab Kenntnis
von der Erbberechtigung. Auch bei der
Frage der Ausschlagung oder der Nach
lassverteilung kann steuerliche Beratung
finanzielle Nachteile vermeiden helfen.
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