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Die verschiedenen Formen der Bestattung

Die Entscheidung über die Bestattungs­

form und Art der Grabstätte ist nicht

nur in Bezug auf die Kosten wichtig.

Soll beispielsweise eine „Familiengrab­

stätte“, in der nicht ausschließlich der

Verstorbene selbst bestattet werden

soll, angelegt werden, so ist es wich­

tig zu wissen, dass bei verschiedenen

Grabarten weder die Nutzungsrechte

über die Ruhezeit hinaus verlängert

werden können noch weitere Bestattun­

gen, beispielsweise von Ehepartnern,

Kindern oder sonstigen Angehörigen,

in der gleichen Grabstelle erfolgen kön­

nen. Außerdem gibt es verschiedene

Bestattungsformen (z. B. Kolumbarium,

Urnengemeinschaftsanlage, Urnen­

gräber an Bäumen etc.), die keinen

Folgeaufwand für die Grabpflege bei

den Angehörigen bzw. Hinterbliebenen

verursachen.

Generell wird zwischen Wahl- und Rei­

hengrabstätten unterschieden.

Reihengrabstätten sind einstellige

Grabstätten (Erdbestattung/Urne), die

der Reihe nach belegt werden und erst

im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit

abgegeben werden. In einem Reihen­

grab darf grundsätzlich nur eine Leiche

bzw. eine Urne beigesetzt werden. Eine

Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit

ist nicht möglich. Verantwortlich für die

Pflege der Reihengrabstätte sind die

Angehörigen des dort Bestatteten.

Wahlgrabstätten sind ein- oder mehr­

stellige Grabstätten (Erdbestattung/

Urne), an denen in Böblingen auf

Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer

von 25 bzw. 40 Jahren verliehen wird.

Grundsätzlich ist der Wiedererwerb

eines Nutzungsrechts auf Antrag (für

die gesamte) Wahlgrabstätte möglich,

ein Anspruch auf Einräumung oder

erneuten Erwerb von Nutzungsrechten

besteht jedoch nicht. Verantwortlich

für die Grabstätte ist der jeweilige

Nutzungsberechtigte.

Um dem Wunsch nach pflegefreien

Grabstätten nachzukommen, bietet

die Stadt Böblingen folgende pflege­

freie Bestattungsformen an: Urnen­

gemeinschaftsanlage, Kolumbarien,

Baumbestattungen und die Option, ein

Urnenwahl- oder Urnenreihengrab mit

einer Ganzabdeckung zu gestalten.

Außerdem besteht die Möglichkeit, ein

Rasengrab oder eine Bestattung im an­

onymen Urnenreihengrab auszuwählen.

Auf den Böblinger Friedhöfen werden

folgende Arten von Grabstätten zur

Verfügung gestellt:

a) Wahlgrab für Erdbestattung

„

„

als Einzelgrab oder mehrstellige

Grabstätte möglich

„

„

Ruhezeit beträgt 25 Jahre

„

„

grundsätzlich freie Auswahl der

Grabstätte im Wahlgrabfeld

„

„

kann für die Dauer von 25 bzw.

40 Jahren erworben werden

„

„

eine Verlängerung der Nutzungszeit

ist grundsätzlich möglich

„

„

je Grabstelle können zusätzlich

noch max. 2 Urnen beigesetzt

werden

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