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Die verschiedenen Formen der Bestattung
Die Entscheidung über die Bestattungs
form und Art der Grabstätte ist nicht
nur in Bezug auf die Kosten wichtig.
Soll beispielsweise eine „Familiengrab
stätte“, in der nicht ausschließlich der
Verstorbene selbst bestattet werden
soll, angelegt werden, so ist es wich
tig zu wissen, dass bei verschiedenen
Grabarten weder die Nutzungsrechte
über die Ruhezeit hinaus verlängert
werden können noch weitere Bestattun
gen, beispielsweise von Ehepartnern,
Kindern oder sonstigen Angehörigen,
in der gleichen Grabstelle erfolgen kön
nen. Außerdem gibt es verschiedene
Bestattungsformen (z. B. Kolumbarium,
Urnengemeinschaftsanlage, Urnen
gräber an Bäumen etc.), die keinen
Folgeaufwand für die Grabpflege bei
den Angehörigen bzw. Hinterbliebenen
verursachen.
Generell wird zwischen Wahl- und Rei
hengrabstätten unterschieden.
Reihengrabstätten sind einstellige
Grabstätten (Erdbestattung/Urne), die
der Reihe nach belegt werden und erst
im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit
abgegeben werden. In einem Reihen
grab darf grundsätzlich nur eine Leiche
bzw. eine Urne beigesetzt werden. Eine
Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit
ist nicht möglich. Verantwortlich für die
Pflege der Reihengrabstätte sind die
Angehörigen des dort Bestatteten.
Wahlgrabstätten sind ein- oder mehr
stellige Grabstätten (Erdbestattung/
Urne), an denen in Böblingen auf
Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer
von 25 bzw. 40 Jahren verliehen wird.
Grundsätzlich ist der Wiedererwerb
eines Nutzungsrechts auf Antrag (für
die gesamte) Wahlgrabstätte möglich,
ein Anspruch auf Einräumung oder
erneuten Erwerb von Nutzungsrechten
besteht jedoch nicht. Verantwortlich
für die Grabstätte ist der jeweilige
Nutzungsberechtigte.
Um dem Wunsch nach pflegefreien
Grabstätten nachzukommen, bietet
die Stadt Böblingen folgende pflege
freie Bestattungsformen an: Urnen
gemeinschaftsanlage, Kolumbarien,
Baumbestattungen und die Option, ein
Urnenwahl- oder Urnenreihengrab mit
einer Ganzabdeckung zu gestalten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ein
Rasengrab oder eine Bestattung im an
onymen Urnenreihengrab auszuwählen.
Auf den Böblinger Friedhöfen werden
folgende Arten von Grabstätten zur
Verfügung gestellt:
a) Wahlgrab für Erdbestattung
als Einzelgrab oder mehrstellige
Grabstätte möglich
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
grundsätzlich freie Auswahl der
Grabstätte im Wahlgrabfeld
kann für die Dauer von 25 bzw.
40 Jahren erworben werden
eine Verlängerung der Nutzungszeit
ist grundsätzlich möglich
je Grabstelle können zusätzlich
noch max. 2 Urnen beigesetzt
werden
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