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i) Urnengrabstelle in der
Urnengemeinschaftsanlage
(auf dem Waldfriedhof und
Friedhof Dagersheim)
die Urnengemeinschaftsanlagen
sind mit einer Stauden-/Klein
strauchmischung bepflanzt und
werden von verschiedenen Pflan
zen, die in der jeweiligen Jahreszeit
blühen, ergänzt
Erwerb einer Grabstelle wahlweise
möglich für die Bestattung einer
Urne (Reihengrab) oder zwei Urnen
(Wahlgrab)
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
es besteht die Möglichkeit, auf der
Grabstelle eine Grabplatte, deren
Größe und Farbe für alle Grab
stätten einheitlich zu gestalten ist,
anzubringen
die Grabanlage wird von der Stadt
Böblingen unterhalten
j) Urnennische/Kolumbarium
Urnennischen sind einstellige
(Einzelnischen) oder zweistellige
(Doppelnischen) Aschenstätten
Ruhezeit beträgt 15 Jahre
in einer Einzelnische kann nur eine
Urne aufgenommen werden; eine
Verlängerung über die Ruhezeit
hinaus ist nicht möglich
in einer Doppelnische können zwei
Urnen aufgenommen werden; hier
beträgt die Nutzungszeit 20 Jahre;
eine Verlängerung der Nutzungszeit
ist bis zum Ablauf der Ruhezeit der
zweiten Urne möglich
nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nut
zungszeit werden die Urnen aus
den Nischen im anonymen Grabfeld
beigesetzt
die Kolumbarien werden von der
Stadt Böblingen unterhalten