Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  18 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 18 / 24 Next Page
Page Background

16

„

„

b) Wahlgrab als Tiefgrab

(nur Waldfriedhof und Friedhof

Dagersheim)

„

„

wie a)

„

„

hier sind je Tiefgrab zwei Erdbe­

stattungen übereinander und zwei

weitere Urnen zulässig

„

„

Ruhezeit beträgt hier für die erste

Bestattung im Tiefgrab 30 Jahre

c) Urnenwahlgrab

„

„

als einstellige oder mehrstellige

Aschenstätte möglich

„

„

Ruhezeit beträgt 25 Jahre

„

„

grundsätzlich freie Auswahl der

Grabstätte im Urnenwahlgrabfeld

„

„

kann für die Dauer von 25 bzw.

40 Jahren erworben werden

„

„

eine Verlängerung der Nutzungszeit

ist grundsätzlich möglich

„

„

je Grabstelle können max. 4 Urnen

aufgenommen werden

d) Reihengrab für Erdbestattung

„

„

einstellige Grabstätte, in der nur

eine Leiche beigesetzt werden kann

„

„

Ruhezeit beträgt 25 Jahre

„

„

Belegung der Grabstätten der Reihe

nach

„

„

eine Verlängerung nach Ablauf der

Ruhezeit ist nicht möglich

e) Reihengräber als Rasengräber

(auf dem Waldfriedhof und Friedhof

Dagersheim)

„

„

wie d)

„

„

keine Grabbepflanzung, sondern

Rasen

„

„

ein Grabmal kann stehend oder

liegend aufgestellt werden, ist aber

nicht Pflicht

„

„

die Grabanlage wird von der Stadt

Böblingen unterhalten