16
b) Wahlgrab als Tiefgrab
(nur Waldfriedhof und Friedhof
Dagersheim)
wie a)
hier sind je Tiefgrab zwei Erdbe
stattungen übereinander und zwei
weitere Urnen zulässig
Ruhezeit beträgt hier für die erste
Bestattung im Tiefgrab 30 Jahre
c) Urnenwahlgrab
als einstellige oder mehrstellige
Aschenstätte möglich
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
grundsätzlich freie Auswahl der
Grabstätte im Urnenwahlgrabfeld
kann für die Dauer von 25 bzw.
40 Jahren erworben werden
eine Verlängerung der Nutzungszeit
ist grundsätzlich möglich
je Grabstelle können max. 4 Urnen
aufgenommen werden
d) Reihengrab für Erdbestattung
einstellige Grabstätte, in der nur
eine Leiche beigesetzt werden kann
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
Belegung der Grabstätten der Reihe
nach
eine Verlängerung nach Ablauf der
Ruhezeit ist nicht möglich
e) Reihengräber als Rasengräber
(auf dem Waldfriedhof und Friedhof
Dagersheim)
wie d)
keine Grabbepflanzung, sondern
Rasen
ein Grabmal kann stehend oder
liegend aufgestellt werden, ist aber
nicht Pflicht
die Grabanlage wird von der Stadt
Böblingen unterhalten