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h) Kindergräber
Gräber können als Kinderreihen-
oder als Kinderwahlgrab erworben
werden (Kinderwahlgrab nur auf
dem Waldfriedhof)
Ruhezeit beträgt bei Kindern, die
vor Vollendung des 6. Lebensjahres
verstorben sind, 12 Jahre
auf diesem Grabfeld dürfen keine
Namen oder sonstigen Angaben,
die auf die Person des Verstorbenen
hinweisen, angebracht werden
die Grabanlage wird von der Stadt
Böblingen unterhalten
g) anonyme Urnenreihengräber
(nur auf dem Waldfriedhof)
wie f)
Beisetzung in einer anonymen
Urnenreihengrabstätte nur dann
möglich, wenn der Verstorbene dies
zu Lebzeiten schriftlich beantragt
oder diesen Wunsch schriftlich
hinterlassen hat
f) Urnenreihengräber
einstellige Grabstätte, in der nur
eine Urne beigesetzt werden kann
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
Belegung der Grabstätten der Reihe
nach
eine Verlängerung nach Ablauf der
Ruhezeit ist nicht möglich
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Das
besondere
Grabmal
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BENZINGER GRABMALE
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