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17

h) Kindergräber

„

„

Gräber können als Kinderreihen-

oder als Kinderwahlgrab erworben

werden (Kinderwahlgrab nur auf

dem Waldfriedhof)

„

„

Ruhezeit beträgt bei Kindern, die

vor Vollendung des 6. Lebensjahres

verstorben sind, 12 Jahre

„

„

auf diesem Grabfeld dürfen keine

Namen oder sonstigen Angaben,

die auf die Person des Verstorbenen

hinweisen, angebracht werden

„

„

die Grabanlage wird von der Stadt

Böblingen unterhalten

g) anonyme Urnenreihengräber

(nur auf dem Waldfriedhof)

„

„

wie f)

„

„

Beisetzung in einer anonymen

Urnenreihengrabstätte nur dann

möglich, wenn der Verstorbene dies

zu Lebzeiten schriftlich beantragt

oder diesen Wunsch schriftlich

hinterlassen hat

f) Urnenreihengräber

„

„

einstellige Grabstätte, in der nur

eine Urne beigesetzt werden kann

„

„

Ruhezeit beträgt 25 Jahre

„

„

Belegung der Grabstätten der Reihe

nach

„

„

eine Verlängerung nach Ablauf der

Ruhezeit ist nicht möglich

>>

Das

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Grabmal

<<

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