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Erbrecht, Testament

Das sogenannte „eigenhändige Testament“ ist eigenhändig zu verfassen, mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Es sollte in einer Dokumentenmappe aufbewahrt oder beim Notar oder zuständigen Amtsgericht in Verwahrung gegeben werden. Bei komplizierten erbrechtlichen Fragen sollte man auf jeden Fall eine Notarin bzw. einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt aufsuchen. Diese Fachleute werden Ihnen auch weitergehende Auskünfte zum eigenhändigen Testament, zum notariellen Testament und zum gemeinsamen Testament von Ehegatten sowie etwa zur Testamentseröffnung und zum Erbschein geben. Das Erbrecht wurde zum 01.10.2010 geändert. Infos dazu finden Sie z. B. in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz und auf der Hauptseite des Ministeriums unter „Publikationen“: www.bmj.de.

Informieren können Sie sich ebenfalls in der Themen-Mediathek Verbraucher der Stadtbibliothek (s. S. 36), bei der Verbraucherzentrale (s. S. 220) oder z. B. auf der Internetseite www.justiz-nrw.de.