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Prozesskostenhilfe, Rechtsberatung, Schiedspersonen

Personen mit geringem Einkommen haben bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Beratungshilfegesetzes die Möglichkeit einer kostengünstigen Rechtsberatung beim Amtsgericht. Beachten Sie dazu die Infos in den Kästchen der Duisburger Amtsgerichte weiter oben. Sie brauchen sich hierzu nicht anzumelden, bitte bringen Sie jedoch einen Einkommensnachweis mit.
Für einen anstehenden Rechtsstreit kann Ihnen eine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Weitere Infos zu Prozesskosten und Beratungshilfe finden Sie z. B. auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums: www.bmj.de.
Auch bei der Verbraucherzentrale (s. S. 220) erhalten Sie rechtliche Auskünfte, bitte erkundigen Sie sich dort vorher nach möglichen Kosten der Rechtsberatung. Die Schiedspersonen für die Duisburger Stadtteile sind erreichbar über die Amtsgerichte (s. o.). Schiedspersonen haben die Aufgabe, kleinere privatrechtliche Streitigkeiten unbürokratisch und kostensparend beizulegen.