Prozesskostenhilfe, Rechtsberatung, Schiedspersonen
Personen mit geringem Einkommen haben bei Rechtsstreitigkeiten
aufgrund des Beratungshilfegesetzes die Möglichkeit einer kostengünstigen
Rechtsberatung beim Amtsgericht. Beachten Sie dazu die Infos in
den Kästchen der Duisburger Amtsgerichte weiter oben. Sie brauchen
sich hierzu nicht anzumelden, bitte bringen Sie jedoch einen Einkommensnachweis
mit.
Für einen anstehenden Rechtsstreit kann Ihnen eine Prozesskostenhilfe
gewährt werden. Weitere Infos zu Prozesskosten und Beratungshilfe
finden Sie z. B. auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums:
www.bmj.de.
Auch bei der Verbraucherzentrale (s. S. 220) erhalten Sie rechtliche
Auskünfte, bitte erkundigen Sie sich dort vorher nach möglichen Kosten
der Rechtsberatung. Die Schiedspersonen für die Duisburger Stadtteile
sind erreichbar über die Amtsgerichte (s. o.). Schiedspersonen haben
die Aufgabe, kleinere privatrechtliche Streitigkeiten unbürokratisch und
kostensparend beizulegen.