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2. Sozialrechtliche und finanzielle Fragen

Leistungen der Pflegeversicherung seit 01.01.2017

Leistungen Pflegegrad 1
Häusliche Pflege
€/Monat
Pflegegeld -
Pflegesachleistung -
Verhinderungspflege € *1 -
Kurzzeitpflege € *2 -
Teilstationäre Pflege €/Monat -
Vollstationäre Pflege €/Monat 125
Entlastungsbetrag €/Monat 125
Wohnumfeldverbesserung €/Maßnahme 4.000
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch €/Monat 40
Technische Pflegehilfsmittel
(Rollator, Pflegebett ...)
Wohngruppenzuschlag €/Monat 214
Beratung in der Häuslichkeit Anspruch 2x jährlich
Pflegekurse für Pflegepersonen Anspruch
Rentenbeiträge für Pflegepersonen
€/Monat *3
-
*1 Zusätzlich können bis zu 50 % des nicht verbrauchten Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
*2 Zusätzlich darf ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch lässt sich der Leistungsanspruch auf 3.224 € verdoppeln. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen hälftig weitergezahlt.
*3 Bei wenigstens 10 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht.
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
316 545 728 901
689 1.298 1.612 1.995
1.612 1.612 1.612 1.612
1.612 1.612 1.612 1.612
689 1.298 1.612 1.995
770 1.262 1.775 2.005
125 125 125 125
4.000 4.000 4.000 4.000
40 40 40 40
  • Übernahme 100 % der Kosten
  • Unter bestimmten Voraussetzungen 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel
  • Vorrangig leihweise
214 214 214 214
1/2-jährlich Pflicht 1/2-jährlich Pflicht 1/2-jährlich Pflicht 1/2-jährlich Pflicht
Anspruch
Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch