Ratgeber für den Trauerfall Meiningen

Ratgeber für den Trauerfall Meiningen Ausgabe 2023

Vorwort des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gedanke an den eigenen Tod, den naher Angehöriger oder Freunde wird in unserer Gesellschaft häufig verdrängt. Einem plötzlichen Todesfall stehen die Hinterbliebenen mitunter rat- und hilflos gegenüber. Sie haben unvermittelt bürokratische, organisatorische und wirtschaftliche Hürden zu überwinden. Ebenso sind sie in ihrer Trauer oft nicht fähig, sich Gedanken zu machen, was zu tun ist und an wen sie sich wenden können, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Es ist deshalb hilfreich, einen Ratgeber zur Hand zu haben, der in solchen Situationen eine erste Orientierung bietet. Die vorliegende Broschüre der Stadt Meiningen „Ratgeber für den Trauerfall“ ist dafür eine wertvolle Unterstützung. Sie hilft bei der Regelung der eigenen Angelegenheiten sowie den Angehörigen, die Beratungen und Entscheidungen zu erleichtern. Unsere vorliegende Broschüre bietet Ihnen umfassende Informationen und praktische Hilfen, sodass Sie sich einen Überblick verschaffen können, was bei einem Trauerfall im Einzelnen zu tun ist. Gleichzeitig finden Sie in dieser Informationsschrift eine Übersicht der verschiedenen Bestattungsformen auf den Friedhöfen in Meiningen. Ich hoffe sehr, dass wir Ihnen mit dieser Publikation ein wenig helfen, in einer schwierigen Situation das Erforderliche für Sie und Ihre Angehörigen entscheiden und regeln zu können. Ich wünsche Ihnen noch viele glückliche Jahre sowie ein Leben bei bester Gesundheit und voller Lebensfreude in Meiningen. Ihr Bürgermeister Fabian Giesder 1

2 Steinmetz Krieg Meiningen STEINMETZ-KRIEG e.K. Grabmale, Naturstein am Bau 98617Meiningen | Regerstr. 9 Tel. 0 36 93 / 57 61 01 98617Meiningen | Berkeser Str. 11 Tel. 0 36 93 / 93 19 92 www.steinmetz-krieg.de E-Mail: steinmetz-krieg@t-online.de Schlüsseldienst-Meiningen Ihr Sicherheitspartner Schlüsseldienst, 24h Notdienst, Hausmeisterservice Sicherheitsschulungen +49 (0)151 29 11 65 37 24h Notdienst SCHWERDA STEINMETZ UND BILDHAUERFIRMA ...mehr als fein in Sachen Stein! •Grabmale •Restaurationen •Fensterbänke •Treppen u.a. Märzenquelle 11 (Gewerbegebiet) 98617 Meiningen/Dreißigacker Telefon/Fax 03693 477312 steinmetz.schwerda@web.de www.steinmetz-schwerda.de BIS ZUM SCHLUSS AN IHRER SEITE Palliative Betreuung in unserem Vitalis Senioren-Zentrum Bernhard Unser Senioren-Zentrum ist ein Ort, an dem Leben und Sterben nebeneinander statt- nden und ineinander übergehen. Eine Balance zwischen Tanztee und Tod, Einzug und Abschied. Unser speziell geschultes Personal ist jeden Tag im Einsatz, um den Menschen die letzten Stunden nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich: /-. Bernhardstraße ‚ƒ „…†‚‡ Meiningen meiningen@fuersorge-im-alter.de www.vitalis-senioren.de „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Cicely Saunders © Robert Kneschke - Fotolia

Inhaltsverzeichnis Vorwort des Bürgermeisters ������������������������������������������������������1 Hospiz �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4 Zur Geschichte ��������������������������������������������������������������������������������������������������������4 Die Hospizbewegung ���������������������������������������������������������������������������������������4 Organisationsformen der Hospizarbeit ����������������������������������������� 5 Auch das Sterben gehört zum Leben ������������������������� 8 Friedhöfe und Beerdigungen im Wandel �������������������������������������8 Grabmale ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9 Individuelle Grabgestaltung durch Steinmetz und Steinbildhauer ������������������������������������������������������������������������������������������������������ 10 Was ist zu tun? ������������������������������������������������������������������������������������������������ 11 Im Falle des Todes … �����������������������������������������������������������������������������������������11 Anzeige beim Standesamt ������������������������������������������������������������������������13 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung ������������������������������������������15 Nachlass- und Vorsorgeregelungen ������������������������������������������������17 Versicherungen, Vereine, Banken ����������������������������������������������������� 18 Die verschiedenen Formen der Bestattung �������������������������������������������������������������������������������������������� 20 Erdreihengrabstätten ������������������������������������������������������������������������������������21 Erdwahlgrabstätten ����������������������������������������������������������������������������������������21 Urnenreihengrabstätten ���������������������������������������������������������������������������23 Urnenwahlgrabstätten ������������������������������������������������������������������������������23 Ehrengrabstätten �����������������������������������������������������������������������������������������������23 Friedhöfe in Meiningen ������������������������������������������������������������������24 Parkfriedhof Meiningen �����������������������������������������������������������������������������24 Friedhof Dreißigacker �����������������������������������������������������������������������������������25 Bergfriedhof Helba ������������������������������������������������������������������������������������������25 Friedhof Herpf ����������������������������������������������������������������������������������������������������� 26 Friedhof Walldorf ���������������������������������������������������������������������������������������������� 26 Friedhof Henneberg ���������������������������������������������������������������������������������������27 Ruhewald Wallbach �����������������������������������������������������������������������������������������27 Friedhof Wallbach ������������������������������������������������������������������������������������������� 28 Friedhof Stepfershausen ��������������������������������������������������������������������������� 28 Friedhof Träbes ����������������������������������������������������������������������������������������������������U3 Inserentenverzeichnis �����������������������������������������������������������������������U3 Impressum �����������������������������������������������������������������������������������������������������������U3 U = Umschlagseite 3 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Ratgeber für den Trauerfall Meiningen Ausgabe 2023

Zur Geschichte Aus den ersten Hospizen, die bereits im Mittelalter insbesondere schwerkranke Menschen aufnahmen, entstand zunächst eine Reihe von Hospitälern. Die sogenannte „Hospizbewegung“ begann in den 1970er-Jahren in den USA und Großbritannien und zeigte schon damals einen Wandel im Umgang mit sterbenden Menschen. Cicely Saunders, eine englische Sozialarbeiterin, Ärztin und Krankenschwester, gründete 1967 das erste „Hospiz“ als ein Haus für sterbende Menschen. Die Hospizbewegung Bis heute hat sich die Hospizbewegung zu einem umfassenden Konzept entwickelt. Abgesehen von individuellen Ausprägungen, die von Gruppe zu Gruppe bzw. von Einrichtung zu Einrichtung verschieden sind, gibt es Kennzeichen, die allen Hospizen gemein sind: 1. Hospizangebote folgen keinen speziellen Therapiekonzepten und orientieren sich nicht an Krankheitsvorstellungen. Hier stehen der sterbende Mensch und seine Angehörigen im Mittelpunkt. 2. Das Personal besteht neben medizinischen Fachkräften aus SozialarbeiterInnen und SeelsorgerInnen. Alle Mitarbeiter verstehen das Sterben weniger als Krankheit, sondern als eine Lebensphase, die oft mit Krankheit verbunden ist. Gemeinsam bewerkstelligt das Team die vielfältigen Lebensbedürfnisse und unterstützt die Angehörigen. Was wir bergen in den Särgen, ist das Erdenkleid, was wir lieben, ist geblieben, bleibt in Ewigkeit. (J. W. von Goethe) Hospiz 4 © Tom Bayer - stock.adobe.com

Kontaktdaten: Stationäres Hospiz & Ambulanter Hospizdienst Ernststraße 7 b, 98617 Meiningen Tel.: 03693 456 440 www.sozialwerk-meiningen.de/ hospiz-und-palliativversorgung 3. Die ehrenamtlichen HelferInnen, die einen großen Stellenwert im Hospizbereich einnehmen, integrieren die Sterbebegleitung in den Alltag und ermöglichen den Schwerkranken sowie deren Angehörigen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. 4. Insbesondere im Bereich Schmerztherapie hat die Hospizbewegung Bemerkenswertes geleistet. In etwa 95 Prozent aller Fälle wird diese Methode angewandt, um die Schwerkranken zu behandeln. 5. Eine kontinuierliche Erreichbarkeit von Hospizdiensten gewährleistet, dass die schwerkranken Menschen sich auch zu besonders kritischen Zeiten nicht alleingelassen fühlen. Kontinuität imHospizdienst bedeutet auch, dass die Teammitglieder über den Tod des Angehörigen hinaus Familie und Verwandte des Verstorbenen begleiten und bei der Trauerarbeit eine helfende Hand reichen. Organisationsformen der Hospizarbeit Ambulante Hospizdienste werden in erster Linie von freiwilligen HelferInnen getragen. Neben einer intensiven Begleitung betroffener Familien bieten Sie eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sowie das nötige Fachwissen, um das körperliche Befinden einzuschätzen und bei Bedarf eine medizinische Betreuung mit einzubeziehen. MitarbeiterInnen ambulanter Hospiz-Dienste stehen Betroffenen in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie zu Hause mit Zuspruch und Hilfe zur Seite. Auch eine stationäre Betreuung (im Hospiz sowie auf Palliativstationen in Krankenhäusern) durch speziell ausgebildete Pflegekräfte in der Palliative Care ist mit Hilfe freiwilliger HelferInnenmöglich. 5 © stockxpert.com

Der Ambulante Hospiz- und PalliativBeratungsdienst für Erwachsene steht unheilbar erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zur Seite. Unsere ehrenamtlichen Hospizbegleiter • besuchen Sie zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus, • sprechen mit Ihnen über Ihre Krankheit, Sorgen und Nöte, • unterstützen Sie bei der Erledigung letzter Angelegenheiten, • begleiten Sie in Ihrer Trauer. Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung wünschen. Der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst begleitet Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen. Unsere Familienbegleiter • beraten und begleiten Familien, in denen schwerstkranke/ sterbende Kinder oder Jugendliche leben, • suchen mit der Familie nach Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung im Alltag, • vermitteln bei Bedarf ergänzende Hilfen und Fachdienste, • begleiten Sie in Ihrer Trauer. Wir sind da, um mit Ihnen ein Stück Ihres Weges zu gehen. Hospiz- und Palliativversorgung in Meiningen Begleitung in der Trauer Jeder, der von einem geliebten Menschen Abschied nehmen muss, braucht Zeit zum Trauern. Mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen verändert sich alles, nichts ist mehr so, wie es war. Dies zu bewältigen kostet Kraft, ist ein langer und oftmals einsamer Weg. Wir möchten Sie in der Zeit des Abschiednehmens unterstützen und begleiten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an unseren Dienst zu wenden (03693/5019220 oder 230). Kontakt: 98617 Meiningen, Alte Henneberger Straße 2 Tel.: 03693/5019220 E-Mail: ahpb@sozialwerk-meiningen.de www.sozialwerk-meiningen.de Spendenkonto: Rhön-Rennsteig-Sparkasse IBAN: DE76 8405 0000 1305 0144 44 BIC: HELADEF1RRS Kennwort: 50300 Kontakt: 98617 Meiningen, Alte Henneberger Straße 2 Tel.: 03693/5019230 E-Mail: akjh@sozialwerk-meiningen.de www.sozialwerk-meiningen.de Spendenkonto: Rhön-Rennsteig-Sparkasse IBAN: DE76 8405 0000 1305 0144 44 BIC: HELADEF1RRS Kennwort: 50400

Das Hospiz Dr. Jahn-Haus Das Hospiz ist ein Zuhause, in dem unsere Gäste in Krankheit sowie im Sterben Geborgenheit, Zuwendung, fachlich kompetente Betreuung und Pflege erfahren. Wir sehen es als wichtigste Aufgabe, Schmerzen und Leiden zu lindern und somit ein selbstbestimmtes, möglichst beschwerdefreies Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Wir bieten 12 Einzelzimmer mit Bad und Dusche, einen Wohnund Aufenthaltsbereich mit gemütlicher Atmosphäre, einen Raum der Stille zur Besinnung, einen wunderschönen Gartenbereich zum Luft- und Sonne-Auftanken. Leben im Hospiz heißt den Lebensrhythmus der Gäste aufnehmen und sich an ihren Wünschen und Bedürfnissen orientieren. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) unterstützt und versorgt Menschen zu Hause und in Pflegeheimen, die an einer unheilbaren und fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Unsere speziell qualifizierten Palliativärzte und Palliativpflegefachkräfte • übernehmen palliativpflegerische und ärztliche Behandlung, • lindern Symptome wie z. B. Schmerzen, Luftnot und Angst, • sind für unsere Patienten 24 Stunden erreichbar, • halten Kontakt zum Patienten und deren Angehörigen durch Telefonate und regelmäßige Hausbesuche. Kontakt: 98617 Meiningen, Ernststraße 7b Tel.: 03693/456440 E-Mail: hospiz@sozialwerk-meiningen.de www.sozialwerk-meiningen.de Spendenkonto: Rhön-Rennsteig-Sparkasse IBAN: DE76 8405 0000 1305 0144 44 BIC: HELADEF1RRS Kennwort: 50100 Kontakt: 98617 Meiningen, Ernststraße 7 Tel.: 03693/456789 E-Mail: sapv@sozialwerk-meiningen.de www.sozialwerk-meiningen.de Spendenkonto: Rhön-Rennsteig-Sparkasse IBAN: DE76 8405 0000 1305 0144 44 BIC: HELADEF1RRS Kennwort: 50200 Hospiz- und Palliativversorgung in Meiningen

Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Viele Hundert Jahre lang war der Tod für unsere Vorfahren ein vertrauter Begleiter, ein Bestandteil ihres Lebens; er wurde akzeptiert und häufig als Erfüllung der letzten Lebensphase empfunden. Heute ist er für viele angsteinflößend und unfassbar. So gehört das Sterben zu den Themen, die viele Menschen meiden. Friedhöfe und Beerdigungen imWandel Die Ehrung der Verstorbenen jedoch gehört zu den ältesten kulturhistorischen Überlieferungen aus vorchristlicher und christlicher Zeit. Bestandteil des Umgangs mit dem Leben und dem Tod ist es, diese Verehrung nach außen in Form von Grabstätten zu zeigen. Die Gestaltung der Gräber erfordert natürlich das Einhalten bestimmter Regeln, um den Friedhof als einen Ort des Friedens, der Ausgewogenheit und der Geborgenheit erleben zu können. Ein Wandel in der Begräbniskultur dokumentiert sich aber in den immer individueller werdenden Grabsteinen und dem dazugehörigen Grabschmuck, der ein Zeichen für die Einmaligkeit des Verstorbenen und die Verbundenheit der Hinterbliebenen mit ihm ist. Friedhöfe sind in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Das Wort „Friedhof“ bezeichnete früher einen eingefriedeten Raum um eine Kirche, in dem Verfolgte Schutz – also Auch das Sterben gehört zum Leben Leicht kann ein Mensch vergessen, was im Traum verfliegt, doch nie vergisst er einen Menschen, den er von ganzem Herzen liebt. 8

ein Siegerpokal thront auf dem Grabstein eines erfolgreichen Sportlers. Der Grund dafür ist sehr einleuchtend: Der Tod ist kein Abschied, sondern der Anfang der Erinnerung. Es dient nicht nur dem Zweck, den Verstorbenen zu ehren, es ist auch ein wichtiger Teil der Trauerarbeit und später ein Ort der inneren Zwiesprache mit einem geliebten Menschen. Insofern macht es sicher Sinn, wenn ein gestaltender Handwerker die Besonderheiten des Verstorbenen in seine Arbeit einfließen lässt und ihn so aus der Anonymität der Masse heraushebt. Denn heute gibt es eine große Fülle an verschiedenen Materialien, die sich für eine Begräbnisstätte eignen. Farbe und Form sind dabei nur ein Kriterium, der eigene Geldbeutel sicherlich ein zweites. In jedem Fall aber gilt: Je mehr der Gestalter über den Verstorbenen weiß, desto leichter fällt ihm eine individuelle Gestaltung. Also erzählen sie dem Künstler ruhig von Leistungen des Verstorbenen oder seinen Hobbys. War er ein Mineraliensammler oder ein erfolgreicher Sportler, eine wichtige Achse in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit? All diese Dinge können in die Gestaltung einfließen. Manchmal aber reicht auch ein vor langer Zeit gegebenes Versprechen, wie das eines kleinen Jungen an seine Mutter: „Ich werde dir einen richtigen Hünenstein aufs Grab legen“ – denn Asche verweht. „Frieden“ – fanden. Heute ist er eine Stätte des Gedenkens und der Erinnerung, aber auch ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt Meiningen. Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit demNützlichen, die materielle mit der geistigenWelt. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten. Grabmale Asche verweht, Steine erinnern – ein alter Friedhof, vor etwa 60 Jahren fluchtartig verlassen von den Menschen, die einst hier lebten. Das Gras steht kniehoch, Bäume und Büsche sind zu einem dichten Dschungel verwachsen. Bodendecker haben die Wege zum Verschwinden gebracht. Einzelne Grabsteine sind schräg in den Boden eingesunken, einige umgestürzt. Trotzdem kommen immer wieder Besucher hierher, die sich noch an die Menschen erinnern, denen hier ein Grabmal gesetzt wurde. Der Blick auf diesen verlassenen Friedhof zeigt, welche elementare Bedeutung das Grabmal in unserer Kultur als letztes Denkmal für einen geliebten Menschen hat. Und auch, wenn „das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, in den Herzen der Mitmenschen steht (Albert Schweitzer)“, ist das Grabdenkmal eine Ehrung des Verstorbenen. Auf Friedhöfen in Südfrankreich finden Besucher oft Gegenstände, die eine Verbindung zum Leben des Verstorbenen haben. So stehen zum Beispiel Tanzschuhe auf dem Grabsims einer leidenschaftlichen Tänzerin oder 9 © Johanna Mühlbauer - stock.adobe.com

kräftiges Grabmal. Natürlich werden sie dabei von modernen Maschinen unterstützt. Des Weiteren kümmern sich Steinmetzen um die Erhaltung, Ergänzung und gegebenenfalls Restaurierung bereits vorhandener Grabanlagen. Weitere Betätigungsfelder in diesem Beruf sind Arbeiten an Neubauten, Denkmalpflege, Restaurierung alter Bausubstanzen, Bildhauerarbeiten oder auch die Gestaltung von Gärten oder Außenanlagen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden. Ebenso finden Sie die Möglichkeiten einer Grabgestaltung in der gültigen Friedhofssatzung. Über die Homepage der Stadt Meiningen im Bereich „Rathaus und Politik“ und anschließend unter „Stadtrecht“ steht die komplette Friedhofssatzung zum Download bereit. www.meiningen.de/rathaus-politik/ politik-verwaltung/stadtrecht Individuelle Grabgestaltung durch Steinmetz und Steinbildhauer Die Handwerkskunst von Steinmetzen und Steinbildhauern überdauert Generationen und ist somit beinahe unvergänglich. Das Material des Natursteins kommt in vielen Bereichen zum Tragen. Ein besonderes Aufgabengebiet ist die Erstellung von Grabdenkmälern, welche individuell gestaltet, beschriftet und aufgestellt werden. Aufgabe des Steinmetzes und des Steinbildhauers ist es, nunmehr ein Grabmal zu schaffen, welches Ihren Wünschen entspricht und etwas über den Verstorbenen aussagt. Zur Gestaltung werden verschiedene Materialien herangezogen, so zum Beispiel Hart- oder Weichgestein. Durch unterschiedliche Bearbeitungstechniken werden die Faszination und Schönheit des Natursteins sichtbar. Mit Ausdauer, Geschick und viel Kreativität schaffen die Steinmetze und Steinbildhauer ein schönes und aussage10 © Johannes Menk – Fotolia © zwiebackesser - stock.adobe.com

Im Falle des Todes … … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Was muss ich sofort regeln? ‰ ‰ Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. ‰ ‰ Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: ‰ ‰ Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen ‰ ‰ Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab) ‰ ‰ Sarg und Ausstattung auswählen ‰ ‰ Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung festlegen; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Verwandte organisieren ‰ ‰ Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten Was ist zu tun? Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines nahestehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es für viele Menschen wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die ihnen zur Seite stehen. Die Bestattungsunternehmen können – entsprechend den an sie gerichtetenWünschen – die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen zum größten Teil aber auch selbst durchführen. Die Anzeige eines Sterbefalls kann jedoch nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Denn sonst sind die Angehörigen oft überfordert. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Extremsituation zu meistern – in Ihrem Sinne. Nicht nur, indem Sie Familienmitglieder und Freunde frühzeitig darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind, sondern auch, welche Vorstellungen Sie selbst von Ihrem Fortgehen haben und wie Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden sollen. 11

Was ist später zu erledigen? ‰ ‰ Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen ‰ ‰ Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden ‰ ‰ Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen ‰ ‰ Rentenanspruch geltend machen ‰ ‰ Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen ‰ ‰ Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden ‰ ‰ Erbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) ‰ ‰ Wohnung kündigen, Übergabe regeln ‰ ‰ Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren ‰ ‰ Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ‰ ‰ Gewerbe abmelden ‰ ‰ Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden ‰ ‰ Post umbestellen ‰ ‰ Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern ‰ ‰ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ‰ ‰ Mitgliedschaften und Abonnements kündigen ‰ ‰ Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten ‰ ‰Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen ‰ ‰Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären ‰ ‰ Bestattungsablauf besprechenmit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) ‰ ‰ Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen ‰ ‰ Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern ‰ ‰ Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben ‰ ‰ Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen ‰ ‰ Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren ‰ ‰ An Trauerkleidung denken Es gibt ein Leid, das keine fremde Trauer duldet, und einen Schmerz, den sanft nur heilt die Zeit. 12 © stylefoto24 - stock.adobe.com

desamt geführt werden, welches für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist. Warum, wann und wie wählt man ein Bestattungsinstitut aus? Familientradition und regionale Gesichtspunkte waren früher entscheidend, wenn Angehörige bei einem Todesfall einen Bestatter auszuwählen hatten. Mitunter werden diese Entscheidungenmit dem Einzug in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die vom Heim ausgesprochenen Empfehlungen neutral und fachlich fundiert sind. Es darf keinesfalls auf eine Art der örtlichen Zuständigkeit oder gar Zusammenarbeit mit einem Bestattungsinstitut hingewiesen werden. Denn jeder hat hier das Recht, selbst zu entscheiden und auszuwählen. Und jeder Bestatter darf auf jedem Friedhof eine Trauerfeier gestalten. Durch Beratungen zur Bestattungsvorsorge kann sich jeder im Bestattungsinstitut informieren und seine Festlegungen treffen. Auch per Internet können Vorinformationen eingeholt werden. In jedem Fall aber sollte durch das Gespräch mit dem Bestatter eine „Qualitätsprüfung vor Ort“ stattfinden. Die Anforderungen an die Bestattungsinstitute sind gerade durch die Vorsorgegespräche und Veranstaltungen zur Vorsorge in den letzten Jahren stark gestiegen. Hinzu kommen andere Bestattungsformen wie z. B. die anonyme Bestattung, die Seebestattung und die Bestattung auf einem speziellen Waldfriedhof. Viele individuelle Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier gilt es ebenfalls zu besprechen. Solche Festlegungen zu den Abschiedsriten sind in der Regel viel wichtiger als die Frage der Sargauswahl. So bleiben später Erinnerungen wach – unabhängig von der Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Erreichbarkeit des Standesamtes Meiningen: Telefon: 03693 454-541, -542, -543, -544 E-Mail: standesamt@stadtmeiningen.de Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Erforderliche Unterlagen Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen: ‰ ‰ ärztliche Bescheinigung über den Tod ‰ ‰ bei mündlicher Anzeige des Sterbefalls: der Personalausweis des Anzeigenden ‰ ‰ Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (z. B. Personalausweis) ‰ ‰ bei Ledigen eine Geburtsurkunde ‰ ‰ bei Verheirateten/Verwitweten/Geschiedenen die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung dieser (durch Tod eines Ehegatten – Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, durch Scheidung – Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) Die Vorlage der v. g. Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Stan13

14 Wir begleiten Sie am SterbebeƩund beim Abschiednehmen auf den Friedhof. Sie erreichen uns unter den unten aufgeführten Telefonnummern. Sterben verstehen wir als einen Übergang von der einen Hand GoƩes in die andere. Im TrauergoƩesdienst mit vorausgehender oder nachfolgender Beisetzung bringen wir das persönliche Leben eines Menschen vor GoƩund erbiƩen von ihm Trost für die Angehörigen und Trauernden. Wir machen uns dabei die Zusage Jesu ChrisƟzu eigen, der sagt: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will Euch erquicken.“ (Matthäus 11, 28) Diese Einladung ist an keine Bedingungen geknüp�, sie gilt allen Menschen und richtet sich an Sterbende, Trauernde, an treue Gemeindeglieder ebenso wie an kirchenferne Menschen. Nach EintriƩdes Todes ist eine Andacht am SterbebeƩim Familienkreis möglich. BiƩe nehmen Sie mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf, um gemeinsam Zeit, Ort und Gestaltung des Abschieds zu besprechen. Wir sind für Sie da Katholische Gemeinde „St. Marien“ Mauergasse 22a 98617 Meiningen Tel.: 03693 465960 Evangelisch-Lutherische Gemeinde Neu-Ulmer-Str. 25b 98617 Meiningen Tel.: 03693 840920 Auferstandener Christus, Kirche Wolfmannshausen

Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Bestattungsart und dem Bestattungsort. Entscheiden sollte man sich daher für einen seriösen Bestatter mit transparentem Preis-Leistungs-Verhältnis und menschlicher sowie fachlicher Kompetenz. Diesem kann man vertrauen, dass er alle festgelegten Inhalte umsetzt. Vereinbaren und gestalten Sie mit ihm die für Sie wichtigen Inhalte und Botschaften an Ihre Angehörigen und Freunde. Besprechen und aktualisieren Sie diese Wünsche mit Ihren Angehörigen und Freunden. Schließen Sie insbesondere Kinder und Enkelkinder dabei nicht aus. Trauerfeier und kirchliche Beerdigung War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Eheregister beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. 15 Henneberger Haus Georgstraße 2 98617 Meiningen Tel.: 03693 - 50 89 90 Öffnungszeiten: Mo-Sa 11-14 und 17-22 So 11-14 und 17-21 Auf Anfrage auch nachmittags. © zwiebackesser - stock.adobe.com

16  VERKAUFEN  VERMIETEN  VERWALTEN  WERTERMITTLUNG 98617 Meiningen, Charlottenstraße 1 │T +49 (0) 3693 9425 0 │ www.immobilien-meiningen.de SÜLZBRÜCK IMMOBILIEN seit 31 Jahren Ihr kompetenter Partner Wir bewerten Ihre Immobilie. Wir verkaufen oder vermieten Ihr Wohnhaus oder ETW. Wir übernehmen Ihre Immobilienverwaltung und beraten Sie in allen Immobilien - Angelegenheiten. Dipl. Staatswissenschaftler und Agraringenieur Günther Sülzbrück - Inhaber Ernestinerstraße 10 in 98617 Meiningen Tel./Fax.: 03693 / 4 30 08 Mobil: 0172 – 3 78 25 31 Internet: www.suelzbrueck-immobilien.de Email: info@suelzbrueck-immobilien.de Wir beraten Sie gern Andreas Schwarz Meininger Strasse 20 98547 Christes Telefon: 0151-22838758 www.grabschmuck-aus-bronze.de info@grabschmuck-aus-bronze.de Grabschmuck-aus-Bronze © PhotoSG – Fotolia

Nachlass- und Vorsorgeregelungen Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht auszuhändigen. Vorsorgeregelung Mit demWegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geBlumenschmuck Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. 17

ledigt. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Rentenversicherung zu stellen. Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder, bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenenfalls für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tod ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. regelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten, käme auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. Versicherungen, Vereine, Banken Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Postrentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung er18

Achtung! Möbel oder alter Hausrat sollten niemals achtlos weggeworfen werden. Oftmals sind alte Erinnerungen für Angehörige wichtig oder haben einen besonderen Wert. Sinnvoll ist es außerdem, einen Antiquar hinzuzuziehen, der den Wert des Hausrats korrekt einschätzt und diesen gegebenenfalls für eine bestimmte Summe übernimmt. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dannmöglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. Der Antrag kann entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zulasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Haushaltsauflösung Verschiedene Dienstleister können bei einer Haushaltsauflösung helfen. Diverse Fachdienste übernehmen auch die Haushaltsauflösung mit Entrümpelungen, Kleinreparaturen, Wohnungsabnahme und Übergabe an den Vermieter sowie die Entsorgung von Haushaltsgeräten und die Abmeldung von Hausanschlüssen. Außerdem gibt es Fachfirmen, die sich auf die komplette Regelung des Nachlasses spezialisiert haben. 19 © Juan Ospina - pixabay.de

Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und demOrt der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren ist die Friedhofsverwaltung mit Sitz in der Berliner Straße 13 in Meiningen. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken. Eine Laufzeitverlängerung ist nicht bei allen Bestattungsformen und Grabarten möglich. Friedhof Henneberg Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. (Immanuel Kant) Die verschiedenen Formen der Bestattung 20

Erdreihengrabstätten Erdreihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden. Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdreihengrabstätte sind nicht möglich. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. In jeder Erdreihengrabstätte darf nur ein Verstorbener bestattet werden. Ausnahmen bilden jedoch die Bestattung eines verstorbenen Kindes unter einem Jahr, welches gemeinsam mit einem Familienangehörigen in einer Erdreihengrabstätte bestattet werden darf. Auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter 7 Jahren dürfen zusammen in einem Erdreihengrab beigesetzt werden. Erdwahlgrabstätten Die Erdwahlgrabstätte sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und und zweistellige Grabstätten wie auch zwischen Grabstätten mit allgemeinen sowie mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt. Wichtig ist weiterhin, dass der Erwerber bereits beim Erwerb des Nutzungsrechtes seinen Rechtsnachfolger bestimmt und diesem das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag überträgt. Die Übertragung kann nur auf eine Person erfolgen und ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Meiningen. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Friedhofsgebührensatzung. Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden in Meiningen und den Ortsteilen folgende Grabstätten unterschieden: ƒ ƒ Erdreihengrabstätten, ƒ ƒ Erdwahlgrabstätten, ƒ ƒ Urnenreihengrabstätten, ƒ ƒ Urnenwahlgrabstätten, ƒ ƒ Urnengrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ halbanonyme Urnengrabstätten, ƒ ƒ anonyme Urnengrabstätten, ƒ ƒ Baumbestattungen, ƒ ƒ Partnergrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ Kolumbarium, ƒ ƒ Erdreihengrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ Wiesenurnengrabstätte, ƒ ƒ Ruhewald Es besteht hierbei kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgrabstätten, an Urnenwahlgrabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 21

Worauf es letztlich ankommt? MEININGEN - AM WEHR 2  03693 84260 Sich einfach aufgehoben fühlen. www.roga-pietaet.de

Urnenreihengrabstätten Die Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Urnenwahlgrabstätten Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Sie werden als zweistellige oder vierstellige Grabstätten vergeben. Ehrengrabstätten Die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten, ob einzeln oder in geschlossenen Feldern, obliegt ausschließlich der Stadt Meiningen. In der Friedhofssatzung der Stadt finden Sie weitere Informationen zu den Vorgaben aller Bestattungsarten. Das Dokument steht im Internet unter folgender Adresse zumNachlesen oder Herunterladen bereit: Friedhofssatzung der Stadt Meiningen: www.meiningen.de/images/rathaus/ pdf/stadtrecht/Friedhofssatzung_ 912_110_1.pdf 23

ƒ ƒ Urnengrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ halbanonyme Urnengrabstätten, ƒ ƒ anonyme Urnengrabstätten, ƒ ƒ Baumbestattungen, ƒ ƒ Partnergrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ Erdreihengrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ Wiesenurnengrabstätte‚ ƒ ƒ Ehrengrabstätten, ƒ ƒ erhaltenswerte Grabstätten Trauerhalle: ja Besonderheiten: Parkfriedhof Größe: 83.588 m2 Friedhöfe in Meiningen Die Stadt Meiningen betreibt insgesamt 10 Friedhöfe. Die Friedhöfe befinden sich in Meiningen und den Ortsteilen. Es sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten zu erfüllen. Nicht zu vergessen ist der geregelte Winterdienst, der auch an Sonn- und Feiertagen wahrgenommen werden muss. Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestattungstermine, die Arbeits- und Einsatzplanung und das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der computerunterstützten Friedhofsdatei und der Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Stadt Meiningen Friedhofsverwaltung Berliner Straße 13, 98617 Meiningen Tel.: 03693 454 700 Tel.: 03693 454 701 Parkfriedhof Meiningen Lagebezeichnung: Berliner Straße 13 GPS-Koordinaten: 50°34’03”N 10°25’17”O Bestattungsformen: ƒ ƒ Erdreihengrabstätten, ƒ ƒ Erdwahlgrabstätten, ƒ ƒ Urnenreihengrabstätten, ƒ ƒ Urnenwahlgrabstätten, 24

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