Seniorenwegweiser der Stadt Rees

Ratgeber für Seniorinnen und Senioren der Stadt Rees

1 Vorwort des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, schön, dass Sie die aktuelle Ausgabe des „Ratgebers der Stadt Rees für Seniorinnen und Senioren“ in Ihren Händen halten. Der Ratgeber richtet sich auch in diesem Jahr an alle älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt sowie an diejenigen, die sich mit Seniorenarbeit und dem Thema „Älterwerden“ beschäftigen. Wir wollen alle gerne alt werden und dabei möglichst lange fit bleiben. Ein Rezept dafür gibt es jedoch nicht und jeder weiß, dass das Alter auch Probleme mit sich bringt. Nicht nur jetzt, während der Corona-Krise, stellt sich oftmals die Frage: „Was nun, wer kann mir helfen?“ Aber auch schon im Vorfeld des Älterwerdens kann der eine oder andere Tipp hilfreich sein. Der vorliegende Ratgeber hält interessante Informationen und Angebote für die Zeit nach dem Arbeitsleben bereit und gibt Antworten auf Fragen zu Belastungen und Hilfestellungen im Alter. Er soll gleichzeitig dabei helfen, die positiven Seiten des Alters zu erkennen. Dazu gehört gewiss, die Freiheiten fernab der Verpflichtungen des Berufslebens zu genießen und neue interessante Erfahrungen zu machen. So finden Sie Wissenswertes über die Freizeitgestaltung, das Wohnen im Alter oder die Hilfe bei Pflegebedürftigkeit. Neben wichtigen Notrufnummern und Informationen zu den Themen Vorsorge, Testament und Todesfall sind auch die Ansprechpartner des Seniorenbeirates der Stadt Rees in der Broschüre zu finden. Sie sind das Sprachrohr für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und setzen sich für deren Interessen gegenüber Rat, Verwaltung und anderen Organisationen ein. Mit tatkräftiger Unterstützung des Seniorenbeirates ist ein informativer Ratgeber entstanden. Dafür danke ich allen Beiratsmitgliedern und ermuntere alle Seniorinnen und Senioren unserer Stadt, sich aktiv in unser Gemeinwesen einzubringen. Schließlich kann unsere Bürgerschaft von Ihren jahrelangen Erfahrungen profitieren. Mein Dank gilt darüber hinaus all jenen, die mit ihrer finanziellen Unterstützung dazu beigetragen haben, dass diese Broschüre kostenfrei verteilt werden kann. Abschließend wünsche ich Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, alles Gute für die Zukunft. Ich bin mir sicher, Sie werden die Herausforderungen des Älterwerdens erfolgreich meistern und den dritten Abschnitt Ihres Lebens in unserer schönen Stadt genießen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Gerwers Bürgermeister

2 Polsterei | Sessel | Gardinen | Sonnenschutz 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr, denn Service ist Ehrensache! (0 28 51) 16 48 (0 28 51) 9 61 68 11 Taxi Tim Tönnissen Rauhe Straße 6a 46459 Rees TAXI TÖNNISSEN www.taxi-rees.de info@taxi-rees.de A N K A U F Gold • Silber • Münzen Wir kaufen ständig: • Altgold, Goldschmuck, Zahngold, Münzen und Barren • Münzen-Sammlungen und Nachlässe Wir bieten: • hohe marktgerechte Ankaufspreise • kostenlose Beratung und Schätzung Reeser Münzhandel F. Vermeulen Isselburger Straße 7 • 46459 Rees-Haldern • Telefon 02850/416192 Mobil 01 52/ 27 94 09 58 • www.goldankauf-rees.de bekannt aus dem TV RTL 2 „Der Trödeltrupp“ © Robert Kneschke - stock.adobe.com UND DIESE PUBLIKATION AUCH ONLINE LESEN www.total-lokal.de

3 Vorwort des Bürgermeisters 1 1. Seniorenbeirat 4 2. Aktiv im Alter 5 2.1 Treffpunkte/Begegnungsstätten 5 2.2 Bildung 6 2.3 Kultur 7 2.4 Sport und Bewegung 9 3. Beratung und Hilfe 11 3.1 Sozial- und Seniorenberatung 11 3.2 Rentenberatung 11 3.3 Renten Service der Deutschen Post 12 3.4 Rechtsberatung und Verfahrenskostenhilfe 12 3.5 Sozialhilfe, Grundsicherung 12 4. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit 13 4.1 Leistungen 15 4.2 Arten der Pflege 15 4.3 Pflege- und Gesundheitsberatung 18 4.4 Pflegestützpunkt im Kreis Kleve 19 4.5 Die 115 – IHRE BEHÖRDENNUMMER – als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige 19 5. Wohnen im Alter 20 5.1 Alten- und behindertengerechte Wohnungen 20 5.2 Betreutes Wohnen 20 5.3 Altenpflegeheime 21 6. Vorsorge, Testament und Todesfall 22 6.1 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung 22 6.2 Testament 23 6.3 Hospizdienst 24 6.4 Todesfall 25 6.5 Bestattungsformen 26 7. Internet-Wegweiser 27 8. Gesundheitswesen 28 8.1 Notrufnummern 28 8.2 Ärzte 29 8.3 Zahnärzte 31 8.4 Apotheken 31 8.5 Krankengymnasten/Masseure 31 8.6 Praxis für Logopädie 31 8.8 Giftnotrufzentrale 32 8.9 Telefonseelsorge 32 Inserentenverzeichnis 33 Impressum 33 Inhaltsverzeichnis Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Ratgeber für Seniorinnen und Senioren der Stadt Rees © pressmaster - stock.adobe.com

Seniorenbeiratsmitglied Telefon Vertretungsmitglied Telefon te Baay, Helmut Dores-Albrecht-Straße 11, Bienen 02851 8227 Michel, Hildegard Grietherbusch 4 a 02851 8164 Baumann, Resi Loeweg 2, Mehr 02857 80226 Kleineberg, Michael Ingenlaeckstr. 3, Haffen 02857 2183 Bölting, Jan-Bernd Am Hurler Meer 21, Empel 02851 6745 Behrendt, Norbert Mozartstraße 8, Millingen 02851 8366 Bongardt, Johann Lohstraße 18, Haldern 02850 320 Bender, Dietmar Wedumshof 3 02857 5729834 Terhorst, Hubert Forellenstr. 14, Millingen 02851 6744 Drost, Johannes Zum Millinger Meer 25, Millingen 02851 6481 Geerts, Maria Bachstraße 6, Haldern 02850 303 Bonnes, Edeltraud Hurler Straße 58, Millingen 02851 8110 Jansen, Josef Empeler Straße 1a, Rees 02851 1445 Lodewick, Rudi Groiner Kirchweg 54, Rees 02851 1661 Möllmann, Karl-Heinz Bartener Str. 1, Rees Dr. Beyer, Jörg Hofacker 9, Millingen 02851 6576 Küster, Maria-Elisabeth Knollenkampsweg 5, Haffen 02857 915782 Hövelmann, Gabi Wasserstr. 5a, Rees 02851 7645 Reuter, Helgard Fasanenweg 16, Haldern 02850 321 Altendorf, Gilda Grabenstraße 13, Haldern 02850 7822 Schloßmacher, Johannes Fuhlensteg 42, Rees 02851 1877 Hegmann, Andrea Emmericher Str. 35d, Rees 02851 3027 van Lier, Jürgen Vor dem Falltor 11, Rees Hermsen, Christa Hüttenstr. 8, Millingen 02851 87200 Herbst, Michael Lindenstraße 1 a, Haldern 02850 295 N. N. Wickermann, Egon Weidenweg 9, Rees 02851 2720 Theyßen, Josef Turmallee 30, Haldern 02850 7826 4 1. Seniorenbeirat Der Seniorenbeirat der Stadt Rees besteht aus 14 Mitgliedern und 14 Stellvertretern. Sie sollen Sprachrohr für die älteren Mitbürger sein und so deren Interessen gegenüber dem Rat und der Verwaltung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für ältere Bürger vertreten. Die Mitglieder des Beirates stammen aus den unterschiedlichsten Vereinigungen wie Kirche, AWO, Kolping und anderen Verbänden. Wenigstens zweimal jährlich trifft sich der Seniorenbeirat in einer öffentlichen Sitzung und bespricht die jeweils aktuellen Probleme. Im Vorfeld dieser Sitzungen bitten die Beiratsmitglieder die älteren Bürger, sie über Wünsche und Anliegen zu informieren. Die Wahlzeit des Seniorenbeirates ist an die Legislaturperiode des Stadtrates gekoppelt. Somit läuft die aktuelle Wahlzeit des Seniorenbeirates der Stadt Rees von 2020 bis 2025. Nachfolgend sind die Mitglieder des Seniorenbeirates und deren persönliche Vertreter aufgeführt: Vorsitzender: Johann Bongardt Lohstr. 18, Haldern stv. Vorsitzender: Josef Theyßen Turmallee 30, Haldern Beisitzer: Dr. Jörg Beyer Hofacker 9, Millingen

5 2. Aktiv im Alter Wer am Leben ringsum teilnimmt, Kontakte und Freundschaften pflegt, vielfältige Möglichkeiten nutzt, um Sinnvolles und Nützliches zu tun, oder sich ehrenamtlich engagiert, der bleibt innerlich jung. In der Stadt Rees gibt es daher für Seniorinnen und Senioren eine Vielzahl von Angeboten, welche nachfolgend genannt werden und allen Interessierten offenstehen. 2.1 Treffpunkte/Begegnungsstätten Von freien Verbänden, Vereinen und Kirchengemeinden wird eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktivitäten angeboten. Die Gruppen bieten Kontakt zu gleichaltrigen Mitmenschen. Neben Gemütlichkeit findet man dort oft auch Partner für Spiel und Unterhaltung. Ferner werden mitunter Vorträge angeboten und die Besucher haben dann die Gelegenheit, ihre Erfahrungen auszutauschen. Es sind folgende Treffpunkte/Begegnungsstätten – nach Ortsteilen – sortiert: Bienen: • Seniorentreffen im Pfarrheim Bienen, jeden 1. Mittwoch im Monat ab 15:00 Uhr (gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen) • Großer Seniorennachmittag im Bürgerhaus Bienen (i. d. R. mittwochs vor Pfingsten) • Fahrt im Sommer jeden Jahres mit der Seniorengemeinschaft Ansprechpartner für Bienen: Dorothee Hox, Dorotheenweg 4 Tel.: 02851 6653 Empel: • Seniorengemeinschaft, jeden letzten Montag im Monat Marion Meyboom, Tel.: 02851 6611 • Verschiedene Seniorennachmittage Marion Meyboom, Tel.: 02851 6611 Haffen-Mehr: • Seniorenturnen im Pfarrheim Mehr, jeden Dienstag 09:00 Uhr • Seniorenkaffee, jeden 1. Mittwoch im Monat 15:00 Uhr Messe im Pfarrheim Mehr, anschließend gemeinsames Kaffeetrinken • Seniorenkaffee, jeden 3. Donnerstag im Monat 15:00 Uhr Messe in der Kirche, anschließend Kaffeetrinken für die Frauen im Pfarrheim, Velthuysenstraße, die „Haffener Jungs“ treffen sich anschließend um 17:30 Uhr • Seniorentanz, jeden Montag 09:00 Uhr, ehem. Schule, Velthuysenstraße Ansprechpartner für Haffen-Mehr: • Marlene Schumacher, Finkenschlagweg, Tel.: 02857 7496 (St. Lambertus Haffen) • Gisela Jansen, Pastor-Liesen-Straße 17, Tel.: 02857 1255 (St. Vincentius Mehr) • Karl-Heinz Strutmann, Klappheckstraße 6 a, Tel.: 02857 3317 (Seniorenturnen) Haldern: • Altentagesstätte Haldern, Irmgardisweg 25, Tel.: 02850 936152, montags ab 14:30 Uhr (Spielenachmittag), jeden letzten Mittwoch im Monat „Frühstück für Leute mit Zeit“ um 09:00 Uhr mit Vortrag • Altentagesstätte „Wesendonkstube“, Gerhard-StormStraße 1, Tel.: 02850 298, mittwochs von 15:00 bis 17:30 Uhr Skat und Doppelkopf; donnerstags ab 15:00 Uhr Seniorenkaffee und Spiele

6 2.2 Bildung Weiterbildung ist keine Frage des Alters. Viele Menschen haben erst im Alter die Zeit und Muße, sich schon lange erwünschtes Wissen anzueignen. Sei es das Hobby zu perfektionieren oder etwas zu lernen, was man schon immer können wollte. Mit Gleichgesinnten zu lernen bringt nicht nur neue menschliche Kontakte, sondern auch Herausforderungen, die zur sinnvollen Beschäftigung anreizen und somit zu mehr Zufriedenheit führen. Rees: • Altentagesstätte Rees (Kolpinghaus), Am Mühlenturm 6, Tel.: 02851 7732, montags bis freitags • Kolpingfamilie Rees, div. Veranstaltungen, Manuela Vennemann (Seniorenbeauftragte), Tel.: 02851 2626 • KAB Rees, div. Veranstaltungen und Bildungsabende, Erwin Roos, Tel.: 02851 2508 • Frühstück „60 plus“, jeden letzten Donnerstag im Monat, mit Vortrag, 09:00 Uhr im Kolpinghaus, Am Mühlenturm 6 • Ev. Kirchengemeinde Rees, div. Veranstaltungen, Pfarrerin Berner-Pip, Tel.: 02851 9650473 Volkshochschule Die VHS bietet unter anderem auch spezielle Programme für Seniorinnen und Senioren an. Das Angebot ist umfangreich: Gesundheitsvorsorge, Sprach- und Computerkurse, Kreativkurse, Besichtigungen usw. Das Programm erscheint halbjährlich und ist direkt bei der VHS in Kleve oder aber im Reeser BürgerService erhältlich: VHS Kleve Hagsche Poort 22, 47533 Kleve, Tel.: 02821 72310 www.vhs-kleve.de BürgerService der Stadt Rees Markt 1, 46459 Rees, Tel.: 02851 51115 www.stadt-rees.de Katholische Frauengemeinschaft: 1. Gymnastik für Frauen ab 50, jeden Montag 09:00 bis 10:00 Uhr, kath. Jugendheim 2. Gymnastik für ältere Frauen, jeden Montag 18:00 bis 19:00 Uhr, kath. Jugendheim 3. Gymnastik für Frauen jeden Alters, jeden Donnerstag 09:00 bis 10:00 Uhr, kath. Jugendheim 4. Tanzen für Frauen ab 50, jeden Dienstag 14:30 bis 15:30 Uhr, Pfarrheim 5. Bibelgesprächskreis, einmal mtl. nach Absprache in der „Wesendonkstube“ 6. Hl. Messe der Frauengemeinschaft, jeden letzten Dienstag im Monat um 17:00 Uhr, Kapelle Altenheim, anschl. Treffen im Pfarrheim Ansprechpartner für Haldern: • Dorothee Giesen, Motenhof 3, Tel.: 02850 7154 • Luzia Uebbing, Pockenkathweg 23, Tel.: 02850 240 KAB Haldern div. Veranstaltungen und Bildungsabende, Bernhard Brömling, Tel.: 02850 7312 Millingen: • Seniorenkaffee mit Kartenspiel, jeden Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr im kath. Pfarrheim • Seniorenwallfahrt nach Kevelaer, mittwochs vor Pfingsten, 08:00 Uhr am kath. Pfarrheim • Allgemeines Demenzcafé, Alten- u. Pflegeheim „St. Josef“, montags 15:00 bis 17:00 Uhr, 14-täglich Frau Leidereiter, Tel.: 02851 97515 • Altenheim-Besuchsdienst Anne Terhorst, Tel.: 02851 6744 • Krankenhaus-Besuchsdienst Ulla Gores, Tel.: 02851 8371 • Ökumenischer Altentag am 1. Sonntag im November Udo Schmitz, Tel.: 02874 4294 KAB Millingen div. Veranstaltungen und Bildungsabende, Norbert Behrendt, Tel.: 02851 8366 2. Aktiv im Alter

7 Bibliothek Unter den über 28.000 Medien der Stadtbücherei Rees gibt es nicht nur Romane, sondern auch Sachliteratur, Hobby- und Fachzeitschriften, regionale und internationale Zeitungen sowie CDs und DVDs. Unter www.onleihe-niederrhein.de ist auch eine E-Book-Ausleihe möglich. Auch ein öffentlicher Zugang ins Internet ist gewährleistet. Die Anschrift lautet: Stadtbücherei Rees Markt 18, 46459 Rees Tel.: 02851 58105, buecherei@stadt-rees.de Öffnungszeiten: Dienstag 10:00 – 12:30 und 14:30 – 18:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 12:30 Uhr Donnerstag 10:00 – 12:30 und 14:30– 18:00 Uhr Freitag 10:00 – 12:30 und 14:30 – 18:00 Uhr Samstag 10:00 – 12:30 Uhr Ferner gibt es noch folgende Büchereien in folgenden Stadtteilen: • Bücherei Bienen Frau Ricken, Tel.: 02851 6555 • Kath. öffentliche Bücherei Haldern Maria Brömling, Tel.: 02850 7312 • Kath. öffentliche Bücherei Millingen Gabi Lümers, Tel.: 02851 6719 2.3 Kultur Kultur vermittelt nicht nur Wissen. Sie ist der Ausdruck einer Gesellschaft und somit Bestandteil unseres Lebens. Viele Menschen nutzen die kulturellen Angebote nach dem aktiven Berufsleben wieder stärker. Man hat einfach mehr Zeit und Muße, um interessante Ausstellungen zu besuchen, ins Theater oder in Konzerte zu gehen. Sicher kennt auch nicht jeder die Sehenswürdigkeiten in der näheren oder weiteren Umgebung. Museen Das Städtische Koenraad Bosman Museum (Museum für Kunst- und Stadtgeschichte) ist benannt nach dem niederländischen Museumsförderer, dem Ingenieur und Unternehmer Koenraad Bosman (geb. 1918, gest. 2000). Das zweigeschossige, fünfachsige Gebäude aus der Zeit um 1850 mit dem neuen Anbau umfasst 418 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Das Haus hat inhaltlich zwei Schwerpunkte: die Kunst und die Stadtgeschichte. Koenraad Bosman Museum Am Bär 1, Eingang Vor dem Falltor, 46459 Rees während der Öffnungszeiten: Tel.: 02851 2321 oder 51187 www.stadt-rees.de unter der Rubrik „Tourismus & Freizeit/ Sehenswürdigkeiten/Museen“ Öffnungszeiten des Museums: Samstag 14:00 – 17:00 Uhr Sonntag 11:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Für Besuchergruppen ab ca. zehn Personen werden Führungen durch das Haus auch von montags bis freitags nach vorheriger Anmeldung unter Tel.: 02851 51187 durchgeführt. Das Haus ist behindertengerecht eingerichtet und verfügt über einen Aufzug. Eintrittspreise: Normalpreis: 2,00 € Ermäßigter Preis: 1,00 €

8 Sexy mit Falten. Faltbar. Elektrisch. Intuitiv. ergoflix® und JBH® E-Rollstühle ergoflix.de Weitere Museen in Rees Heimatmuseum Haffen-Mehr Velthuysenstraße, Rees-Haffen (alte Schule, neben der Schützenhalle) Heimatkundliche Wechselausstellungen Tel.: 02857 80230 (Heimatfreunde Haffen-Mehr) Battenbergturm Wertherbrucher Straße, Rees-Haldern Wechselausstellungen Tel.: 02850 7206 (Heimatverein Haldern) Johannes Derksen „Leben und Werk“ Fallstraße 28, Rees Eine einzigartige Sammlung, Museum und Archiv Öffnungszeiten: nach tel. Vereinbarung Tel.: 02851 966948 Archiv Das Stadtarchiv ist das Informationszentrum der Stadt Rees zur Geschichte von Rees und seinen Ortsteilen. Mit etwa 550 Urkunden und ca. 600 Akten aus der Zeit von 1142 bis 1808 ist es eines der bedeutendsten Archive am Niederrhein. Neben den Verwaltungsakten werden auch ergänzende Überlieferungen wie z. B. Fotos, Totenzettel, Zeitungen und Festschriften archiviert, um das politische, wirtschaftliche und kulturelle Leben der Stadt in Vergangenheit und Gegenwart zu dokumentieren. Neuerdings sind auch die Personenstandsbücher einsehbar. Stadtarchiv Rees Hermann-Terlinden-Weg 1, 46459 Rees Archivleiterin: Tina Oostendorp Tel.: 02851 51480 Fax: 02851 51996 E-Mail: tina.oostendorp@stadtarchiv-rees.de Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Veranstaltungen Die Besucher sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rees erwartet in der Rheinstadt ein abwechslungsreiches und vielfältiges Freizeit- und Veranstaltungsprogramm für Alt und Jung. Neben einem bunten Vereinsleben mit verschiedensten Festlichkeiten finden zahlreiche Theater-, Kabarett-und Konzertveranstaltungen statt. Darüber hinaus erfreuen sich die Besucher an der typisch niederrheinischen Landschaft, dem historischen Stadtkern mit der mittelalter2. Aktiv im Alter

9 lichen Stadtumwehrung und den unterirdischen Kasematten sowie der einmaligen Lage der Stadt, direkt am Rhein. Tagesaktuelle Einzelheiten sind auf der Internetseite der Stadt Rees www.stadt-rees.de unter „Aktuell“ sowie „Tourismus & Freizeit“ und dort in der Rubrik „Veranstaltungen“ zu finden oder natürlich im Bürger-Service des Rathauses. 2.4 Sport und Bewegung Die gesundheitlichen Vorteile für Menschen jeden Alters durch Sport, Bewegung und Spiel sind unbestritten. Aus diesem Grund ist die gezielte Bewegung auch im Reha-Bereich unverzichtbar geworden. Durch sanften Sport können auch Menschen, die in jüngeren Jahren nie oder nur wenig Sport getrieben haben, ihre Fitness steigern. Vorteilhaft für ältere Menschen sind Schwimmen, Walking oder Wandern sowie Radfahren und Gymnastik, also vor allem Ausdauersportarten mit einer moderaten Belastung. Auskünfte über Sportvereine in Rees und deren besondere Angebote erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Rees www.stadt-rees.de unter „Tourismus & Freizeit/Gesellschaftliches Leben/Vereine“. Schwimmen Öffnungszeiten Hallenbad Montag geschlossen Dienstag 06:30 – 08:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 13:00 – 20:30 Uhr Donnerstag 06:30 – 08:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Freitag* 13:00 – 20:30 Uhr Samstag 09:00 – 17:00 Uhr Sonntag** 08:00 – 12:00 Uhr * Freitags von 13:15 bis 13:45 Uhr findet eine öffentliche Wassergymnastik für Erwachsene im Nichtschwimmerbereich statt und von 17:45 bis 20:30 Uhr ist das öffentliche Schwimmen nur im Schwimmerbereich (keine Nichtschwimmer) möglich. ** Sonntags von 08:00 bis 09:30 Uhr sind 2 Bahnen für alle Badegäste zum Streckenschwimmen reserviert ** Sonntags von 08:00 bis 09:30 Uhr sind 2 Bahnen für alle Badegäste zum Streckenschwimmen reserviert. Während der Schulferien bestehen geänderte Öffnungszeiten. Auskünfte über die aktuellen Öffnungszeiten erhalten Sie auf der eigenen Webseite des Stadtbades Rees www.stadtbad-rees.de. Stadtbad Rees Grüttweg 26, Tel.: 02851 7274

10 einmal ausprobieren möchten. Sie haben die Möglichkeit, ein Kugel-Set wenige Meter von der Anlage entfernt im Balkan- Stübchen, Neustraße 35, gegen eine geringe Gebühr auszuleihen. Die Anlage wird hervorragend angenommen. Radwandern Die Stadt Rees ist anerkannte „Fahrradfreundliche Stadt“. Das hervorragend ausgebaute Radwegenetz in der typisch niederrheinischen Landschaft lädt zu Radtouren unterschiedlicher Länge ein. Entsprechende Radwanderbroschüren sind im Bürger-Service des Rathauses erhältlich. Projekt „Bewegt jung bleiben“ „Bewegt jung bleiben“ beinhaltet eine Sitzgymnastik für Seniorinnen und Senioren, die in Kooperation mit Seniorenheimen und einem ortsansässigen Sportverein angeboten wird. Dabei wird das Bewegungsangebot vonseiten des Sportvereins durchgeführt. Der Verein stellt hierfür eine qualifizierte Kraft sowie die Sport- und Spielgeräte zur Verfügung, die Alteneinrichtung die Räumlichkeiten. Aktuell wird das Bewegungsangebot im Seniorenheim Agnes-Heim Rees durchgeführt. Die Gymnastik findet einmal wöchentlich donnerstags von 09:45 bis 10:30 Uhr in der Cafeteria des Agnes-Heimes statt. Die tägliche Wassertemperatur beträgt ca. 28 °C. Während des Hallenbadbetriebes wird freitags und samstags ein Warmbadetag angeboten, d. h., die Wassertemperatur beträgt ca. 30 °C (nicht in den Sommerferien). Kassenschluss: 60 Minuten vor den Endzeiten Ferner ist Schwimmen im folgenden Naturbad möglich: Strandbad Millinger Meer (Saison-Öffnungszeiten) Luisendorf 16 46459 Rees-Millingen Tel.: 02851 5895820 Boule Mit der Boule-Anlage, auf der auch Meisterschaftsspiele ausgetragen werden können, ist es gelungen, der touristischen Attraktivität der Stadt Rees einen weiteren Baustein hinzuzufügen. Am Fuße der historischen Stadtmauer, in direkter Nachbarschaft zum Skulpturenpark und dem Kinderspielplatz „Am Bär“ sind regelmäßig interessierte Sportler anzutreffen, die den französischen Nationalsport betreiben und versuchen, ihre Kugeln möglichst nah am „Schweinchen“, der kleinen Zielkugel, zu platzieren. Während die passionierten Boule-Spieler ihre eigenen Kugeln zum Spiel mitbringen, wurde natürlich auch an diejenigen gedacht, die das Spiel © Patrizia Tilly - Fotolia 2. Aktiv im Alter

11 © Ingo Bartussek - Fotolia 3. Beratung und Hilfe Beratung wird in den unterschiedlichsten Bereichen von verschiedenen Ämtern, Institutionen, Verbänden, Vereinen, Kirchen und privaten Trägern angeboten. Erste Anlaufstelle ist meist die Stadtverwaltung Rees. Hier sind die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Arbeit und Soziales zuständig (Tel.: 02851 51113 oder 51117). Im Kreis Kleve wird ein Großteil der Sozialberatung durch den Caritasverband Kleve durchgeführt, welcher in Rees eine Außenstelle hat. 3.1 Sozial- und Seniorenberatung Caritasverband Kleve Kirchplatz 12, Rees Ansprechpartner: Gabi Arns Tel.: 02851 7005 E-Mail: g.arns@caritas-kleve.de Für folgende Schwerpunktbereiche finden Beratungen bzw. Hilfestellungen statt: • Hilfen und Beratung in persönlichen, familiären, finanziellen und weiteren Angelegenheiten • Hilfen im Umgang mit Behörden, Krankenkassen, Stiftungen und weiteren Ansprechpartnern • Kurberatung: Information, Kurvorbereitung, Vermittlung, Kurnachsorge • Vermittlung von Hilfen der ehrenamtlichen Caritas • Schuldner- und Insolvenzberatung (Vermittlung) • Vermittlung zu weiteren Hilfen und Beratungsangeboten des Caritasverbandes (z. B. Suchtberatung, Freiwilligenzentrale, …) 3.2 Rentenberatung Fragen zur Rente sind nicht immer leicht zu beantworten. Deshalb ist kompetente Beratung auf diesem Gebiet besonders wichtig. Vor allem Versicherte „rentennaher Jahrgänge“ haben oft viele Fragen wie z. B.: • Ab wann habe ich Anspruch auf Altersrente? • Kann ich vorzeitig in Rente gehen? • Welche Konsequenzen kann das haben? • Darf ich zur Rente noch hinzuverdienen? • Was bedeutet eine Teilrente? • Was ist Altersteilzeit? Auskünfte erhalten Sie direkt beim SERVICE-ZENTRUM der Rentenversicherungsträger Bensdorpstraße 12, 47533 Kleve Tel.: 02821 58401 E-Mail: service-zentrum.kleve@drv-rheinland.de Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 07:30 – 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr Freitag 07:30 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung oder VdK – Sozialverband Kolpinghaus Rees Mühlenturm 6, Rees jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 17:30 bis 18:30 Uhr Kontakt: Christa Hermsen Tel.: 02851 87200 E-Mail: ov-rees@vdk.de © Ingo Bartussek - Fotolia

12 ner“, „Leben im Ausland“ – aber auch „Richtig erben und vererben“ sind nur einige der Themenschwerpunkte, denen sich der Renten Service widmet. Aktuelle Nachrichten, Gesetzesänderungen und eine direkte Verlinkung mit der Deutschen Rentenversicherung runden das Angebot unter www.rentenservice.de ab. 3.4 Rechtsberatung und Verfahrenskostenhilfe Für alle rechtlichen Fragen und Probleme stehen Ihnen die Rechtspfleger beim Amtsgericht zur Verfügung. Dort können Anträge gestellt und rechtsrelevante Äußerungen zu Protokoll gegeben werden. Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können bei Bedarf Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Auskünfte erteilt das Amtsgericht Emmerich Seufzerallee 20, 46446 Emmerich am Rhein Tel.: 02822 6940 3.5 Sozialhilfe, Grundsicherung Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung bzw. Sozialhilfe. Auf diese Leistungen besteht bei Berechtigung ein Rechtsanspruch. Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Rees Fachbereich Arbeit und Soziales Rathaus, Markt 1 Zimmer 15, 16 und 17 im Erdgeschoss, Rees Tel.: 02851 51113, 51122 oder 51123 Ferner wird regelmäßig eine Rentenberatung für Versicherte aller Rentenversicherungsträger im Rathaus angeboten. Die Rentenberatung findet an jedem zweiten Montag im Monat in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Kleinen Saal des Bürgerhauses statt. In diesen Sprechzeiten berät der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Udo Schaale, interessierte Bürgerinnen und Bürger in Rentenversicherungsangelegenheiten. Neben den Rentenunterlagen ist der Personalausweis mitzubringen. Vorherige Anmeldungen sind nicht erforderlich. Außerhalb der Sprechstunde sind Terminvereinbarungen und telefonische Beratungen werktags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 02821 98749 möglich. Weitere Informationen zum Thema „Altersvorsorge“ können unter www.ihre-vorsorge.de abgerufen werden. Diese Internetseite ist eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie informiert darüber, wie sich der finanzielle Ruhestand optimieren lässt. 3.3 Renten Service der Deutschen Post Bei einem Umzug sollten Rentnerinnen und Rentner ihre neue Adresse auch dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen. Denn wenn Briefe nicht zugestellt und die neue Adresse nach einem Umzug nicht ermittelt werden kann, muss die Zahlung der Rente angehalten werden. Zur regulären Auszahlung werden die aktuellen Daten der Berechtigten benötigt. Diese Änderungsmitteilungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice. de entgegen. Doch das ist nicht der einzige Service, den der Renten Service unter www.rentenservice.de anbietet. Mit Tipps rund um die Lebenswelt älterer Menschen und vielen Service-Informationen geht der Renten Service auf die Bedürfnisse älterer Menschen ein. Das stets aktuelle „Thema des Monats“ setzt inhaltliche Akzente. „Steuerpflicht für Rent3. Beratung und Hilfe

13 4. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer mehr Menschen, nach dem aktiven Berufsleben noch Dinge zu tun, die Spaß machen und ein erfülltes Leben ermöglichen. Mit zunehmendem Alter sind viele Menschen aber auch auf Hilfe und Pflege angewiesen. Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und umfangreich. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich. Deshalb ist es nicht möglich, alle Fälle aufzuführen. Bitte wenden Sie sich deshalb immer im Einzelfall an Ihre Pflegekasse. Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag für längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße Unterstützung benötigen. Für diese Fälle gibt es vielfältige Unterstützung und Hilfsangebote. © Halfpoint - stock.adobe.com Behandlungspflege Haushaltshilfe Pflegeleistungen Betreuung Beratung Hausnotruf Hilfe mit Herz Wir Beraten Sie gerne! 02851/965357 www.pflegedienst-niederrhein.de APN Ambulanter Pflegedienst Niederrhein GmbH; Sahlerstr. 2; 46459 Rees

14 ☎ 02825 • 307 95 40 kreis-kleve@afh-nrw.de www.afh-nrw.de ❤ ab Pflegegrad 1 ❤ bei Schwangerschaft ❤ nach ärztlicher Verordnung Kostenlose Haushaltshilfe über Ihre Pflege- und Krankenkasse Agentur für Haushaltshilfe Wir beraten Sie gerne! AfH... für Sie da! Riham Alabo Teamleitung Kreis-Kleve krankenpflegec.schoof@t-online.de www.krankenpflege-christel-schoof.de Christel Schoof alle Kassen Ambulante Häusliche Krankenpflege Greilack 37 47546 Kalkar Telefon 02824/3268 Telefax 02824/809673 Gemeinschaft erleben! CLIVIA TAGESPFLEGE IN REES-HALDERN Kleve - Bedburg-Hau - Kevelaer - Emmerich - Rees - Moers - Kamp-Lintfort Isselburger Str. 2 46459 Rees www.clivia-gruppe.de Clivia Ihr Pflegepartner am Niederrhein Wir beraten Sie gerne! Tel.: 02821 718 0 Individuelle Pflege und ausführliche Beratung © Ocskay Bence - Fotolia

15 4.1 Leistungen Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Pflegeversicherung erbringt folgende Leistungen: Pflegegeld Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung, z. B. von Angehörigen, in geeigneter Weise gepflegt werden. Pflegesachleistungen Die Pflegesachleistung wird durch ausgebildete Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen (Sozialstationen, private häusliche Krankenpflege usw.) angestellt sind. Die Pflegeeinrichtung muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abschließen oder bereits abgeschlossen haben. Kombinationsleistungen Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Geld- und Sachleistungen zu kombinieren. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistungen anteilmäßig als Pflegegeld ausgezahlt. Pflegehilfsmittel Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn sie zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zu einer selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen dienen. 4.2 Arten der Pflege Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, finanziert die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vorher mindestens sechs Monate von der privaten Pflegekraft versorgt worden ist. Tagespflege In der Tagespflege werden Menschen betreut, die tagsüber nicht alleine sein können oder möchten. Von montags bis freitags werden die Gäste der Tagespflege von qualifiziertem Personal von 08:00 bis 16:00 Uhr gepflegt und betreut. Die Tagespflege kann individuell nur an bestimmten Tagen oder über die ganze Woche in Anspruch genommen werden. Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen. Für die Gäste gibt es vielfältige Aktivitäten. Auf Wunsch wird der Tagesgast morgens von der Einrichtung abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Die Pflegekasse stellt je nach Pflegegrad ein Budget für die Tagespflege zur Verfügung. Nachtpflege Wenn die Pflege zu Hause nicht in ausreichender Form möglich ist, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege. Dies ist auch bei kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf möglich. Die Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Kurzzeitpflege Falls vorübergehend weder die häusliche noch eine teilstationäre Pflege realisierbar ist, besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim). Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse für maximal 4 Wochen unter Berücksichtigung des jeweils festgelegten Pflegegrades. Vollstationäre Pflege Reichen häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege nicht mehr aus, kann die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht werden. Um einen Heimplatz müssen sich die Angehörigen allerdings selbst bemühen. Der Antrag zur Heimaufnahme muss direkt beim betreffenden Alten-und Pflegeheim erfolgen. Sollten die eigenen Einkünfte nebst Pflegekassenleistungen nicht ausreichen, den monatlichen Pflegesatz zu finanzieren, so kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten für Reeser Bürger beim Fachbereich Arbeit und Soziales im Rathaus der Stadt Rees, Zi. 16 im Erdge-schoss, Tel.: 02851 5113, gestellt werden. Für Fragen und Beratungen stehen ferner Institutionen auf Seite 18 bereit: 4. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

LIEBE INTERESSENTEN, St. Joseph Rees-Millingen Hospitalstr. 3 Agnes-Heim Rees Gouverneurstr. 9 St. Augustinus Emmerich Willibrordstr. 15 Willikensoord Emmerich Willikensoord 1 wer in unseren Senioreneinrichtungen lebt, soll sich dort rundum wohl fühlen. Unsere Einrichtungen wollen für ihre zukünftigen Bewohner vor allem eines sein - ein neues Zuhause. Unsere vier Einrichtungen im Bereich Emmerich/Rees sind in bestehende Stadtteile integriert, so dass Sie in Ihrem gewohnten Lebensumfeld verbleiben können. Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung. Unser engagiertes und kompetentes Team von Mitarbeitern garantiert professionelle Hilfe in allen Pflegegraden. Die enge Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und weiteren medizinischen Diensten ist für uns selbstverständlich. Bei uns können Sie sich sicher fühlen. Wir laden Sie ein, Einblick in das Leben unserer Einrichtungen zu nehmen und sich im persönlichen Gespräch zu informieren. Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen und gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche ein. Unsere Koordinatorin für die Heimplatzvergabe, Frau Scheers, steht Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. KATRIN SCHEERS Koordinatorin Heimplatzvergabe Willikensoord 1 . 46446 Emmerich Tel.: 02822 712-0 E-mail: katrin.scheers@prohomine.de www.prohomine.de Josef Reining stv. Geschäftsführer pro homine Senioreneinrichtungen gGmbH

ASHünxe ASWesel AS Emmerich ASRees Rees Wesel Friedrichsfeld Spellen ReesMillingen AS Hamminkeln Rhein A3 B8 Emmerich GEMEINSCHAFT ERLEBEN Gemeinsam statt einsam im Alter leben – so lautet eines unserer Leitmotive. Sie haben die Wahl: die Unabhängigkeit genießen, individuelle Möglichkeiten nutzen, aber auch an gemeinsamen Unternehmungen in der Gruppe teilnehmen. Dabei gibt es eine breite Palette an in- und externen Aktivitäten und Veranstaltungen, an denen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Wünsche teilnehmen können. LEBEN MIT UND IN DER GEMEINDE Wir achten alle religiösen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen und berücksichtigen sie in unserer betreuenden Arbeit. Unsere Senioreneinrichtungen sind in die bestehenden christlichen Kirchengemeinden fest eingebunden. Die Bewohner können von den Seelsorgern der Kirchengemeinden betreut und begleitet werden. Es finden regelmäßig katholische und evangelische Gottesdienste in hauseigenen Kapellen oder in den angrenzenden Kirchen statt. MACHEN SIE SICH EIN BILD Der pro homine gehören neben den 4 Einrichtungen im Bereich Emmerich/ Rees auch das Nikolaus-Stift, das Martinistift und das St. Lukas in Wesel sowie das St. Elisabeth-Heim in Voerde-Spellen und St. Christophorus in Friedrichsfeld an.

18 4.3 Pflege- und Gesundheitsberatung Caritasverband Kleve Kirchplatz 12, Rees Ansprechpartner: Anett Heselmann, Elke de Lasberg Tel.: 02851 58219 E-Mail: a.heselmann@caritas-kleve.de e.delasberg@caritas-kleve.de Für folgende Schwerpunktbereiche finden dort Beratungen bzw. Hilfestellungen statt: • Mobile Pflege • Palliativpflege • Wundmanagement • Alltagsbegleitung • Pflegeüberleitung • Pflegeberatung • Beratungsbüro Demenz • Hausnotruf • Menü-Service „Essen auf Rädern“ • Gesprächskreis für pflegende Angehörige und für Angehörige demenziell erkrankter Menschen • Hauswirtschaftliche Dienste • Seniorenreisen • Niedrigschwellige Betreuungsangebote • Tagespflege Deutsches Rotes Kreuz Pflegegruppe Rees-Emmerich Am Weißen Turm 2, Rees Ansprechpartner: Tatjana Barbeln Tel.: 02851 92777 E-Mail: pflegegruppe-rees@kv-kleve-geldern.drk.de Für folgende Schwerpunktbereiche finden dort Beratungen bzw. Hilfestellungen statt: • Häusliche Alten- und Krankenpflege • Mobile Pflege • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI • Alltagsbegleitung • Tagespflege in Kleve • Hausnotruf • Seniorenreisen Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg Wir Menschen werden älter und unser Bedarf an benötigter Hilfe, Versorgung und Pflege steigt. Einen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase zu Hause zu pflegen und zu begleiten, stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar. Wir vom Palliativ Netzwerk haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihre Lieben in allen Fragen rund um das Thema Palliativ- versorgung, Krankenfahrten und Begleitung im Alltag zu unter- stützen. Palliativpflege Wir kümmern uns ganzheitlich um Ihren Angehörigen mit seiner fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Erkrankung in seiner letzten Lebenszeit. Würde, das Lindern von unerträglichem Leid und die Verbesserung der Lebensqualität stehen dabei an erster Stelle. Krankenfahrten Wir fahren Sie zum Arzt, zur Physiotherapie, ins Krankenhaus oder auch zu privaten Terminen. Durch geschulte Mitarbeiter bieten wir Ihnen ein hohes Maß an medizinischer Kompetenz und Sicherheit beim Transport. Alltagsbegleitung Wir unterstützen Sie bei den Aufgaben im Haushalt, gehen für Sie einkaufen und auch mit Ihnen spazieren. Gerne unterstützen wir Sie stundenweise in diesen Bereichen. Kontakt info@pallinetz.de Brückenstr. 45-47 | 47574 Goch +49 2823 9437920 +49 2823 9437921 Öffnungszeiten Montag - Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr 24 7

19 4.5 Die 115 – IHRE BEHÖRDENNUMMER – als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Zum Thema „Anspruch auf Pflegeberatung“ können auch über die 115 telefonisch Auskünfte eingeholt werden. So haben grundsätzlich alle Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflegepflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.115.de und www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege. 4.4 Pflegestützpunkt im Kreis Kleve Die Krankenkassen und der Kreis Kleve führen eine gemeinsame Pflegeberatung (telefonisch) durch. Diese ist zu erreichen unter Tel.: 02821 805333 von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Unter dieser Nummer können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige eine Beratung über Hilfsangebote im Kreis Kleve vereinbaren. Ziel ist es dabei, den Patienten möglichst zu Hause Rede und Antwort zu stehen, in Fragen zu Versicherungen, Pflegegraden oder Dienstleistungen. Es stehen für Fragen rund um das Thema Pflege Fachberater der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Nordrhein Kleve bereit. In allen Fällen, in denen eine telefonische Auskunft nicht genügt, kann selbstverständlich auch ein Termin für einen Hausbesuch durch die jeweils zuständige Pflegekasse vereinbart werden. Die Auskünfte, die Ratsuchende durch die Telefonberatung erhalten, erfolgen selbstverständlich wettbewerbsneutral und unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. © pikselstock - stock.adobe.com

20 5. Wohnen im Alter Nach dem Ende der Berufstätigkeit bekommen die Wohnung und das Wohnumfeld oftmals einen höheren Stellenwert. Der Kontakt zu den Nachbarn und die vertraute Umgebung werden wichtiger, auf Bekanntes und Bewährtes möchte man ungern verzichten. Deshalb möchten die meisten Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung oder ihrem Haus bleiben. Nicht immer ist im Alter ein Umzug erforderlich. Häufig ist es möglich, mit einfachen Mitteln und geringem Aufwand die Wohnung altersgerecht auszustatten. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die das Leben schwer machen, zum Beispiel fehlende Haltegriffe im Bad, zu wenig Platz im Schlafzimmer oder schwer erreichbare Hängeschränke in der Küche. Im Zweifelsfall sollte durch einen Wohnraumberater geprüft werden, welche Umbauten notwendig sind. 5.1 Alten- und behindertengerechte Wohnungen Hauseigentümer haben es meist selbst in der Hand, bei Bedarf ihr Haus baulich anzupassen und für eine Barrierefreiheit zu sorgen. Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern dagegen nicht. Diese müssen entweder Kontakt mit ihrem Vermieter aufnehmen und versuchen, bauliche Anpassungen zu erreichen, oder aber in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Um Gespräche mit dem Vermieter zu erleichtern, kann auf die Möglichkeit von staatlichen Zuschüssen oder vergünstigten bis zu zinsfreien Darlehen verwiesen werden. Entsprechende Informationen zu den jeweils aktuellen Wohnungsbaufördermitteln können beim Fachbereich 2 des Kreises Kleve erfragt werden (Tel.: 02821 85515, Fax: 02821 85279). Zusätzlich bietet der Kreis Kleve eine kostenfreie Wohnberatung vor Ort an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Wohnberatung ist, dass es sich um eine selbst genutzte Eigentums- oder Mietimmobilie im Kreis Kleve handelt. Weitere Informationen können beim Fachbereich 4 des Kreises Kleve erfragt werden (Tel.: 02821 85341). 5.2 Betreutes Wohnen Das betreute Wohnen wird für ältere, noch rüstige Menschen immer mehr zur interessanten Alternative. Spezielle altersgerechte Wohnanlagen ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Darüber hinaus werden vom Betreiber der Anlage verschiedene Grund- und Wahlleistungen wie die Vermittlung und Organisation von Hilfe und Pflege, von Freizeit- und Beschäftigungsangeboten, Erledigung von Besorgungen usw. angeboten. In Rees ist dies derzeit wie folgt möglich: Alten- und Pflegeheim St. Marien Haldern gGmbH Gerhard-Storm-Straße 1, Rees-Haldern Tel.: 02850 90190 Haus an der Friedburg Christin Bach An der Friedburg 6 a + b, Rees Tel.: 02851 965518 oder 0171 8809075 © navintar - stock.adobe.com

21 Alten- und Pflegeheim St. Marien Haldern gGmbH Gerhard-Storm-Straße 1, 46459 Rees-Haldern Tel.: 02850 90190 Seit 2020 besteht die Möglichkeit, über die kostenlose App „Heimfinder NRW“ und die dazugehörige Internetseite http://www.heimfinder.nrw.de/ nach einem freien Pflegeplatz zu suchen. Damit der „Heimfinder NRW“ die aktuelle Auslastung der Pflegeheime anzeigen kann, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihre freien Plätze tagesaktuell in eine vom Ministerium aufgebaute Datenbank einzugeben. 5.3 Altenpflegeheime Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, bleibt meist nur der Weg in ein Altenpflegeheim. Dort wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Grundsätzlich kann jeder in ein Altenpflegeheim ziehen. Doch nur wer die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten muss der Bewohner selbst zahlen. Auskünfte erhalten Sie im Rathaus beim Fachbereich Arbeit und Soziales bei Frau Hicran Erzi, Erdgeschoss, Zimmer 16, Tel.: 02851 51113 (hicran.erzi@stadt-rees.de). Dort können bei Bedarf auch Anträge auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden, falls die Pflegeversicherungsleistungen und die eigenen Einkünfte sowie das eigene Vermögen nicht ausreichen sollten, um den Altenpflegeheimaufenthalt zu bezahlen. Altenpflegeheime in Rees: Agnes-Heim, Altenpflegeheim gGmbH Gouverneurstraße 9, 46459 Rees Tel.: 02851 79-0 Altenpflegeheim St. Josef Millingen Hospitalstraße 3, 46459 Rees-Millingen Tel.: 02851 58968-0 © Pixel-Shot - stock.adobe.com Mein sicheres Zuhause.  Stationäre Langzeitpflege  Spezielle Demenzkonzepte  Betreute Wohngruppen  Einzelzimmer mit Bad Mein sicheres Zuhause Kursana Domizil Hamminkeln, Hoogefeldstraße 22, 46499 Hamminkeln, Tel: 0 28 57. 49 90 3 - 0, kursana-hamminkeln@dussmann.de

22 6. Vorsorge, Testament und Todesfall 6.1 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen die Wünsche des anderen kennen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vertretungsvollmacht. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten, die in der Vorsorgevollmacht aufgeführt sind. Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit. Neben rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten kann zum Beispiel für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit eine Person vorgeschlagen werden, die die Betreuung übernehmen soll. Eine Vorsorgevollmacht ist eine absolute Vertrauenssache. Man sollte deshalb bedenken, dass es im Notfall vielleicht keine Möglichkeit mehr gibt, den Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Eventuell sollte daher dem Gericht lediglich eine bestimmte Vertrauensperson als Betreuer vorgeschlagen werden. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Es ist ratsam, die Vollmacht notariell bestätigen zu lassen. Patientenverfügung Die Patientenverfügung gibt den Willen einer Person wieder, wie im Krankheitsfall von den Ärzten mit sog. lebensverlängernden Maßnahmen umgegangen werden soll. Nachdem der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen eine schwerwiegende Entscheidung ist und diese Verfügungen umstritten sind, sollte man sich die Formulierungen genau überlegen und möglichst mit seinen Ärzten abstimmen. Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden. Vertrauenspersonen sollten darüber informiert sein. Zur Sicherheit kann die Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Weitere Informationen und ggf. Broschüren zu diesem Thema erhalten Sie u. a. im Internet unter folgenden Adressen: • www.bmj.bund.de (als Suchbegriff z. B. „Patientenverfügung“ eintragen) © Andreas Ernst - stock.adobe.com

Rechtsanwälte und Notare Peter Herbst, Rechtsanwalt bis 2022 und Notar a.D. Janka Groetschel, Rechtsanwältin und Notarin Stefan Barkowski, Rechtsanwalt und Notar 46459 Rees Kapitelstr. 9 – Tel. (0 28 51) 9 14 70 kanzlei@hgb-rees.de | www.hgb-rees.de Herbst · Groetschel · Barkowski GbR 23 6.2 Testament Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Es kann daher nicht verloren gehen. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel so nicht aufkommen. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. © Sandor Jackal – Fotolia

24 6. Vorsorge, Testament und Todesfall 6.3 Hospizdienst Die ehrenamtlichen Frauen und Männer einer Hospizgruppe begleiten auf Wunsch Kranke, Sterbende und deren Angehörige. Sie helfen Angehörigen bei der Betreuung Schwerkranker und begleiten Kranke und Sterbende entsprechend deren Bedürfnissen. Die Arbeit der Hospizgruppen ist als Ergänzung zu anderen sozialen Diensten zu sehen. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Der Ambulante Hospizdienst Rees e. V. ist wie folgt zu erreichen: Frau Andrea Bendfeld, Tel.: 02851 3575845 Bereitschaftsdienst, Tel.: 0152 01471640 E-Mail: kontakt@hospiz-rees.de Weitere Informationen können auch unter www.hospiz-rees.de abgerufen werden. © pixabay.com FRIEDHOF SCHÖNES GARTEN FLORISTIK Floristik – Garten  Beet- und Balkonpflanzen  Raumbegrünung  Fleuropservice  Friedhofsgärtnerei Grüttweg 5 • 46459 Rees Tel.: 028517813 • Fax: 02851 982298 info@matthias-maas.de • www.matthias-maas.de Facebook.com/floristik.gaertnerei.maas/ Hier sind Sie gut bedient

Kirchplatz 16 46459 Rees Telefon: 0 28 51 / 9 66 86 66 Dederichstraße 23 46446 Emmerich Telefon: 0 28 22 / 9 81 72 00 E-Mail: bestattungen@warning-bestattungen.de 24 Std. an 365 Tagen für Sie in Rees und Umgebung erreichbar Bestattungsvorsorge / Treuhandkonto / eigener Abschiedsraum / Erledigung aller Formalitäten 25 6. Gesetzliche und private Versicherungsträger benachrichtigen: z. B. Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse, ggf. Pflegekasse, 7. Testament beim Nachlassgericht (i. d. R. Amtsgericht Emmerich) abgeben, 8. Todesanzeige aufgeben, 9. Laufende Verträge, Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat, kündigen. 6.4 Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen: 1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt, 2. Nächste Angehörige unterrichten, 3. Bestattungsinstitut einschalten (Adressen findet man im Branchenverzeichnis der Telefonbücher) – diese übernehmen i. d. R. die nachfolgenden Schritte 4. bis 8., 4. Todesfall spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt melden, 5. Grabstelle bei der Stadtverwaltung oder im Falle eines kirchlichen Friedhofes bei der zuständigen Kirche beantragen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden, © Racamani - stock.adobe.com

26 Bestattungsformen sowie die Nutzung des Aschestreufeldes möglich. Konkrete Informationen zu den örtlichen Bestattungsformen erteilt die jeweilige Kommunalverwaltung oder Kirchengemeinde. Bestattungsauftrag Die Bestattungsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, meist werden allerdings in der Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und schließlich Enkelkinder verpflichtet, die Beerdigung in die Wege zu leiten. Für den Fall, dass keine Angehörigen mehr ausfindig gemacht werden können, kümmert sich die Ordnungsbehörde mit dem Nachlassgericht um eine öffentlichrechtliche Bestattung aufgrund mangelnder Totenfürsorge. Sind die Bestattungswünsche frühzeitig schriftlich niedergelegt worden, werden sie von den Behörden nach Möglichkeit respektiert. Die Bestattungskosten haben die Hinterbliebenen nach der jeweiligen Erbstellung zu tragen. Sollte der Bestattungspflichtige die Kosten für die Beerdigung nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Beerdigungskosten zu stellen. 6.5 Bestattungsformen Erdbestattungen werden grundsätzlich in einem Sarg vorgenommen. Ausnahmen davon aus religiösen Gründen sind in den dafür vorgesehenen Grabfeldern möglich. Sie müssen jedoch zuvor bei der Friedhofsverwaltung beantragt sowie von der örtlichen Ordnungsbehörde genehmigt werden. Neben der traditionellen Erd- und Urnenbestattung ist auch die anonyme Erdbestattung möglich. Feuerbestattungen können sowohl in Urnen als auch durch Verstreuung oder Vergrabung vorgenommen werden. Auf den Friedhöfen stehen für Urnen Reihen- und Wahlgräber zur Verfügung. Kapsellose Aschebeisetzungen sind im Begräbniswald und auf dem Aschestreufeld möglich. Wahlgrab Eine Wahlgrabstelle nimmt einen Sarg und, je nach Grab, auch zusätzlich Urnen auf. Die Wahl der Grabstätte bezieht sich auf die Bestattungsform. Auch hier sind die verschiedenen Ein würdiger Abschied… • Familienzimmer in denen Angehörige von ihren geliebten Menschen Abschied nehmen können • Pietätvolle Trauerhalle für die Erfüllung der persönlichen Wünsche • Kondolenzbereich mit umfangreicher Bewirtung Grüttweg 28 46459 Rees info@krematoriumrees.de Ab Herbst 2022.... Krematorium Rees 6. Vorsorge, Testament und Todesfall

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