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Nachlass- und Vorsorgeregelung

Rechtsanwalt Dr. Schwer

Fachanwalt für

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Fachanwalt für Familien- und Erbrecht und

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Für

alle

Fälle.

Nachlassregelung

Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten recht­

zeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere

dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinder­

los ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt.

Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und An­

schriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Be­

kannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auf­

findbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notari­

ell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen

ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur

geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt,

dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erb­

lasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament

nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt

grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten

und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die

Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinnge­

meinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen

gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar

bzw. Rechtsanwalt.

Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Da­

tum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umge­

hend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat oder

Rechtsanwalt auszuhändigen.

Vorsorgeregelung

Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen

alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu

Lebzeiten geregelt werden können.

Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angele­

genheiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe

und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun

haben können.

ROLF HEZEL

Rechtsanwalt

Wir beraten und vertreten Sie

in allen Fragen des

Erb- und Pflichtteilsrecht

Friedrichstraße 9

Tel. (0 72 23) 2 30 48-49

77815 Bühl (Baden)

Fax (0 72 23) 2 37 29

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