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Nachlass- und Vorsorgeregelung
Rechtsanwalt Dr. Schwer
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Unsere
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Anwälte sind mit
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unterschiedlichen
Fachanwaltschaften ressortübergreifend für Sie da.
Rechtsanwalt Dr. Schwer
ist unser
Fachanwalt für Familien- und Erbrecht und
zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT (eV).
Ihre erfahrenen Spezialisten bei allen rechtlichen
Fragen.
Ihr Partner.
Für
alle
Fälle.
Nachlassregelung
Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten recht
zeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere
dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinder
los ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt.
Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und An
schriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Be
kannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auf
findbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notari
ell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen
ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur
geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt,
dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erb
lasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament
nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt
grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten
und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die
Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinnge
meinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen
gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar
bzw. Rechtsanwalt.
Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Da
tum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umge
hend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat oder
Rechtsanwalt auszuhändigen.
Vorsorgeregelung
Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen
alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu
Lebzeiten geregelt werden können.
Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angele
genheiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe
und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun
haben können.
ROLF HEZEL
Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten Sie
in allen Fragen des
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