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Verschiedene Formen der Bestattung

Urnenwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi­

tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge­

sehenen Feldern, frei wählbar. Es können bis zu vier Urnen bei­

gesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich

zur Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit. Diese ist nach

Ablauf um mindestens 5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.

Baumurnenwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi­

tion dieser Gräber befindet sich im Wurzelbereich von Bäu­

men. Die möglichen Grabplätze wurden von der Friedhofsver­

waltung markiert und können hier frei gewählt werden. Die

Grabfläche ist naturbelassen angelegt und wird von der Stadt

Bühl gepflegt. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche

kann hier nicht stattfinden. Das Grabmal besteht aus einer bo­

denbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von

40 x 40 cm nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als

Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmi­

gung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Pro Grab kann

eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts

ist dieses um mindestens 5 bis maximal 15 Jahre verlängerbar.

Pflanzenurnenwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi­

tion dieser Gräber befindet sich in von der Friedhofsverwal­

tung festgelegten historischen Grabstätten bzw. sonstigen be­

pflanzten Bereichen. Die möglichen Grabstellen wurden bereits

entsprechend markiert und können hier frei gewählt werden.

Die gesamte Pflege erfolgt durch die Stadt Bühl. Eine individu­

elle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden.

Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten

Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht

überschreiten darf. Die Inschrift darf als Gravur oder mit auf­

gesetzten Buchstaben erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf

Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen.

Pro Grab kann eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des

Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 5 bis maximal

15 Jahre verlängerbar.

Baumurnenwahlgrab

Pflanzenurnenwahlgrab

Urnenwahlgrab