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Erforderliche Unterlagen
J
ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B sowie Blatt 1
und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
J
Geburtsurkunde
J
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe
oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis
über die Auflösung
J
gültiger Personalausweis oder einen Nachweis über
den letzten Wohnsitz in Form einer erweiterten Melde-
bescheinigung
Hinweis:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen
erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer
Urkunden).
Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem
Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in
dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf,
dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden.
Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur
dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst
wurden.
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind
die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung
und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.
Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem
aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehe
gatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten
dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter
dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.
Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden
Friedhofsangelegenheiten ist die
Friedhofsverwaltung der Stadt Bühl,
Rathaus V, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl,
Telefon: 07223 935-616
oder die jeweilige Ortsverwaltung in den Ortsteilen.
Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Be
stattungsarten (siehe Seite 8), sowie Gestaltung von Grab
mälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der
Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofs
gebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.
Baumurnenwahlgrab