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Erforderliche Unterlagen

J

ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B sowie Blatt 1

und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag

J

Geburtsurkunde

J

Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe

oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis

über die Auflösung

J

gültiger Personalausweis oder einen Nachweis über

den letzten Wohnsitz in Form einer erweiterten Melde-

bescheinigung

Hinweis:

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen

erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer

Urkunden).

Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?

Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem

Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in

dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf,

dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden.

Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur

dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst

wurden.

Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind

die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung

und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.

Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem

aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehe­

gatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten

dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter

dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.

Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden

Friedhofsangelegenheiten ist die

Friedhofsverwaltung der Stadt Bühl,

Rathaus V, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl,

Telefon: 07223 935-616

oder die jeweilige Ortsverwaltung in den Ortsteilen.

Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Be­

stattungsarten (siehe Seite 8), sowie Gestaltung von Grab­

mälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der

Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofs­

gebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.

Baumurnenwahlgrab