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gestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Das
Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte,
die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten
darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein
Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung
zu stellen.
Die Grabstätte ist für eine Erdbestattung ausgelegt. Aus
nahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Ver
wandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Gesamt
nutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht
überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser
Grabart oder die spätere Umwandlung in ein Wahlgrab ist
ausgeschlossen.
Rasenurnenreihengrab
Bei dieser Grabart wird das Verfügungsrecht auf 15 Jahre er
worben. Sie sind als Rasenfläche angelegt und die Pflege er
folgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle
Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht erfolgen. Das
Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte,
die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten
darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein
Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung
zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabart
ist ausgeschlossen.
Rasenurnenreihengrab
Erdwahlgrab
Das Nutzungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die Posi
tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge
sehenen Feldern, frei wählbar. Auf Wunsch der Angehörigen
sind in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auch
mehrstellige in der Breite bzw. auch Tiefgräber möglich.
Zusätzlich können pro Einzelgrabstelle bis zu sechs Urnen
beigesetzt werden. Die Angehörigen verpflichten sich die
Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen.
Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens
5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.
Erdwahlgrab
Erdwahlgrab