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gestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Das

Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte,

die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten

darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein

Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung

zu stellen.

Die Grabstätte ist für eine Erdbestattung ausgelegt. Aus­

nahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Ver­

wandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Gesamt­

nutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht

überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser

Grabart oder die spätere Umwandlung in ein Wahlgrab ist

ausgeschlossen.

Rasenurnenreihengrab

Bei dieser Grabart wird das Verfügungsrecht auf 15 Jahre er­

worben. Sie sind als Rasenfläche angelegt und die Pflege er­

folgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle

Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht erfolgen. Das

Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte,

die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten

darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein

Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung

zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabart

ist ausgeschlossen.

Rasenurnenreihengrab

Erdwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die Posi­

tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge­

sehenen Feldern, frei wählbar. Auf Wunsch der Angehörigen

sind in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auch

mehrstellige in der Breite bzw. auch Tiefgräber möglich.

Zusätzlich können pro Einzelgrabstelle bis zu sechs Urnen

beigesetzt werden. Die Angehörigen verpflichten sich die

Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen.

Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens

5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.

Erdwahlgrab

Erdwahlgrab