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Rasenerdreihengrab
Verschiedene Formen der Bestattung
Die generelle Grundlage für sämtliche den Friedhof betreffen
den Angelegenheiten ist die Friedhofssatzung der Stadt Bühl.
Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs und seiner
Einrichtungen die entsprechende Bestattungsgebührenord
nung (abrufbar unter
www.buehl.de).Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden
auf den Friedhöfen in Bühl folgende Gräber angeboten:
J
Rasenerdreihengrab
J
Rasenurnenreihengrab
-Neu-
J
Erdwahlgrab
J
Kinderwahlgrab
J
Urnenwahlgrab
J
Baumurnenwahlgrab
-Neu-
J
Pflanzenurnenwahlgrab
-Neu-
J
Anonymgrab (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl)
J
Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten (nur auf dem
Stadtfriedhof Bühl)
-Neu-
Die neuen Grabformen können auch auf den Friedhöfen der
Stadtteile mittlerweile fast ausnahmslos angeboten werden.
Rasenerdreihengrab
Das Verfügungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Diese
Gräber sind als Rasenfläche angelegt, die Pflege erfolgt
ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grab-
Grabmale – Zeichen unbegrenzter Erinnerungen.
Stefan Vetter
Steinmetz- und Bildhauermeister
Werkstatt: Hurststraße 36
77836 Rheinmünster-Schwarzach
Telefon 0 72 27 / 9 85 57
Telefax 0 72 27 / 9 85 06
Internet
www.steinmetz-vetter.deAls jahrelang erfahrener Fachbetrieb im Steinmetzhandwerk möch-
ten wir Ihnen auf der Suche nach einem geeigneten Grabmal
behilflich sein. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie gerne.
Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der
Bestattung ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig.
Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch
die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teil-
weise verlängert werden können. Auch die Ruhezeiten müssen
berücksichtigt werden. Die Ruhezeiten für Erdbestattungen
betragen auf den Friedhöfen in Bühl 25 Jahre, für Urnen und
Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres sind es 15 Jahre.
Bei Verwendung eines Hartholzsarges (Zulässigkeit abhängig
von den Bodenverhältnissen) gilt abweichend hierzu eine
Ruhezeit bei Erdbestattungen von 30 Jahren.